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IKK classic in Ulm - fortlaufend geführter Erfahrungsbericht
Verfasst: 09.06.2011, 10:42
von Nassauer
Jahrelang zahlte ich ein
in die Krankenkasse mein.
Die Beiträge nahm gern man an,
weil man die gut gebrauchen kann.
Doch als die Kasse ich gebraucht,
da hat es im Gebüsch geraucht.
Da war die Kasse sehr empfindlich
und teilte mit mir unumwindlich:
Krankengeld das zahl´n wir nicht,
denn das ist nicht uns´re Pflicht.
Geh´, Patient, du gottverdammt
gefälligst hin zum Arbeitsamt.
Kennt ihr der IKK ihr´n Slogan?
Hier wird die Wahrheit arg verbogen:
"Bei IKK fühlt man sich gut" ?
Wer dort versichert ist, hat Mut...
Ist jemand an der Geschichte interessiert?
Ich erzähle sie euch gerne ...
Inzwischen liebe Grüße
vom Nassauer aus dem Süden Deutschlands
Verfasst: 09.06.2011, 12:01
von Nassauer
Wenn hier anhand von Unterlagen nachweislich wahre Tatsachen veröffentlicht werden, dürfen dann die Namen der Beteiligten genannt werden?
Es geht um die Vorgehensweise einer Krankenkasse bei bestehendem Krankengeldbezug.
Es geht um die Art und Weise, in der die betreffende Krankenkasse mit Mitgliedern umgeht, die wegen Ihrer Krankheit auf Krankengeld angewiesen sind.
Es geht letztlich darum, dass Versichrten die geschuldeten Leistungen vorenthalten werden und darum, diese Versicherten bei nach wie vor bestehender Arbeitsunfähigkeit (im ungekündigten Arbeitsverhältnis) zur Agentur für Arbeit abzuschieben - und das alles geschieht, weil die betreffende Krankenkasse anscheinend panische Angst davor hat, noch länger Krankengeld zahlen zu müssen.
LG
der Nassauer
Verfasst: 09.06.2011, 12:43
von Nassauer
Soeben habe ich bei der IKK classic an jenem noch unbenannten Ort angerufen.
Ich hatte einen netten jungen Mann am Telefon, den ich auf dieses Forum hier aufmerksam gemacht habe.
Er wurde von mir darauf hingewiesen, dass die Verantwortlichen in meinem Fall hier sehr gerne mitlesen dürfen.
Ich finde, ein wenig Fairness und Transparenz muss man schon an den Tag legen - wenn es die Krankenkasse schon nicht tut (meiner Ansicht nach).
bis bald
der Nassauer
der jetzt mal Pizza isst
Verfasst: 09.06.2011, 12:51
von Nassauer
Ach, noch etwas, ehe ich es vergesse:
Wenn jemand auf die Idee kommen sollte, dieser Thread würde hier entstehen, weil ich die Kasse unter Druck setzen oder gar erpressen möchte - so lasst euch gesagt sein:
Das ist nicht der Fall.
Die Krankenkasse hat ihre Entscheidung getroffen. Diese ist rechtswidrig, unsozial und von maßloser Ignoranz geprägt (meiner Ansicht nach).
Deshalb wurde bereits der Rechtsweg beschritten.
Die Darstellung des Falles hier in diesem Forum erfolgt lediglich aus Gründen der Berichterstattung über die Art und Weise, wie manche Krankenkasse mit ihren arbeitsunfähigen Versicherten umspringt.
Hier soll niemand diffamiert, verleumdet oder gar unter Druck gesetzt werden.
Wir alle sind frei in unseren Entscheidungen, sogar der
Nassauer
der nun wirklich zum Essen geht
Verfasst: 09.06.2011, 12:56
von Nassauer
Hast du Athrose im Gesicht?
Die IKK zahlt dafür nicht.
Hast Athrose du im Bauch?
Hier drückt die IKK sich auch.
Hast du Athrose tief im Knie?
Die Ikk zahlt dafür nie.
Drum: Fehlt dir etwas Knorpelmasse
such´ besser dir ´ne and´re Kasse ....
der Nassauer
schwer Athrose-und-Krankenkassen-geschädigt ...
Verfasst: 09.06.2011, 13:31
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 09.06.2011, 13:40
von Nassauer
Hallo MachtsSinn,
ja. Geladen bin ich. Aber ich kann mich noch fair und anständig ausdrücken, so dass den Forenbetreibern und mir niemand rechtlich an die Füße pinkeln kann.
Nach meinen in letzter Zeit gemachten Erfahrungen mit der IKK classic halte ich positive Reaktionen seitens der Kassenvertreter eigentlich für ausgeschlossen.
Meiner Ansicht nach wird hier geltendes Recht absolut mit Füßen getreten.
Von Menschlichkeit reden wir ja schon gar nicht mehr ...
Ich werde jetzt mal einen Tee trinken und dann im Laufe des Tages meine Erfahrungen mit der Ikk classic hier niederschreiben.
bis dann
Nassauer
der mal die Unterlagen sortiert
Verfasst: 09.06.2011, 14:03
von Nassauer
Vielleicht können ja inzwischen jene Menschen,
die aufgrund ihres Postens über die Geschicke anderer Menschen zu entscheiden haben, einmal über die Bedeutung folgender Worte nachdenken:
Asozialität, Menschenverachtung, Ignoranz, Zynismus
Alle diese Eigenschaften haben sie nämlich in letzter Zeit meiner Ansicht nach durch ihr Verhalten offenbart.
LG
der Nassauer
auch leicht zynisch
Verfasst: 09.06.2011, 15:16
von Nassauer
Ja. Dann wollen wir mal ...
Stellt euch folgenden Sachverhalt vor:
Ein Versicherter der IKK classic ist im Januar am Knie operiert worden. Nebenbei wurde eine Gonathrose (beide Knie) festgestellt.
vom 01.01.11 bis einschließlich 15.02.11 war der Versicherte im Krankengeldbezug.
Dann erfolgte die Wiedereingliederung bis 15.03.11.
Obwohl jeder Arbeitstag mit Schmerzen verbunden war, ging der Arbeit- und Versicherungsnehmer bis 20. April 2011 zur Arbeit.
Das ging dann aber nicht mehr, weil die Schmerzen unerträglich waren. Daher geriet er ab 21. April 2011 wieder an die Krankenkasse und in den Krankengeldbezug.
Noch im Mai wird dem Krankenkassenmitglied in einem Telefongespräch nahe gelegt, sein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu kündigen und sich an das Arbeitsamt zu wenden.
Dies lehnt der Versicherungsnehmer ab.
Dies veranlasst die Krankenkasse, plötzlich nochmals Unterlagen zu fordern.
Der Versicherte teilt der Kasse mit, dass bereits im April ein Termin beim Facharzt vereinbart wurde.
Dieser kann allerdings erst am 30. Juni stattfinden, vorher war nichts frei.
Und jetzt wird es spannend, besonders für die Sachbearbeiterin N. M. aus U.
Sie überlegt: Wenn der Termin am 30.6.11 steigt, dann stellen wir mal die Krankengeldzahlung ab dem 14.6.11 ein.
(später wird sie behaupten, sie hätte gemeint, der Termin solle am 30.5.11 stattfinden - eine reine Schutzbehauptung)
Am 31.05.11 also erhält unser Versicherungsnehmer einen Schrieb von Frau N. M. aus U.
Darin schreibt sie, der Gutachter des MDK könne sich eine Leistungsminderung in diesem Fall nicht vorstellen.
Alles klar - Athrose 3. bis 4. Grades - aber die Knie sind in der Leistung nicht eingeschränkt ...
Dem Versicherungsnehmer wird geraten, die Arbeit wieder aufzunehmen (was aus schmerztechnischen Gründen nicht geht) oder sich beim Arbeitsamt zu melden (obwohl das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist und das Arbeitsamt Leistungen mit Recht verweigert).
Aber nun kommt die Krönung:
Nochmal: Diagnose = Gonathrose beidseitig, 3. - 4. Grades
Und was schreibt Frau N. M. aus U.?
"... beachten Sie, dass eine weitere Arbeitsunfähigkeit nur bei einer akuten Verschlechterung akzeptiert werden kann. In diesem Fall sind jedoch aktuelle, aussagefähige Befundunterlagen notwendig."
Aha.
Also: 1. muss der Versicherte wohl seinen noch vorhandenen Gelenkknorpel vollständig aufbrauchen, damit seine Kasse die AU akzeptiert.
Und: 2. Wollte der Versicherte ja nach dem Termin am 30.06.11 aktuelle und aussagekräftige Befundunterlagen einreichen...
Aber die Kasse konnte ja unmöglich noch 2 Wochen warten und warf den Menschen lieber schon am 14.6.11 aus dem Krankengeldbezug (in voller Kenntnis des Termines beim Facharzt).
Was sagt der vernunftbegabte Mensch dazu?
Habt ihr so etwas schon einmal gehört oder gibt es das nur bei der IKK?
Nassauer
den eure Meinung wirklich interessiert
Verfasst: 09.06.2011, 16:12
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 09.06.2011, 16:21
von Nassauer
... weisungsabhängige Sachbearbeiter ...
wenn es das nur wäre
Der letzte ablehnende Bescheid, in welchem man auf meinen Widerspruch kaum einging, kam von einem Herrn namens W. M. - seines Zeichens ist der gute Mann
1. Leiter des KundenCenters in U.
und
2. bekleidet er auch noch die Funktion des
Fachreferenten "Kostenmanagement"
Müsste seine Bezeichnung nicht "Fachreferent im Kostenminimierungsmanagement auf Kosten der Versichertern" heißen?
Aber DIESER Titel wäre ihm wohl zu lang ...
Nassauer
der dem guten Mann einen Link zu diesem Forum geschickt hat
Verfasst: 09.06.2011, 16:28
von Nassauer
Habe ich erwähnt, dass Herr der Ansicht ist, ein Widerspruch habe keine aufschiebende Wirkung?
Sogar einen entsprechenden Kommentar hat er mitgeschickt, aber nur das unterstrichen, was ihm persönlich gefallen hat.
Alle von mir im Widerspruch angeführten Rechtsnormen und Gerichtsurteile hat er großzügig ignoriert, z. B. das Urteil des Landessozialgerichtes in Hessen. Kennt ihr, oder?
Nassauer
nicht nass(aber)(s)auer
Bundesversicherungsamt und sein Rundschreiben
Verfasst: 09.06.2011, 16:47
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 09.06.2011, 16:50
von Nassauer
Das habe ich dem guten Herrn M. auch mitgeteilt. Das Rundschreiben habe ich ihm als Anlage mitgeschickt.
Er ignoriert das aber völlig.
Offensichtlich ist man bei einigen KK arrogant genug, sich über geltende Rechtsnormen hinwegzusetzen.
@MachtsSinn
Was sagst du zu der Passage mit der nicht vorhandenen Leistungsminderung und zu dem Teil "ist erst eine akute Verschlechterung notwendig ..."
Hammer, oder?
Nassauer
keineswegs behämmert
Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien AU-RL
Verfasst: 09.06.2011, 17:00
von Machts Sinn
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