Krankengeldanspruch eingestellt / Widerspruch / ALG 1

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 07.09.2012, 17:27

So liebe Leute, auf ein neues.

Also ALG 1 wird nicht gezahlt, gerade heute in der Leistungsabteilung gewesen. Das heißt für mich, Montag zur Bagis, eine Nummer ziehen, Stunden mit Warten verbringen und Hartz 4 beantragen. Nun will die liebe und sehr freundliche Dame vom Amt meinen Arbeitsvermittler anfunken, dass ich eher einen Termin bekomme, anstatt erst im Oktober und dieser dann entscheiden soll, ob und inwiefern ich einsetzbar bin, anscheinend auch mit einer Vorstellung beim Amtsarzt.

Bin nach dem heutigen Termin dann spontan zum Solzialgericht gefahren um mir paar Tipps zu holen, was ich in der jetzigen Situation tun soll. Wusste leider nicht, dass ich eine kostenlose Rechtsberatung beim Amtsgericht beantragen kann, also werde ich auch hier am Montag aufkreuzen, mich beraten lassen und mir dann einen Anwalt nehmen.

Ich habe keine Lust mehr, mich mit diesem Scheiß auseinanderzusetzen...

@ ReallyAngry :

Ich danke Dir und Wünsche Dir auch nur das Beste... 2x4 Stunden? Ich komme bei all' meinen "Artz"besuchen noch nichtmal auf 1x4 !!!
Das freut mich aber, dass Du da jemanden gefunden hast.

@ Machts Sinn

Danke für das Schreiben... Bin erstmal gespannt, was die Rechtsberatung bringt. Da ich mich ja nun schon seit knapp einem Monat mit diesem "Dreck"
rumplage und noch kein Ende in Sicht ist, wie sieht es denn da mit dem Schockschaden aus? Da mich diese Angelegenheit ja zusätzlich belasten wird.

LG an Euch

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 07.09.2012, 18:43

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snafu
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Beitrag von snafu » 10.09.2012, 23:18

Hallo,

bin mit der IKK classic "Lumpenburg" in einer aenlichen Situation: Schreiben 1.8.12 ab dem 15.8.12 sind Sie gesund [gehn'se arbeiten]. Bin dann in den Widerspruch.. habe gleichzeitig darauf geachtet dass die Krankmeldung nicht auslaeuft... zum 3.9.2012 und zum 10.9.2012 erfolgte dann eine Zwangsvorladung [ohne Terminabsprache Trend: mit 72 stuendiger Ankuendigung fahren Sie dort und dort hin und sind Sie um 10.00 Uhr da, btw wenn Sie nicht mit oeffentlichen Verkehrsmitteln anreisen gibts keine Fahrtkostenerstattung] zum MDK. Bin mit Beistand nach §13 SGB X dortgewesen, Gespraech mit MDK nach Absprache nach 30 Minuten abgebrochen da Termin bei Facharzt. Der MDK was not amused wegen dem Beistand. Hatte auch am 14.8. einen Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt, welcher welcher mit Ablehnungsbescheid am 3.9.2012 abgeschmettert wurde. [Sie sind krankgeschrieben und stehen somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfuegung.] Widerspruch laeuft ebenfalls.

Ich habe nun am 3. September bei der KK einen Antrag auf vorlaeufige Leistungen nach § 43 SGB I gestellt [Verschiebebahnhof der Leistungsberechtigten geht nicht]. Die Bearbeitungsfrist ist hier: Folgemonat hat Geld zu fliessen. Beim regulaeren Widerspruch betraegt die Bearbeitungsdauer 3 Monate.

Hatte dann am 6.9. ein weiteres Verzoegerungstaktik-Schreiben in der Post welches 'meinte' nach Vorlage des Schriftlichen Gutachtens des MDK wuerde ueber den Antrag entschieden. Habe daraufhin am 7.9. die Widerspruchstelle der KK angeschrieben. Motto wenn Ihr nicht innerhalb der in § 43 SGB I vorgegebenen Frist ... Gesaess hochkriegen ... Rechtsanwalt .... Klage.

Und ich glaube/denke ich werde am 4. Oktober beim Sozialgericht vorsprechen und mit einer einstwilligen Anordung bei der Zahlstelle der Krankenkasse vorbeikommen.

Ich hatte dann noch einen Antrag auf 'Verzinsung der zurueckgehaltenen Leistung' gestellt, nur um sicherzustellen falls hier der l a n g e, harte, steinige Weg der Klage beschritten werden muss.

Textbaustein der IKK classic: "Gesundheit steht ganz oben auf der Wunschliste eines jeden Menschen, auf dem Weg dorthin möchte ich Ihnen helfen." Wenn ich ein boeser Mensch waere wuerde ich darauf antworten: Nein, bitte nicht. Sie haben schon genug geholfen.

Man koennte sagen ich habe nun diese 2 Leistungsunwilligen aufeinandergehetzt und werde in spaetestens 4 Wochen [mit Hilfe des Sozialgerichts] die Fruechte meiner Arbeit ernten, und wenn ich weiter geaergert werden sollte wirds noch teuerer, weil ich mir dann einen Rechtsanwalt fuer Sozialrecht nehmen werde welcher nicht probono arbeitet.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.09.2012, 08:53

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.09.2012, 21:31

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leser
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Beitrag von leser » 12.09.2012, 01:36

Hallo MachtsSinn,
ich rate mit dem Vergleichsurteil zur Vorsicht. Bewilligungsbescheide für ALGII erfolgen nach meiner Kenntnis immer auf Zeit bzw. auf Dauer. Ob sich das auf jede Krankengeldbewilligung anwenden lässt ist fraglich, zumal auch im Widerspruchsverfahren noch Gelegenheit zur Anhörung gegeben werden kann. Sofern man sich auf einen vermeintlichen Formfehler verlässt, kann das Ergebnis auch "in die Hose gehen".

Gruß Leser

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.09.2012, 09:56

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Heilung von Verfahrens- und Formfehlern

Beitrag von leser » 13.09.2012, 00:25

mit "Vorsicht" meinte ich eigentlich, sich auf ein naheliegendes schnelles Argument aus dem Forum zu verlassen...

es gilt das Sozialrecht
siehe z.B. § 41 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__41.html )

snafu
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Beitrag von snafu » 13.09.2012, 16:11

Machts Sinn hat geschrieben: ..... Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung - jetzt schon - zu stellen, am besten in Kombination mit dem hilfsweisen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung......
Hallo Machts Sinn,

Ja, ich hatte daran gedacht. Habe dieses jedoch auf spaeter gelegt, denn allein die evtl. Frage 'Wie begruenden Sie die Dringlichkeit' [3 Wochen nach Einstellung des KG] kann ich zu diesem Zeitpunkt nur zoegerlich beantworten bzw. weniger gut argumentieren/nachweisen. Nach Ablauf der 4 Wochen [§ 43 SGB I] bin ich in einer besseren Position.

Habe zudem bei der KK einen Antrag auf 'Verzinsung der zurueckgehaltenen Betraege ab dem Einstellungsdatum' gestellt. Nur um auf der sicheren Seite zu sein.

Der Weg ueber ALG 2 [SGB II] ist fuer mich nicht moeglich, pruefe jedoch z.Z. einen Wohngeldantrag.

Jeder der Mitlesenden muss sich im Klaren sein, hier gibt es keine Garantien und auch keine Rechtsberatung. Fuer letzteres gibt es die 'rechtsberatenden Berufe'.

LG aus dem Sueden

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 13.09.2012, 17:30

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Gast

Beitrag von Gast » 19.09.2012, 13:30

Hi Leute,

ich will Euch mal eben einen Zwischenstand in meinem Fall durchgeben.

Ich war am 14.09. bei der unabhängigen Patientenberatung und mein Widerspruch wurde nun in einem vierseitigen Schreiben begründet. Mir wurde geraten, erst vor das Sozialgericht zu gehen, sobald der begründete Widerspruch abgelehnt wird.

Soweit erstmal von mir, ich melde mich.

Liebe Grüße an Euch alle ;)

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 19.09.2012, 14:48

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Gast

Beitrag von Gast » 20.09.2012, 19:59

Hallo Machts Sinn,

genau so sieht es aus. Eine finanzielle Lücke besteht/bestand seit dem 15.08.!!!! Beim Jobcenter wurde heute auch Hartz 4 abgelehnt und wiederum auf ALG 1 verwiesen.

Nun bekomme ich ALG 1 !!! Und warum ? Weil ich mich auf mein "Restleistungsvermögen" berufe und mich dem Arbeitsmarkt für 3 Stunden täglich zur Verfügung stelle, egal wie, ansonsten müsste ich zum Amt für soziale Dienste, aber das hätte ich heute nicht mehr geschafft und ich brauche das Geld spätestens bis zum Monatsende. Erhalte nun rückwirkend ab 16.08. ALG 1, da ich ja meinen Antrag beim ersten Anlauf rechtzeitig abgegeben hatte.

Vor das SG soll ich erst gehen, wenn der begründete Widerspruch keinen Erfolg haben sollte, also unabhängig vom ALG 1 bzw. Hartz 4. Das Widerspruchsschreiben stelle ich ein, sobald die Sache hier geklärt ist.

Wie sieht das eigentlich aus, ich wurde ja nicht gesund geschrieben, aber mir wurde ja ein Restleistungsvermögen vom MDK bescheinigt und nun zur Frage :

Wenn ich nicht mehr zum Arzt gehen würde, steht ja das Schreiben von der IKK im Vordergrund, wg. Restleistungsvermögen nach dem das Amt doch gehen würde, wie in meinem Fall!? Wer würde überhaupt entscheiden, wann ich wieder voll arbeits- bzw.einsatzfähig bin, wenn ich weiterhin sage, dass es mir schlecht geht und nur 3 Stunden zur Verfügung stehen könnte ? Der Amtsarzt vom Amt ?

Grüße

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.09.2012, 20:48

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Gast

Beitrag von Gast » 23.09.2012, 17:00

Hi Machts Sinn,

für einen Laien wie mich bist Du in so einem Fall auf verlorenem Posten.
Die Reihenfolge der Wege die ich gehen musste, wurden mir ja vorgegeben. In dem Einschreiben der KK mit Einstellung des KG steht ja, melde Dich bei der Agentur für Arbeit, gesagt getan.

Der Agentur den Fall beim Erhalt des Schreibens geschildert, nix passiert.
Dort einen weiteren Termin für die Antragsabgabe bekommen, Fall nochmals geschildert, nix passiert.
Termin Leistungsabteilung ALG 1. Ablehnung des Antrages, trotz eigentlichen "Restvermögen", also ab zum Jobcenter und Hartz beantragen .

So !!!!!

Warum lässt man es denn soweit kommen, dass ich überhaupt bis zur Leistungsabteilung des ALG 1 komme, obwohl der Sachverhalt lt. Leistungsabteilung ja eigentlich klar ist / war und ich jeder Hackfresse beim Amt bis ins Detail erklärte : meine Genesung wird noch dauern und es ist nicht abzusehen, wann ich wieder fit werde!? Weil die ersten Sachbearbeiter keinen Plan von dieser Materie bzw. Sachverhalt haben / hatten, es denen nicht interessiert bzw. Du einfach weiter geschoben wirst und dann heißt es, ab zum Jobcenter, die sind für Dich zuständig. Somit wurden weitere 3 Wochen meines Lebens mit sinnlosem Warten und Ungewissheit vergeudet.

So, nächster Schritt, Antrag Hartz 4, Eingangszone, den Fall geschildert : Ja kein Problem, Sie bekommen Leistung von uns, die Leistungsabteilung setzt sich mit ihnen in Verbindung bzgl. Antragsabgabe. Leistungsabteilung ruft am selben Tag an, Fall wird von mir geschildert,
Leistungsabteilung sagt : Kein Ding, brauchste heute die Kohle oder reicht es am 20.09. ? So, am 20.09. kreuze ich dort auf, Leistungsabteilung sagt plötzlich ; Ne Du, wir sind für Dich nicht zuständig. Die Agentur wird für Dich zahlen müssen. Und warum ? Aussage : Weil ich über ein Jahr gearbeitet habe und darauf Anspruch habe.

Also wieder zurück zur Leistungsabteilung ALG 1, wo man mir ja die Leistung zuerst abgelehnt hat. Nun wird mir das ALG 1 gewährleistet, mit dem faden Beigeschmack, "mich 3 Stunden auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen (bzw. in dem Rahmen meiner Möglichkeit)", egal wie, interessiert ja eigentlich kein Schwein, ob Du dabei verrecken könntest, wen juckt es ????? Erst der Arbeitsvermittler wird entscheiden, ob mich ein Amtsarzt untersucht und wie es dann weitergeht.
Wenn ich mich nun nicht "zur Verfügung" gestellt hätte, müsste ich zum Sozialamt und dort Stütze beantragen, aber da wir schon Ende September haben und mein "Vermögen" bald erschöpft ist, blieb mir nix anderes übrig.

Natürlich hätte man sich bei der Agentur oder beim Jobcenter anders durchboxen können, aber nur wenn man sich in der Materie auskennt und seine Rechte bis ins Detail kennt. Aber die Mitarbeiter in diesen Agenturen kennen sich doch selber nicht gut genug aus, für solche Fälle wie in meinem, damit sind die Leute maßlos überfordert. Weicht was vom Schema F ab, fangen die Leute an zu schwitzen, Teamleiter etc. werden dazu geholt und beraten sich gegenseitig. Auf dem Stuhl sitzen bleiben und sagen, ich gehe nicht, bevor der Antrag durch ist, kannste auch net machen.

Was mich nun wundert, dass Du sagst, dass ich solange krankgeschrieben sein muss, wie der Widerspruch läuft. Wenn es sich z.B. bis Juli 2013 hinzieht, ich aber Januar 2013 genesen bin, dann hat der Widerspruch keinen Erfolg ?

Der Teamleiter der Agentur bestätigte mir, wenn der Widerspruch Erfolg hat und ich wieder KG beziehen sollte, die jetzt beantragte ALG 1 Zeit nicht angerechnet wird und ich die vollen 12 Monate erhalte, sobald ich wieder gesund bin.

Warum ich nicht jetzt vor das SG ziehe ? Die UPD sagt, dass man den Weg erst gehen soll, wenn der Widerspruch abgelehnt wird. Man hat schon des Öfteren erlebt, dass Widersprüche Erfolg haben.

LG
Zuletzt geändert von Gast am 23.09.2012, 23:07, insgesamt 3-mal geändert.

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