Befreiung Versicherungspflicht Student
Verfasst: 04.08.2015, 09:46
Hallo,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich habe im letzten Jahr ein Studium begonnen und war bei der Einschreibung bereits über 30. Für eine Verlängerung der Krankenversicherungspflicht als Student besteht kein Anlass, da ich mein Abitur ganz regulär gemacht habe.
Zum Zeitpunkt der Einschreibung war ich bereits als Selbständige in der PKV und bin es auch aktuell noch (zur Zeit bin ich auch noch selbständig). Die Uni forderte von mir bei der Einschreibung eine Befreiung von der KvdS, obwohl ich sie darauf hingewiesen habe, dass für mich auf Grund meines Alters gar keine Versicherungspflicht mehr besteht. Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse war ähnlich irritiert, da sich die Uni allerdings weigerte, mich ohne Befreiung zu immatrikulieren, hat sie mir schließlich, nachdem sie zunächst selbst bei der Uni angerufen hat, die Befreiung ausgestellt. Mir blieb damals auch keine andere Möglichkeit, als die Befreiung zu beantragen, da ich durch die bestehende Selbstständigkeit nicht in die GKV hätte wechseln können, mein Studium aber beginnen wollte.
Aktuell ist es nun aber so, dass ich diese Selbständigkeit in Kürze aufgeben muss und somit auch kein Einkommen mehr habe, von dem ich die PKV zahlen könnte. Ich habe zwischenzeitlich geheiratet, aber von nur einem Einkommen weiterhin die Beiträge zu zahlen ist auch nicht machbar. Eine günstigere PKV für Studenten gibt es für mich (über 34) auch nicht mehr.
Würde ich nicht studieren wäre die Sache klar: ich könnte zu meinem Mann (GKV) in die Familienversicherung. Nun existiert aber ja diese Befreiung. Ist diese trotzdem gültig? Das SGB besagt ja eigentlich, dass eine Befreiung möglich ist, wenn eine Versicherungspflicht eintritt. Es bestand aber ja nie eine Versicherungspflicht. Muss ich nun tatsächlich mein Studium aufgeben, nur weil man mir diese Befreiung damals aufgezwungen hat? Oder gibt es eine Möglichkeit trotzdem mit in die Familienversicherung zu kommen?
Ich entschuldige mich für den langen Text und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Kleiner Nachtrag: Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, ich würde "Rosinenpickerei" betreiben. Ich war bis vor vier Jahren durchgehend in der GKV und auch immer zufrieden. Habe mir aber dann (leider) von einem findigen Versicherungsvertreter die PKV aufschwatzen lassen. Es zwar auch schnell bereut, denn den Service der GKV (Versichertenkarte abgeben und fertig) weiß man dann ganz schnell zu schätzen, aber konnte eben nicht mehr wechseln.
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich habe im letzten Jahr ein Studium begonnen und war bei der Einschreibung bereits über 30. Für eine Verlängerung der Krankenversicherungspflicht als Student besteht kein Anlass, da ich mein Abitur ganz regulär gemacht habe.
Zum Zeitpunkt der Einschreibung war ich bereits als Selbständige in der PKV und bin es auch aktuell noch (zur Zeit bin ich auch noch selbständig). Die Uni forderte von mir bei der Einschreibung eine Befreiung von der KvdS, obwohl ich sie darauf hingewiesen habe, dass für mich auf Grund meines Alters gar keine Versicherungspflicht mehr besteht. Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse war ähnlich irritiert, da sich die Uni allerdings weigerte, mich ohne Befreiung zu immatrikulieren, hat sie mir schließlich, nachdem sie zunächst selbst bei der Uni angerufen hat, die Befreiung ausgestellt. Mir blieb damals auch keine andere Möglichkeit, als die Befreiung zu beantragen, da ich durch die bestehende Selbstständigkeit nicht in die GKV hätte wechseln können, mein Studium aber beginnen wollte.
Aktuell ist es nun aber so, dass ich diese Selbständigkeit in Kürze aufgeben muss und somit auch kein Einkommen mehr habe, von dem ich die PKV zahlen könnte. Ich habe zwischenzeitlich geheiratet, aber von nur einem Einkommen weiterhin die Beiträge zu zahlen ist auch nicht machbar. Eine günstigere PKV für Studenten gibt es für mich (über 34) auch nicht mehr.
Würde ich nicht studieren wäre die Sache klar: ich könnte zu meinem Mann (GKV) in die Familienversicherung. Nun existiert aber ja diese Befreiung. Ist diese trotzdem gültig? Das SGB besagt ja eigentlich, dass eine Befreiung möglich ist, wenn eine Versicherungspflicht eintritt. Es bestand aber ja nie eine Versicherungspflicht. Muss ich nun tatsächlich mein Studium aufgeben, nur weil man mir diese Befreiung damals aufgezwungen hat? Oder gibt es eine Möglichkeit trotzdem mit in die Familienversicherung zu kommen?
Ich entschuldige mich für den langen Text und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Kleiner Nachtrag: Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, ich würde "Rosinenpickerei" betreiben. Ich war bis vor vier Jahren durchgehend in der GKV und auch immer zufrieden. Habe mir aber dann (leider) von einem findigen Versicherungsvertreter die PKV aufschwatzen lassen. Es zwar auch schnell bereut, denn den Service der GKV (Versichertenkarte abgeben und fertig) weiß man dann ganz schnell zu schätzen, aber konnte eben nicht mehr wechseln.