@Anton: Dein Beispiel scheint genau das zu sein, was ich meine - MDK erstellt ein Leistungsbild und die Kasse bastelt daraus eine Arbeitsfähigkeit. Ob es in dem Fall gerechtfertigt war oder nicht, lässt sich nicht beurteilen. Allerdings kamen anschließend noch weitere Erkrankungen hinzu, so dass das Krankengeld gezahlt wird.
Hat der MDK den Entlassungsbericht vorliegen, erstellt er das Leistungsbild aus den dort vorliegenden Daten und ist nicht auf die Angaben der 3. oder 4. Ärztin angewiesen.
Da muss jeder selbst entscheiden, ob er eher dem Rehaarzt oder dem behandelnden Arzt vertraut. Aus meiner Erfahrung heraus wissen die Rehaärzte genau, wie man eine Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsfähigkeit definiert, die entsprechenden Grundlagen sind im Entlassungsbericht erwähnt. Bei Hausärzten ist das eher selten der Fall. Da ist es schon die Ausnahme, dass er weiß, dass er ein Zweitgutachten verlangen kann.
@maddintk
Hast du das Einverständnis zur Seite 1 schriftlich erklärt? Dann lehn dich entspannt zurück und geh nicht mehr ans Telefon, wenn die Kasse anruft.
Einwilligungserklärung Reha-Bericht an MDK unterschreiben?
Moderator: Czauderna
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Gemeint ist wohl nicht Seite 1,
sondern Seite 1a - 1, (jedenfalls A. und B.)
s. hier, Seite 72:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ericht.pdf
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Gemeint ist wohl nicht Seite 1,
sondern Seite 1a - 1, (jedenfalls A. und B.)
s. hier, Seite 72:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ericht.pdf
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