Wiedereinstieg in Krankenkassen - ohne Nachzahlung!!!!

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CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 14.06.2013, 20:04

http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... index.html

Lies dir denn mal das durch was heute da beschlossen wurde, mal sehen ob dir das denn weiter hilft.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf

Poet
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Beitrag von Poet » 14.06.2013, 22:24

@Hasso: Aus Deinen beiden letzten Beiträgen spricht ganz viel verständlicher Frust. Dazu im Rahmen eines Forums etwas zu sagen, kann ganz schnell in die Richtung mit dem erhobenen Zeigefinger gehen.

Ich mache es mal so: Mein Leben verlief ziemlich unrund so bis 26, ab dann habe ich aufgehört für meine Entscheidungen andere verantwortlich zu machen und darauf zu hoffen, dass mir andere/der Staat aus der Misere helfen (müssen). Du bist für Deine Situation selbst verantwortlich, denn nur Du selbst sitzt am Mastercontroller (sofern gesundheitlich leistungsfähig)...das ist nicht zynisch gemeint sondern nur eine andere Sichtweise.

Hasso33
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Beitrag von Hasso33 » 15.06.2013, 11:12

was mich ankotzt ist, dass wenn ich später arbeite, mit meinen überdurchschnittlich hohen steuer- sozialabgaben dieser sozialstaat mitfinanziert wird. eben dieser sozialstaat, der mir hilfe verweigert. ist es dann nicht verständlich, sich darüber aufzuregen? man hat pflichten, die man erfüllen muss, hat aber wie in meinem fall keine rechte!!!!!!!

ich verurteile nicht den sozialstaat. ich möchte auch keine direkten geldleistungen, sondern nur hilfe zur selbsthilfe. muss aber krankenversicherungsbeiträge rückwirkend nachzahlen plus zinsen. was mich mindestens mit 4.000 euro belasten würde - woher das geld. wer denkt sich so einen scheiss aus?. abrbeiten kann ich auch nicht ohne krankenversicherung.

ich würde mich ja jetzt sofort versichern lassen, aber woher das geld für die nachzahlung. wo soll denn der solidargemeinschaft ein schaden entstanden sein, wenn ich während dieser zeit nichtmal einen arzt aufgesucht habe. es ist eine nullsummenrechnung. ich, der ohnehin nichts hat, darf den krankenkassen, die zur zeit in geld schwimmen, einen rückfälligen "bonus" zahlen. welche kranken hirne denken sich solche perversen, unsozialen tatbestände aus?

das beste wäre immer noch, die segeln zu streichen und hartz4 zu beantragen.

@poet, der staat hat mit dieser beknackten gesetzegbung aus dem jahre 2007 mich erst in die miesere getrieben. es ist eben konkret dieser sachverhalt, den ich anprangere und keine diffusen, querulantischen vorwürfe. das jetzt korrigierte gesetzt, gibt mir ja in meiner ansicht recht und die sozialen fälle zeigen in der praxis, was schief gelaufen ist.

nochmals es geht hier nicht um menschen, die nicht zahlen wollen, sondern nicht können. in meinem fall hatte ich kein einkommen und habe mich über verpflegung, wohnunterkunft und taschengeld von meiner familie über wasser halten können.

wo liegt den jetzt meine schuld? dass ich nicht harzt4 beantragt und aufgegeben habe. dass ich mein studium nicht aufgegeben habe. in das ich schon so viel investiert habe, wobei die opurtunitätskosten garnicht mitberechnet wurden, also das gehalt, was ich verdient hätte, wenn ich nicht studiert hätte. und warum mache ich das, bzw werde ich dazu veranlasst mich hoch zu qualifizieren? damit der ganze scheiss hier noch in zukunft finanziert werden kann. :x

Hasso33
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Beitrag von Hasso33 » 15.06.2013, 11:39

CiceroOWL hat geschrieben:http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... index.html

Lies dir denn mal das durch was heute da beschlossen wurde, mal sehen ob dir das denn weiter hilft.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf
das habe ich schon.

letztendlich beläuft sich das auf diese lösungen.
also, noch mal konkreter:

1. alle, die sich nach dem 01.04.207 nicht pflichtversichert haben, werden laut gesetz alle schulden und zinsfoderungen erlassen, wenn sie sich bis ende des jahres bei einer krankenkasse anmelden.

2. die "kann-norm" des beitragserlasses und der beitragsstundung wird eine "soll-norm".

3. die versäumniszinsen werden auf 1% pro monat gesenkt.

das ist die gesetzgebebung der regierung, die oposition möchte da weiter gehen (wie scheinheilig, diese heuchler von der spd) Mad

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 15.06.2013, 12:55

Korrekt, allerdings müßte da denn wohl der Spitzenverband Bund nochmal genauer defenieren wie das laufen soll.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte: «Die Leute, die jetzt die Schulden gemacht haben, werden die Schulden, die kurzfristig erlassen werden, doch wieder machen.» Viele könnten sich die Krankenversicherung heute nicht leisten.
http://www.gkv-spitzenverband.de/presse ... ungen-1242

Rein theoretisch hätte man denn auch mal die Beiträge für die Kleingewerbetreibende nochmal genauer defenieren sollen wie es der Wirlichkeit entspricht wenn ich segen wir mal nur 1500,€ im Monat erwirtschafte kann ich mir nicht unbedingt eine Versicherungsbeitrag vpn 398 € monatlich leisten / 242 € leisten um einen Grundversicherugnschutz zu erwerben. Man hätte da etwas konzquenter in der Differenzierung der Beiträge nach § 240 SGB V ran gehen sollen.meiner Ansicht nach. Wenn das Ganze nämlich immer wieder aufläuft und in die Vollstreckung geht ist dies sehr sehr kontraproduktiv.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 15.06.2013, 13:03, insgesamt 2-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.06.2013, 12:59

Hallo,
na, das sind doch gute Lösungen - ich sehe da eine Welle der Erleichterung bei den betroffenen Menschen - jetzt müssen auch wirklich die letzten begriffen haben, dass sie sich bei ihrer(einer) Kasse melden müssen. Was die bereits feststehenden
Beitragsnachzahler betrifft, denke ich, dass hier vom Spitzenverband schnell und vor allem unbürokratisch eine Umsetzungsrichtlinie erlassen wird.
Was allerdings bleibt ist, dass jemand, der sich krankenversichern muss und aus welchen Gründen auch immer dafür niemanden hat der die Beiträge übernimmt (Eltern, Verwandte, Lebenspartner oder der Staat) auch weiterhin ein Problem hat.
Speziell für dich Hasso33 sollte doch, zumindest was die Vergangenheit angeht diese Entscheidung sehr hilfreich sein. Wie schon Poet schrieb, jeder weitere Kommentar zu deinem Fall würde nach erhobenem Zeigefinger aussehen und "guten" Ratschlägen, deshalb lasse ich das auch.
Gruss
Czauderna

Hasso33
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Beitrag von Hasso33 » 15.06.2013, 13:45

explizit von der befreiung der altlasten sollen ja nur die, die sich seit dem ersten april 2007 nicht krankenversichern liessen. für alle anderen gilt ja nur, dass die säumniszuschläge von 5 auf 1% gesenkt werden und, dass die kann-norm der beitragsstundung und des -erlasses auf eine soll-norm abgeändert werden soll. wie es dann in der praxis aussieht und ob die kassen bei wirtschaftlichen härten kulanter und flexibler handeln, wird sich zeigen.

so jetzt habe ich eine frage, da ich nicht versichert bin, aber nicht zu der gruppe gehöre, denen die beiträge komplet erlassen werden, kann ich doch einfach zu einer kasse gehen und sagen, ich wäre nie versichert gewesen.
da durch das neue gesetz im gegensatz zu früher keine nachzahlungen kommen, dürfte den versicherern doch egal sein, wo ich vorher versichert war. also, ich würde ihnen einfach sagen, dass ich seit dem 1 april 2007 nie versichert war. gibt es eine datenbank, wo sie das kontrollieren können? eine verpflichtung zu einer alten krankenkasse habe ich nicht, da ich nach der anfrage zu der möglichkeit einer freiwilligen versicherung vor etwa mehr als 2 jahren von meiner vorherigen krankenkasse nie was gehört habe.


bitte hierfür von sachkundigen eine stellungnahme.

ja, czauderna, ein familiemitglied würde für mich bürgen und auch meine beiträge zahlen, damit ich endlich in geordnete verhältnisse komme und nicht mein studium so kurz vor ende aufgebe. allerdings, klappt das nur, wenn ich die horrenden nachzahlungen umgehen kann. denn keiner wird für mich bürgen, solange diese geschichte nicht geklärt ist.
Zuletzt geändert von Hasso33 am 15.06.2013, 13:57, insgesamt 2-mal geändert.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 15.06.2013, 13:54

Nachtigall ick hör dir trappsen... kleine Anfrage beim RV Träger, und schwupps wieß die Kasse was Sie wissen will, denn vieleicht nocht etwas intensiver in die Nachforschung einsteigen.. und bekommt eine ziemlich genaues Bild. Auch ohne Prism.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.06.2013, 14:01

Hallo Hasso33,
so wie ich das gelesen und verstanden habe wurde doch diese Entscheidung genau für solche Leute wie dich getroffen. Halten wir fest - nach dem bisherigen Recht müsstest du dich bei deiner letzten Kasse rückwirkend versichern und Beiträge nachzahlen und wenn du dies nicht sofort machst, dazu auch noch die entsprechenden Zinsen. Das Gesetz sieht aber nun vor, wenn du dich bis zum 31.12.2013 bei deiner Kasse meldest, dass du sofort versichert wirst und dir die Beiträge nebst Zinsen (Säumniszuschlägen) erlassen werden. Da es noch keinen Durchführungsbeschluss des Spitzenverbandes dazu gibt, nehme ich an, also meine private Meinung, dass dieser Erlass auf Antrag erfolgt und wahrscheinlich nicht abgelehnt werden kann. Für die Zukunft wird man dich gemäß deines Einkommen, also in die niedrigste Klasse einstufen, was für die künftig ca. 150,00 € ausmachen wird. Kannst du diesen Beitrag nicht aufbringen, wird man 1% Säumniszuschlag zuschlagen und nach zwei Monaten Rückstand deine Leistungen auf die Notfallbehandlungen einschränken.
So sehe ich das.
Gruss
Czauderna

Hasso33
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Beitrag von Hasso33 » 15.06.2013, 14:27

also, so wie ich das auffasse, bedeutet das gesetz zunächst nur, allen bürgern, die seit dem 1.april 2007 nie versichert waren, die beiträge und zinsen zu erlassen, wenn sie sich bis ende des jahres 2013 bei einer kasse melden.

alle anderen mitglieder, die noch ein vertragsverhältnis mit ihrer krankenkasse haben, aber ihre beiträge nicht zahlen können (aus welchen gründen auch immer), sollen die zinsen von 5 auf 1% ermässigt werden und bei härtefällen, dürfen bzw. sollen die kassen kulanter handeln, um beiträge zu stunden oder zu erlassen.

das wars zunächst, was die gesetzlichen krankenkassen betrifft.

jetzt weiss ich nicht, in welchen tatbestand ich reinpasse? eher zu den jenigen, die nicht versichert sind (bin bei keiner keiner krankenkasse gemeldet) oder eher zum zweiten fall, da ich ja seitdem 1 april 2007 zwischenzeitlich schonmal versichert war, aber das angebot der freiwillgen versicherung ignoriert habe und das ist schon mehr als 2 jahre her, also somit nicht in den tatbestand der gruppe reinpasse, denen die beiträge komplett erlassen wird. man muss gesetze wortwörtlich nehmen.

eigentlich dürfte doch einer krankenkasse gesetzlich grosser freiraum geschaffen sein, wenn ich mich irgendwo anmelde und behaupte, ich wäre nie versichert gewesen seit 2007. warum sollte die krankenkasse ein interesse haben nachzuforschern, da ja der umstand der nachzahlung abgeschaft wurde, und sie kein interesse haben dürften, wo und wann ich das letzte mal versichert war (aufwand, bürokratie), um die (vorher) gesetzlich vorgeschriebenen nachzahlungen einzutreiben.

KKA
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Beitrag von KKA » 15.06.2013, 16:31

Poet hat geschrieben:@Hasso: Aus Deinen beiden letzten Beiträgen spricht ganz viel verständlicher Frust. Dazu im Rahmen eines Forums etwas zu sagen, kann ganz schnell in die Richtung mit dem erhobenen Zeigefinger gehen.

Ich mache es mal so: Mein Leben verlief ziemlich unrund so bis 26, ab dann habe ich aufgehört für meine Entscheidungen andere verantwortlich zu machen und darauf zu hoffen, dass mir andere/der Staat aus der Misere helfen (müssen). Du bist für Deine Situation selbst verantwortlich, denn nur Du selbst sitzt am Mastercontroller (sofern gesundheitlich leistungsfähig)...das ist nicht zynisch gemeint sondern nur eine andere Sichtweise.
Aber Poet, wenn in diesem Forum JEDER hinsichtlich seiner KV frustrierte Bürger sich mitteilen würde, wäre nicht nur der Server dem Infarkt nahe...die Flut erhobener Zeigefinger brächte vielleicht die für diese Sinnlosparagraphen in diesem Zusammenhang verantwortlichen Politiker zum Nachdenken...oder sie sollte Herrn Bahr & Co. aus dem Amt jagen. Zu recht, wie ich meine.
Hassos Frust und Argumente sind weitgehend nachvollziehbar und vermutlich nicht nur bei ihm. Insofern: Je mehr erhobene Zeigefinger, je größer die Wahrscheinlichkeit, die von der Politik vermurkste Gesundheitspolitik zu korrigieren.

Im Übrigen, lieber Poet, Kommentare wie ' Du bist für deine Situation selbst verantwortlich' und ' du sitzt am Mastercontroller' lassen mich aufhorchen :wink: . Neoliberales Gedankengut allemal. Leute wie Hasso und viele andere Bürger würden gerne mehr eigenverantwortlich agieren, nur die von Anderen (hier die Politik) ,immer und ausschließlich die Leistungsschwächeren benachteiligenden Rahmenbedingungen lassen mehr Eigenverantwortung schlichtweg nicht zu.
Widerspricht die Forderung nach mehr Eigenverantwortung nicht der Versicherungspflicht, also einem staatlich verordneten Zwang? Ich bin durchaus für eine Versicherungspflicht, aber für alle und dann ab dem Zeitpunkt, wenn Einkommen jedweder Form vorhanden ist.

Wozu überhaupt die Nachzahlungsorgie, wenn jemand vorher weder Beiträge bezahlt, noch Leistungen bezogen hat? Alternative Möglichkeiten aufzuzeichnen dürfte den Verantwortlichen nicht schwer fallen.

Gruss
KKA

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.06.2013, 23:12

Hallo KKA,
Also zurück in die Vergangenheit ?
Keine Pflicht zur Versicherung und wer seine Beiträge nicht zahlen kann oder will, der muss sich auch nicht versichern. Wenn er der Hilfe Bedarf und sich diese finanziell nicht leisten kann dann zählt die Gesellschaft für ihn, wie damals eben. Natürlich gilt dies auch für Menschen, die keine Steuer zählen können oder wollen. Zurück in die Vergangenheit ?
Du bist für eine Versicherungspflicht wenn das Einkommen für die Beiträge
vorhanden ist ?
Wie soll das in einem System wie dem unsrigen für alle funktionieren ?
Gruss
Czauderna

Dolphin
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Beitrag von Dolphin » 16.06.2013, 12:39

Soweit ich das verstehe,wurde hier zugelassen das viele Beitragsschulden anhäuften ,mit einem monatlichen Zinssatz von 5%,oftmals unbewusst.
Keine Abbuchung,keine Mahnungen,kein Gerichtsvollzieher,nichts.
Einfach nur eine finanziell ruinöse Nachforderung,wenn man irgendwann mal wieder in eine Gkv eintritt.
In der freien Wirtschaft wäre sowas doch kriminell.

Ich frage mal hier,ich hab die letzten Paar Jahre von Erspartem gelebt , hatte kein Einkommen.Sabbatical, Auszeit, kann man nennen wie man will.
Gkv lief aus.Schickte mein vorherige KK-Karte zurück.Habe auch nie irgendeinen Hinweis bekommen dass krankenversichert bin und Beitrag zahlen müsste.

Jetzt läuft seit Anfang Juni mein Alg 2 Antrag.
d.h. Meine neue Gkv würde rückwirkend Anfang Juni aktiv
,das neue Gesetz wird aber erst Anfang Juli (Bundesrat) rechtswirksam?
Heisst das , ich hab mich ruiniert in dem ich mich als jobsuchend gemeldet habe?
*Bitte* sagt mir dass das so nicht sein kann.

Das wäre eine unglaubliche Sauerei,besonders da man ja anscheinend Nachzahlungen , mit Beitritt in eine EWR Versicherung ,die ganze zeit umgehen konnte.

KKA
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Beitrag von KKA » 16.06.2013, 13:36

Czauderna hat geschrieben:Hallo KKA,
Also zurück in die Vergangenheit ?
Keine Pflicht zur Versicherung und wer seine Beiträge nicht zahlen kann oder will, der muss sich auch nicht versichern. Wenn er der Hilfe Bedarf und sich diese finanziell nicht leisten kann dann zählt die Gesellschaft für ihn, wie damals eben. Natürlich gilt dies auch für Menschen, die keine Steuer zählen können oder wollen. Zurück in die Vergangenheit ?
Du bist für eine Versicherungspflicht wenn das Einkommen für die Beiträge
vorhanden ist ?
Wie soll das in einem System wie dem unsrigen für alle funktionieren ?
Gruss
Czauderna
Hallo Günter,

nein, vorwärts in die Zukunft. Mich überrascht deine Auslegung und ein leicht ironischer Unterton in deinem Post!
Wo schreibe ich, dass jeder so Steuern und/oder Sozialabgaben zahlen kann wie er/sie 'es möchte'? Das ist Blödsinn!

Ich schrieb, dass ich einer Versicherungspflicht beistehe, dann aber für jeden Bürger, d.h. Beamte und Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze sind grundsätzlich in der GKV beitragspflichtig.

Wer darüberhinaus höherwertige Leistungen in Anspruch nehmen möchte, kann diese bei privaten Dienstleistern kaufen.

'Jedwedes Einkommen' nimmt Bezug auf Einkommen aus Arbeit und Sozialleistungen. Die Beiträge sind prozentual so abzustufen, dass Leute wie Hasso diese auch bezahlen können und wenn jemand über kein Einkommen verfügt, werden Beiträge aus der Sozialleistung bezahlt...so wie es nach gültiger Gesetzesgrundlage bereits der Fall ist.

Um beim Thema zu bleiben, du bist nicht auf meine Frage nach Sinn und Unsinn des Nachzahlungzwangs eingegangen. Und hiermit meine ich Bürger, die weder Beiträge gezahlt, noch Leistungen in Anspruch genommen haben bzw. von ihren Krankenkassen nicht aufgefordert wurden, nach Beendigung der Familienversicherung (z.B. bei Studenten), die säumigen Beiträge zu zahlen und diese durchaus berechtigte Forderung bishin zur Klage einforderten. Schließlich besteht Versicherungszwang! 2,3, oder 4 Jahre danach die Beiträge in einer Summe nachzufordern, meist sehr hohe Beträge, die sich Otto-Normal-Verbraucher und schon gar nicht Studenten leisten können, ist m.E. seinerzeit von den Verantwortlichen weder durchdacht worden, noch schienen sie sich über die Folgen (der Nichtzahlung) Gedanken gemacht zu haben. Der 5%tige Säumniszuschlag unterstreicht den blanken Hohn dieser 2007 eingeführten Regelung.

Gruss
KKA

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.06.2013, 14:45

Hallo KKA,
natürlich war da Ironie dabei, was dachtest Du ?
als Praktiker habe ich von Anfang an diese
Gesetzgebung nicht verstanden und bin heilfroh ,
dass damit nun Schluss ist. Aber dein Beitrag war auch nicht
gerade frei von Ironie.
Gruss
Czauderna

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