Seite 1 von 1

ich will neu anfangen und habe keine Ahnung mehr

Verfasst: 02.11.2016, 01:56
von NeuerAnfang40
hallo ihr lieben,
ich bin komplett raus mit den krankenversicherungen.
ich versuche mal die lage zu erklären, verzeiht mir die rechtschreibung,ich schreibe alles klein:
ich bin 40,hatte studiert und gearbeitet.
bin dann durch eine krankheit arbeitslos geworden und später dann hartz 4 bekommen.
ich versuche wieder ins leben reinzukommen.
habe eine tolle frau kennengelernt und sind sehr lange zusammen.
sie arbeitet als helferin .
sie hat dieses jahr mit einer neuen ausbildung angefangen und bekommt mehr geld weil sie sich für weitere 2 jahre verpflichtet hat.
jetzt das eingemachte thema:
wir wollen heiraten und habe einige fragen zur krankenversicherung.
ich will raus aus hartz4 und mich selbständig für kleingewerbe machen.
frau ist haupverdiener
wie schaut es mit der kv aus.
-bin ich bei der frau mitversichert?
-wie hoch darf ich verdienen damit ich bei der frau mitversichert bin
-darf ich das überhaupt
-wie hoch ist der betrag wenn ich darüber verdiene
-zählen auch das absetzen von sachen z.b.
wenn ich zusätzlich eine wohnung habe (500 euro) und verdiene mit der selbständigkeit 700 euro und wird es dann verrechnet das der gewinn nur 200 euro ist oder werden die 700 euro sein,denn die wohnung brauche ich für die selbständigkeit (z.b. nachhilfe, hausarbeit..)

auf informationen wäre ich sehr dankbar, die mir weiterhelfen würden
ich bedanke mich herzlichst vorab auf eure antworten.

Verfasst: 02.11.2016, 17:00
von D-S-E
Ich gehe davon aus, dass deine Frau aufgrund ihrer Ausbildung selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

Ich gehe auch davon aus, dass die Hochzeit schon stattfindet, bevor du das Gewerbe anmeldest - wenn nicht, gib Bescheid.

Damit das alles problemlos läuft, sollte das Arbeitslosengeld II genau an dem Tag auslaufen, bevor das Gewerbe angemeldet wird.

Wird das Gewerbe zum 1. Dezember angemeldet, läuft das ALG II optimalerweise zum 30. November aus. Gibt es hier Abweichungen, könnte das Probleme geben.

Beantrage bei der Krankenkasse deiner Ehefrau die Familienversicherung (Antrag muss von deiner Frau gestellt werden). Die Krankenkasse wird prüfen, ob du die selbstständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübst. Nur bei Nebenberuflichkeit besteht Anspruch auf Familienversicherung.

Nicht überschritten werden darf zudem die Einkommensgrenze von 415,00 € (2016) bzw. 425,00 € (2017).

Wenn du diese Grenze überschreitest oder hauptberuflich selbstständig bist, musst du dich stattdessen freiwillig versichern. Dies geht grundsätzlich nur bei der Kasse, bei der du zurzeit versichert bist, es sei denn, du kündigst dort vorher mit Kündigungsfrist.

In diesem Fall berechnet sich dein Beitrag einkommensabhängig, aber mindestens aus 968,33 € (bei nebenberufl. Selbststandigkeit), 1.452,50 € (mit Gründungszuschuss oder wenn die Voraussetzung einer Beitragsentlastung erfüllt sind) bzw. 2.178,75 €.

Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit ergäbe sich zum Beispiel ein Beitrag von etwa 170€ monatlich.

Re: ich will neu anfangen und habe keine Ahnung mehr

Verfasst: 02.11.2016, 17:05
von Czauderna
NeuerAnfang40 hat geschrieben:hallo ihr lieben,
......jetzt das eingemachte thema:
wir wollen heiraten und habe einige fragen zur krankenversicherung.
ich will raus aus hartz4 und mich selbständig für kleingewerbe machen.
frau ist haupverdiener
wie schaut es mit der kv aus.
-bin ich bei der frau mitversichert?
Nur, wenn die Einkommensgrenze von derzeit 415,00 € nicht überschritten wird
-wie hoch darf ich verdienen damit ich bei der frau mitversichert bin
siehe oben
-darf ich das überhaupt
wenn du kostenlos mitversichert sein willst - nein
-wie hoch ist der betrag wenn ich darüber verdiene
Nun, das ist erst mal davon abhängig, wie deine Krankenkasse dich einstuft - als hauptberuflich Selbständiger oder als nichthauptberuflich Selbständiger - im ersten Fall beträgt der Mindestbeitrag derzeit ca. 390.00€ bzw. 250,00 € (Haertefall) invl. Pglegeversicherung. Im zweiten Fall beträgt der Mindestbeitrag ca. 160,00 € - Die Beitragshöhen können je, nach Kasse nach oben oder unten abweichen, aber nicht all zu viel.
-zählen auch das absetzen von sachen z.b.
wenn ich zusätzlich eine wohnung habe (500 euro) und verdiene mit der selbständigkeit 700 euro und wird es dann verrechnet das der gewinn nur 200 euro ist oder werden die 700 euro sein,denn die wohnung brauche ich für die selbständigkeit (z.b. nachhilfe, hausarbeit..)
Zu Beginn kannst du eine Schätzung vornehmen, wobei die Mindestbeitragsbemessungsgrenzen in jedem Fall zu berücksichtigten sind.
Als hauptberuflich Selbständige wären das entweder 2.178,75 € oder 1452,50 € mtl. und ansonsten 968,33 €. Ab dem Zeitpunkt, aber dem der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt richtet sich die Einstufung bis zur Vorlage des nächsten Bescgeids nach diesem, also nach den Beträgen, die dort unter Einnahmen vermerkt sind, wo bei es da nicht nur nach den Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit geht sondern auch ggf. nach Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung oder Kapitalerträgen.
Das ganze ist nach oben ebenfalls durch eine Beitragsbemessungsgrenze beschnitten, die in diesem Jahr bei 4237,50 € mtl. liegt.


auf informationen wäre ich sehr dankbar, die mir weiterhelfen würden
ich bedanke mich herzlichst vorab auf eure antworten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.11.2016, 20:01
von NeuerAnfang40
hallo,danke erstmal an euch beiden die mir geantwwortet habt.
ich habe einen freund, der verheiratet ist und das läuft bei ihm so:
mann angestellter firma und frau ein haarstudio
frau familienversichert bei mann
kleingewerbe angemeldet bis 17500 euro brutto=netto
warum ist bei ihm bzw. frau nichts mit der kv, mit den beträgen was ihr mir genannt habt.bin gerade eben verwirrt.
er sagt:
frau verdient und sachen werden abgesetzt und dann gewinn bzw. verlust wird auf sein einkommen zusammengelegt. zusammenveranlagung oder so heißt es.
lügt er mich an.
ich gehe schon aus das er mich nicht anlügt.
es sind schon 5 jahre so sagt er.
kann ich das auch oder ist es falsch.
ich verstehe das jetzt echt nicht

Verfasst: 02.11.2016, 20:44
von Czauderna
Hallo,
wenn es tatsächlich 17500 lt. Steuerbescheid sind, dann kann das mit der Familienversicherung nicht stimmen, bzw. die Kasse hat keine entsprechenden Angaben erhalten und wenn die Kasse das erfährt, dann ist es aus mit der Familienversicherung, ggf. auch rückwirkend und dann wird es teuer. Also, so wie wir es beschrieben haben ist es schon richtig - deinen Freund solltest du evtl. nochmals intensiv befragen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.11.2016, 21:03
von NeuerAnfang40
ok werde ich mal achfragen.danke.
ich melde mich dann wenn ich wwas neues weis.
schönen abend noch

Verfasst: 03.11.2016, 00:23
von NeuerAnfang40
hallo Czauderna,
ich habe heute abend ihn gefragt.
er sagte mir :
er hat mit dem chef der kasse geredet und er sagte dann zu ihm,das wenn er eine zusammenveranlagte steuererklärung hat das es nur den gewinn / verlust anschaut.
sie hat z.b. letztes jahr 14000 brutto gehabt und gewinn von 4000 nach den ganzen abzügen . (miete,material etc)
den gewinn dann bei ihm drauf auf die steuererklärung und das wars.
krankenkasse schaut hin und sagt alles ok.
kleingewerbe nur gewinn-verlust wird angeschaut.
also was sagt ihr dazu bzw. du?
wer hat jetzt recht?

Verfasst: 03.11.2016, 00:37
von Czauderna
Hallo,
Dann stand in der Einkommensteuererklaerung bei Einnahmen aus Gewerbetrieb 4000,00 € - dann ist alles klar - alles andere wäre höchst fatal und zwar was die Entscheidung der Kasse betrifft.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 03.11.2016, 01:05
von NeuerAnfang40
hallo Czauderna,
heißt es jetzt,das ich das auch so machen kann ,das ich nicht extra zahlen muss,wenn mein gewinn nicht so hoch ist.
das ich meinen gewinn dann auch auf meine frau draufschreiben kann wenn wir zusammenveranlagte steuererklärung mache.
wie hoch darf dann der gewinn sein beim kleingewerbe bis ich aus der familienversicherung raus muss.
also wir reden jetzt:
kleingewerbe d.h. max.17500 euro brutto für das finanzamt
dann zusammenveranlagung
familienversicherung
gewinn wie hoch damit aus familienversicherung raus muss

deswegen meine frage gewesen wenn z.b. 17500 brutto und minus miete,material usw. z.b. 4500 gewinn rauskommt. dann durch 12 mo ergibt mtl. 375 euro gewinn. kv zahlen oder familienversicherung noch drin.

sorry das ich hier so schreibe,aber ich mache so wie ich das fühle und erlebe die sachen bz. infos

Du irritierst mich gewqaltig..............

Verfasst: 03.11.2016, 06:50
von Lighthouse
Moin, Moin NeuerAnfang40,

Deine Zuschrift irritiert mich in mehrfacher Hinsicht. Ein Menschen,
der sich selbstständig machen will, um von seiner Arbeit zu leben
wird sich sicherlich keine Minute über das Thema Kleinunternehmer- förderungsgesetz nachdenken.

Wenn Du dich selbstständig machen willst aus dem SGB II heraus,
so gibt es spezielle Förderungsprogramme, die Du mit Deinem ALG
II Berater besprechen solltest.

Wenn Deine Arbeitslosigkeit durch Krankheit entstanden ist, wieso
sprichst Du nicht den Rentenversicherer an zwecks Rehabilitations-
maßnahmen.

Vielleicht wäre es aber auch sinnvoller irgendwo als Angestellter zu
schaffen. mit einem Studienabschluss wirst du gute Chancen im
Arbeitsmarkt haben.

LG Rolf

Re: Du irritierst mich gewqaltig..............

Verfasst: 03.11.2016, 11:54
von NeuerAnfang40
Lighthouse hat geschrieben:Moin, Moin NeuerAnfang40,

Deine Zuschrift irritiert mich in mehrfacher Hinsicht. Ein Menschen,
der sich selbstständig machen will, um von seiner Arbeit zu leben
wird sich sicherlich keine Minute über das Thema Kleinunternehmer- förderungsgesetz nachdenken.

Wenn Du dich selbstständig machen willst aus dem SGB II heraus,
so gibt es spezielle Förderungsprogramme, die Du mit Deinem ALG
II Berater besprechen solltest.

Wenn Deine Arbeitslosigkeit durch Krankheit entstanden ist, wieso
sprichst Du nicht den Rentenversicherer an zwecks Rehabilitations-
maßnahmen.

Vielleicht wäre es aber auch sinnvoller irgendwo als Angestellter zu
schaffen. mit einem Studienabschluss wirst du gute Chancen im
Arbeitsmarkt haben.

LG Rolf



hallo rolf,
so bescheuert bin auch ich nicht.
wurde abgelehnt usw.
will es langsam angehen und dann ist die zukunft offen.
daher frage ich einfach wie das ist mit der kv für kleinunternehmen mit familienversicherung usw.... später wenn ich dann eine arbeit finde dann ist alles ok.aber im moment ist dies mein anliegen.step by step. denkst du das arbeit leicht zu finden ist wenn man krank ist bzw. war.also bitte keine unterstellungen.
bitte einfach nur auf die fragen bzw. anliegen beantworten damit ich richtige infos bekomme und nicht irgendwelche ratschläge geben , ob ich das nicht machen würde bzw. weiß.danke.

Verfasst: 03.11.2016, 14:37
von Czauderna
NeuerAnfang40 hat geschrieben:hallo Czauderna,
heißt es jetzt,das ich das auch so machen kann ,das ich nicht extra zahlen muss,wenn mein gewinn nicht so hoch ist.
das ich meinen gewinn dann auch auf meine frau draufschreiben kann wenn wir zusammenveranlagte steuererklärung mache.
wie hoch darf dann der gewinn sein beim kleingewerbe bis ich aus der familienversicherung raus muss.
also wir reden jetzt:
kleingewerbe d.h. max.17500 euro brutto für das finanzamt
dann zusammenveranlagung
familienversicherung
gewinn wie hoch damit aus familienversicherung raus muss

deswegen meine frage gewesen wenn z.b. 17500 brutto und minus miete,material usw. z.b. 4500 gewinn rauskommt. dann durch 12 mo ergibt mtl. 375 euro gewinn. kv zahlen oder familienversicherung noch drin.

sorry das ich hier so schreibe,aber ich mache so wie ich das fühle und erlebe die sachen bz. infos
Hallo,
deine Gewinne auf deine Frau schreiben, das geht nur dann wenn deine Frau die Selbständig ist und du bei ihr beschäftigt wärst. Auch wenn ihr gemeinsam veranlagt werdet, so wird doch unterschieden wer welches Einkommen und welcher Art hat, nur die Steuer müsst ihr dann gemeinsam aufbringen - meine ich - für die Krankenversicherung ist das eben so wie es beschrieben wurde, wer selbständig tätig ist, dem wird auch das Einkommen zugerechnet.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.11.2016, 16:26
von NeuerAnfang40
Czauderna hat geschrieben:
NeuerAnfang40 hat geschrieben:hallo Czauderna,
heißt es jetzt,das ich das auch so machen kann ,das ich nicht extra zahlen muss,wenn mein gewinn nicht so hoch ist.
das ich meinen gewinn dann auch auf meine frau draufschreiben kann wenn wir zusammenveranlagte steuererklärung mache.
wie hoch darf dann der gewinn sein beim kleingewerbe bis ich aus der familienversicherung raus muss.
also wir reden jetzt:
kleingewerbe d.h. max.17500 euro brutto für das finanzamt
dann zusammenveranlagung
familienversicherung
gewinn wie hoch damit aus familienversicherung raus muss

deswegen meine frage gewesen wenn z.b. 17500 brutto und minus miete,material usw. z.b. 4500 gewinn rauskommt. dann durch 12 mo ergibt mtl. 375 euro gewinn. kv zahlen oder familienversicherung noch drin.

sorry das ich hier so schreibe,aber ich mache so wie ich das fühle und erlebe die sachen bz. infos
Hallo,
deine Gewinne auf deine Frau schreiben, das geht nur dann wenn deine Frau die Selbständig ist und du bei ihr beschäftigt wärst. Auch wenn ihr gemeinsam veranlagt werdet, so wird doch unterschieden wer welches Einkommen und welcher Art hat, nur die Steuer müsst ihr dann gemeinsam aufbringen - meine ich - für die Krankenversicherung ist das eben so wie es beschrieben wurde, wer selbständig tätig ist, dem wird auch das Einkommen zugerechnet.
Gruss
Czauderna

so wie er es mir erzählt hat,das er bei einer firma angestellt ist und sie auf ihn bei dder versicherung.

Verfasst: 03.11.2016, 16:47
von Czauderna
Hallo,
entweder hat er es dir falsch erzählt oder du hast es falsch verstanden.
So, wie du es hier wiedergibst geht es nicht, das steht fest.
Gruss
Czauderna