Krankengeldzahlung in Frage gestellt nach AF Reha

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.04.2017, 14:26

wem67 hat geschrieben:Wo bestreitet denn jemand das es soweit korrekt abgelaufen ist?
Außer den Telefonterror und die Drohungen das kein Krankengeld gezahlt wird, wenn blablabla....ohne irgendwelche Rechtsgrundlagen, wie (fast) immer.

Anton ist ein (einzel)Kämpfer für mehr Gerechtigkeit, viele User hier arbeiten für eine KK und schreiben auch nur in deren Sinne.....so meine Einschätzung.

Der MDK soll seine Arbeit machen und sich selber ein Bild machen und nicht irgendwelche Berichte abschreiben, von abhängigen DRV Gutachtern, die von der DRV bezahlt werden.
Mir ging es nach der Reha auch weit schlechter als vorher, das Interessiert aber dort niemanden, weil nur die DRV bedient werden muss, sonst gibt es keine weiteren Patienten mehr usw.

MiGo hat ja jetzt verschiedene Sichtweiten und muss einfach abwägen was "für Sie" das beste ist.

Ich sage mal voraus, mit meiner Glaskugel....wenn MiGo den Bericht schickt, wird der MDK nach Aktenlage auf AF entscheiden....ohne den Bericht, gibt es keine Aktenlage!
Wird der Bericht nicht geschickt, wird auch AF entschieden, mit an den Haaren herbei geführten Gründen....bei mir war es wegen "mangelnder Mitwirkungspflicht" mein Widerspruch ging dann direkt durch....aber die Versuchen es halt, den "Kostenfaktor" los zu werden.
MiGo wird so oder so in Widerspruch gehen müssen!
Zum einen solltest Du mal Deine Glaskugel zum polieren schicken.
Zum anderen solltest Du dann auch die fachliche Qualifikation des Kämpfers für Gerechtigkeit mal prüfen. Denn die kennst Du ja nicht. Die hält er ja geheim. Obwohl er ja viel klüger ist als alle Rechtsanwälte in der Bundesrepublik und nur er die Gesetze verstehen kann.

Aber jeder wie er beliebt...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.04.2017, 14:43

Hallo,
Anton ist ein (einzel)Kämpfer für mehr Gerechtigkeit, viele User hier arbeiten für eine KK und schreiben auch nur in deren Sinne.....so meine Einschätzung.
deine Einschätzung ist einmal richtig und einmal falsch.
Richtig ist sie in Bezug auf Anton und sein Kampf zum Thema "Krankengeldfalle".
Falsch ist deine Einschätzung, meiner Meinung nach, im Bezug auf die aktiven und ehemaligen Kassenmitarbeiter, die hier schreiben. Warum sollte sich ein Kassenmitarbeiter in seiner Freizeit und unbezahlt die zusätzliche Arbeit machen um, wie du es so schön formulierst, die Interessen seines Arbeitgebers zu vertreten. Wenn es so wäre, dann würden alle hier mit ihrem richtigen Namen schreiben und man würde auch von allen wissen welche Kasse sie hier vertreten. Es ist aber so, dass, und jetzt schreibe ich mal in der "wir-Form", dass wir eben tagtäglich mit der Materie befasst sind und nur allzu gut wissen, dass wir als Behörde uns an Recht und Gesetz zu halten haben und wir auch am besten wissen, dass die Unwissenheit bei den Betroffenen Versicherten
so meist sehr erheblich ist. Wir wollen mit unserem Fachwissen hier dazu beitragen, dass den Ratsuchenden hier nicht nur Antworten gegeben werden, die man eben so gibt, wenn man entweder selbst ein negatives Erlebnis hatte oder schlichtweg keine Ahnung von der Materie hat, aber unbedingt etwas schreiben will. Es bringt eben den Ratsuchenden nix, wenn als Antwort nur Kassenkritik und eigene Erlebnisse kommt aber keinerlei Hinweise wie es denn in der Realität nun wirklich ist. Dabei können grundsätzlich nur Kassenmitarbeiter wirklich erkennen wo es seitens einer Kasse richtig oder falsch gelaufen ist. Damit will ich nun beileibe die Qualifikation der anderen Experten hier um stellvertretend nur mal Rossi und Vlac zu nennen auch nur einen Deut anzweifeln.
Du kannst es wirklich gerne glauben, aber wir sind nicht dazu hier um die Krankenkassen zu verteidigen - wenn es Kritik erfordert, dann wird es Kritik geben, auch und gerade von uns, aber wir stehen auch für die Sachlichkeit in diesem Forum, auch wenn es manches mal den Betroffenen aber auch anderen Usern nicht gefällt.- habe fertig.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 21.04.2017, 14:45, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.04.2017, 14:44

wem67 hat geschrieben:Wo bestreitet denn jemand das es soweit korrekt abgelaufen ist?
Außer den Telefonterror und die Drohungen das kein Krankengeld gezahlt wird, wenn blablabla....ohne irgendwelche Rechtsgrundlagen, wie (fast) immer.

Anton ist ein (einzel)Kämpfer für mehr Gerechtigkeit, viele User hier arbeiten für eine KK und schreiben auch nur in deren Sinne.....so meine Einschätzung.
Ich finde es immer schwierig, wenn die Schilderungen aus der eigenen Betroffenheit heraus betrachtet werden. Als Kassenmitarbeiter hat man da ein differenzierteres Bild. Aus meiner eigenen Tätigkeit als Krankengeldfallmanager kann ich behaupten, das MDK sich NIE über die Einschätzung eines Facharztes für Psychiatrie hinweg gesetzt hat. Wohl aber über die Beurteilung von Hausärzten, die aufgrund von Schilderungen "ich kann einfach nicht arbeiten" wochenlang krankschreiben, ohne an einen Facharzt zu überweisen. Kassenmitarbeiter können auch einschätzen, wann es sich lohnt, gegen etwas vorzugehen und Tipps geben. Bei Anton läuft es nach einem anderen Muster: Der Versicherte hat immer Recht und die Kasse ist immer im Unrecht. Sogar wenn sie Krankengeld zahlt, obwohl Anton der Rechtsauffassung ist, dass sie das nicht dürfte :lol:
wem67 hat geschrieben: Der MDK soll seine Arbeit machen und sich selber ein Bild machen und nicht irgendwelche Berichte abschreiben, von abhängigen DRV Gutachtern, die von der DRV bezahlt werden.
Der MDK will sich doch selber ein Bild machen. Die Begründung des behandelnden Arztes liegt bereits vor, jetzt benötigt er noch die abweichende Begründung des Arztes der Rehaklinik.
wem67 hat geschrieben: Ich sage mal voraus, mit meiner Glaskugel....wenn MiGo den Bericht schickt, wird der MDK nach Aktenlage auf AF entscheiden....ohne den Bericht, gibt es keine Aktenlage!
Wird der Bericht nicht geschickt, wird auch AF entschieden, mit an den Haaren herbei geführten Gründen....bei mir war es wegen "mangelnder Mitwirkungspflicht" mein Widerspruch ging dann direkt durch....aber die Versuchen es halt, den "Kostenfaktor" los zu werden.
MiGo wird so oder so in Widerspruch gehen müssen!
Meine Glaskugel sieht etwas ganz anderes voraus. Das hat wahrscheinlich mit unseren unterschiedlichen Erfahrungen zu tun.

wem67
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Beitrag von wem67 » 21.04.2017, 15:08

Warum schreibt keiner von euch KK(Ex)Mitarbeitern das es gar nicht Rechtens und in meinen Augen auch Asozial ist, alle 2 Tage Telefonterror zu betreiben und zu Drohen das es kein Geld gibt, wenn man nicht gaaanz brav folgt.

Ich kommuniziere fast nur noch mit dem Direktor der KK, seitdem ist es besser geworden....vor 2 Wochen habe ich erneut einen Fragebogen von der KK bekommen, den ich auszufüllen habe oder es ansonsten kein Krankengeld gibt....der ging unbearbeitet zurück mit der frage der Rechtsgrundlagen....habe nichts mehr davon gehört usw usf. gibt halt leider so viele schlechte Beispiele.
Die Mitarbeiter wissen ganz genau das sie das alles nicht dürfen, machen es aber trotzdem, weil sie Angst um den Arbeitsplatz haben, wenn sie den Vorgaben nicht folgen.
Ist doch überall das selbe!

Das es hier im Forum viele sehr Wissende und Gute User gibt, möchte ich gar nicht bezweifeln.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.04.2017, 15:19

wem67 hat geschrieben:Warum schreibt keiner von euch KK(Ex)Mitarbeitern das es gar nicht Rechtens und in meinen Augen auch Asozial ist, alle 2 Tage Telefonterror zu betreiben und zu Drohen das es kein Geld gibt, wenn man nicht gaaanz brav folgt.
Das ist deine eigene Interpretation der Schilderung. Ich habe weder was von Telefonterror noch Drohungen gelesen. Wenn du dir so sicher bist, dass es nicht rechtens ist, was die Kasse hier macht, dann schildere doch bitte mal gegen welche Rechtsgrundlagen die Kasse verstößt.
wem67 hat geschrieben: Ich kommuniziere fast nur noch mit dem Direktor der KK, seitdem ist es besser geworden....vor 2 Wochen habe ich erneut einen Fragebogen von der KK bekommen, den ich auszufüllen habe oder es ansonsten kein Krankengeld gibt....der ging unbearbeitet zurück mit der frage der Rechtsgrundlagen....habe nichts mehr davon gehört usw usf. gibt halt leider so viele schlechte Beispiele.
Die Mitarbeiter wissen ganz genau das sie das alles nicht dürfen, machen es aber trotzdem, weil sie Angst um den Arbeitsplatz haben, wenn sie den Vorgaben nicht folgen.
Ist doch überall das selbe!
Und lass bitte deinen Fall und diese Verallgemeinerungen und Verdächtigungen raus aus diesem Thread. Ich weiß nicht, wie es bei allen Kasse abgeht, deshalb kann ich nicht behaupten "Ist doch überall dasselbe!"

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.04.2017, 15:24

wem67 hat geschrieben:Warum schreibt keiner von euch KK(Ex)Mitarbeitern das es gar nicht Rechtens und in meinen Augen auch Asozial ist, alle 2 Tage Telefonterror zu betreiben und zu Drohen das es kein Geld gibt, wenn man nicht gaaanz brav folgt.

Ich kommuniziere fast nur noch mit dem Direktor der KK, seitdem ist es besser geworden....vor 2 Wochen habe ich erneut einen Fragebogen von der KK bekommen, den ich auszufüllen habe oder es ansonsten kein Krankengeld gibt....der ging unbearbeitet zurück mit der frage der Rechtsgrundlagen....habe nichts mehr davon gehört usw usf. gibt halt leider so viele schlechte Beispiele.
Die Mitarbeiter wissen ganz genau das sie das alles nicht dürfen, machen es aber trotzdem, weil sie Angst um den Arbeitsplatz haben, wenn sie den Vorgaben nicht folgen.
Ist doch überall das selbe!

Das es hier im Forum viele sehr Wissende und Gute User gibt, möchte ich gar nicht bezweifeln.
Hier wirst Du keine Beiträge finden in denen gesagt wird es ist in Ordnung täglich oder alle 2 Tage telefonisch irgendwelche Sachen zu verlangen.

Da kommt immer die Auskunft. Schriftlich mitteilen eine telefonische Kontaktaufnahme wird nicht gewünscht und alles soll schriftlich mit Angabe der Rechtsgrundlage erfolgen.

Allerdings möchte ich dann doch etwas einwerfen. Wer den Begriff "Asozial" dabei verwendet legt eine persönliche Wertung da rein die zumindest diskutabel ist. Eine wertfreie Beurteilung eines Sachverhaltes sieht jedenfalls anders aus oder arbeitet mit anderen Begriffen.

Einig sind wir uns hoffentlich in dem Punkt das es eine Pflicht zur Mitwirkung gibt. Ein allgemeiner Fragebogen gehört nicht dazu aber es existieren ohne weiteres Konstellationen in denen eine Mitwirkungspflicht vorhanden ist.

Um dann auf die Neutralität zurückzukommen. Wenn Du schriebst es gibt halt leider so viele schlechte Beispiele. Hast Du auch versucht in Erfahrung zu bringen wie viele gute Beispiele es gibt? Wäre wohl wichtig, um eine neutrale Beurteilung durchzuführen.

"...Angst um den Arbeitsplatz..." Kann man wirklich nicht ausschließen. Kommt aber sehr auf die Unternehmenskultur an. Da die Kassen aber einer Aufsicht unterstehen und diese auch Arbeitsabläufe prüft ist es wohl eher unwahrscheinlich das die Mitarbeiter aus Angst um ihren Arbeitsplatz offenkundig rechtswidrig handeln.

Von solchen Entlassungen habe ich bisher nichts gehört und ich glaube jeder Arbeitsrichter hat dann nur ein müdes Lächeln für den Arbeitgeber übrig, wenn so eine Kündigung vor dem Gericht verhandelt wird.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.04.2017, 15:42

Hallo,
Warum schreibt keiner von euch KK(Ex)Mitarbeitern das es gar nicht Rechtens und in meinen Augen auch Asozial ist, alle 2 Tage Telefonterror zu betreiben und zu Drohen das es kein Geld gibt, wenn man nicht gaaanz brav folgt. -
genau das ist es, was ich meinte - du bist selbst ein Betroffener mit deiner eigenen, für dich natürlich negativen Geschichte . um die es hier in diesem Thread offenkundig aber gar nicht geht.
was soll der Ratsuchende mit so einem Beitrag anfangen ?.
Was sollen wir nun dazu schreiben und eine Meinung äußern, was in deinen Augen als asozial gilt.
was hilft es dem Ratsuchenden weiter wenn so ein Beitrag kommt - der
ihm in der Sache nicht weiterhilft sondern er nur zur Kenntnis nehmen muss, dass es da einen anderen User gibt, der mit seiner Kasse auch Ärger hatte oder noch hat und deshalb die Krankenkassen insgesamt mal an den Pranger stellt.
Man stelle sich mal vor, es gäbe hier keine Experten - das Forum wäre tot mangels Sachlichkeit.
Gruss
Czauderna

wem67
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Beitrag von wem67 » 21.04.2017, 15:45

@GKV,

bitte lies Dir den eingangs Thread noch mal in aller Ruhe durch!
Wie Du sicherlich bereits festgestellt hast bin ich kein KK Profi, sondern nur ein absolut genervetes Mitglied einer KK.

Kannst Du mir als Profi diesen Abschnitt genauer erklären?

Aus den §44 SGB V
Zitat:
(4) Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, welche Leistungen und unterstützende Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind. Maßnahmen nach Satz 1 und die dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung und nach vorheriger schriftlicher Information des Versicherten erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden ...

Ich verstehe das so, ohne schriftliche Einwilligung, keine z.B. telefonate?

wem67
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Beitrag von wem67 » 21.04.2017, 15:51

@Czauderna,

unsere Beiträge haben sich überschnitten.
Ja Du hast durchaus Recht.
Ich habe nur auf die Angriffe auf Anton "reagiert"....dann kommt ein zum anderen........
Ich habe meine Meinung geäußert und Tschüss :D

Gruß
wem67

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.04.2017, 16:31

wem67 hat geschrieben: Aus den §44 SGB V
Zitat:
(4) Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, welche Leistungen und unterstützende Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind. Maßnahmen nach Satz 1 und die dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung und nach vorheriger schriftlicher Information des Versicherten erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden ...

Ich verstehe das so, ohne schriftliche Einwilligung, keine z.B. telefonate?
Dabei geht es um die individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, die über die allgemeinen Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflichten des SGB I hinausgehen. Nicht für jegliche Beratung oder Kontaktaufnahme ist eine Einwilligung erforderlich.

Weitere Infos:

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 23425.html

https://www.haufe.de/personal/personal- ... 69760.html

Beides sind RECHTE, die der Versicherte hat und PFLICHTEN, die den Kassen auferlegt sind. Wenn nun, wie im eingangs geschilderten Fall, der Versicherte Krankengeld möchte, die Kasse dies aufgrund der Konstellation arbeitsfähig aus der Reha entlassen/arbeitsunfähig durch Haus- oder Facharzt geschrieben wie in der Begutachtungsanleitung vorgesehen prüfen lassen muss, berät sie den Versicherten dahingehend, welche Unterlagen zur Beurteilung erforderlich sind. Der von der Kasse genannte Weg ist der schnellste. Dass die Kasse daran erinnert, kann man als "Terror" auffassen oder als Service, da der Kasse daran gelegen ist, dass so schnell wie möglich entschieden wird. Das kommt ganz auf die Sichtweise an. Wir waren alle nicht bei den Gesprächen dabei. So wie geschildert meldet die Kasse sich regelmäßig. Was ist die Antwort? "Ja, vergesssen, schicke ich gleich?" (worauf der Kassenmitarbeiter sich dann verlässt) oder wurde klar kommuniziert, dass man die den Bericht nicht schicken möchte - dann hätte der Kassenmitarbeiter nach Alternativen schauen müssen.

Und ja, zur Beratung gehört es auch, den Versicherten darauf hinzuweisen, dass der Krankengeldanspruch noch nicht geklärt ist, er sich also darauf nicht verlassen kann. Das kann dann als Drohung aufgefasst werden, obwohl es nur die Sachlage beschreibt.

Fakt ist, dass keine Entscheidung getroffen werden kann, solange dem MDK die entsprechenden Unterlagen nicht vorliegen. Allerdings hat nicht nur die Kasse Pflichten, sondern auch der Versicherte. Und eine davon ist die Mitwirkung (§ 60 SGB I).

Zumindest mein Arbeitgeber versucht im Kontakt mit dem Versicherten auf die ganze Paragraphenreiterei zu verzichten. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese dem Mitarbeiter nicht bewusst sind. Es wird einfach versucht, das Ganze miteinander zu klären, ohne irgendwelche Gesetzeskeulen auszupacken. Meistens funktioniert es.

MiGo
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Beitrag von MiGo » 21.04.2017, 17:08

Hallo,
Puh ich muss gestehen dass ich mit euren vielen Rückmeldungen nicht gerechnet habe und aktuell damit kämpfe mir eine gute sachliche Meinung zu bilden. Ich freue mich sehr über die Unterstützung!

Hier nun weitere Fakten meinerseits die oben gefragt wurden. Gerne würde ich euch nochmal um konkrete Hilfe bitten was genau ihr mir ratet in Bezug auf meine KK und MDK und ggfs. auch für den kommenden Arztbesuch am 24.4. (= mein aktuell letzter Tag der laufenden AU):

- am 15.3. war ich bei einem Facharzt für die AU bis heute. Dieser Psychiater kennt mich schon aus einer gesprächstherapie 2009/10 und hat auch die Reha 31.1.-13.3.17 auf meinen Wunsch hin mit mir beantragt.
Er hat die AU als erstbescheinigung ausgestellt wie schon erwähnt.

- die KK hat mich in den vergangenen 2 Wochen ungefähr 5x angerufen (z.T. mit Mailbox und anschließender email) und nach dem Bericht gefragt. Zunächst nach dem kompletten Bericht mit der Erklärung dass dann der MDK schneller beurteilen kann und der Frage "...oder sollen wir das zunächst ohne Bericht ans MDK geben...?" Das habe ich erst mal bejaht um nichts falsch zu machen. Danach rief sie wieder an und sagte es wäre besser MIT Bericht und ich sollte zumindest Seite 1 und 1a schnell Mailen (hör steht nur die Info zur AF Entlassung und dass ich keine leistungseinschränkungen lt Reha Arzt habe). Hieraufhin habe ich den o.g. Brief geschrieben mit der Bitte um Info an wen ich mich direkt beim MDK wenden kann zur Weiterleitung etwaiger Dokumente) sowie gebeten den Kontakt zukünftig bitte per Brief zu halten.

- die KK hat mehrfach betont dass die MDK Prüfung damit zusammenhängt dass ich AF aus der Reha entlassen wurde und kurz danach wieder AU bin.

- mir geht es aktuell etwas besser, aber dem 100% Job fühle ich mich noch nicht gewachsen (vertrieb global im Industrie Konzern), da ich einfach nicht ausreichend zur Ruhe komme - insb nachts. Daher die Prognose von meinem Arzt dass der Mai noch AU werden soll und meine Idee danach mit Wiedereingliederung zu starten.

- es handelt sich um eine direkt KK - weiss nicht ob das noch wichtig ist

Fragen:
- falls ich den Reha-Bericht schicke: was genau (alles oder nur s.1+1a) und an wen (Kk/MDK)?
- muss mein Arzt eine weitere AU (ab 24.4.) wieder begründen an den MDK?
- wonach beurteilt die KK ob es ab dem 15.3. eine Folge AU(also KG ab 15.3.) oder Erstbescheingung (also KG ab 26.4.) ist?
- kann die KK bzw. der MDK die AU und damit auch Zahlung ab dem 15.3. bereits verweigern?
- wie schnell prüft er MDK idR? momentan hat mein AG noch das Gehalt für märz gezahlt weil die Folge/erstbescheinigung noch nicht klar war - der AG wartet demnach auf auf die Antwort.
- hinweise für meinen Arzt am 24.4. - was ich mit ihm noch klären sollte?

Nochmals danke im Voraus für eure Hilfe!!
LG, MiGo[/u]

MiGo
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Beitrag von MiGo » 21.04.2017, 17:43

Update!! - habe grade einen Antwort Brief meiner KK erhalten (kann ich den Brief als Scan hier einstellen)?

- Die Prüfung durch den MDK erklären sie mit §275 Satz 1 Nr. 1 und §12 Abs. 1 SGB V.
"
- "damit der MDK eine Stellungnahme abgeben kann, wird zur Beurteilung die Seite 1 sowie 1a des Reha Entlassungsberichtes benötigt".

- Adresse vom MDK habe ich erhalten für die Sendung.

...........danke für eure Antworten zu meinen Fragen aus vorheriger Nachricht....

LG, MiGo

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.04.2017, 17:53

MiGo hat geschrieben:Hallo,
- am 15.3. war ich bei einem Facharzt für die AU bis heute. Dieser Psychiater kennt mich schon aus einer gesprächstherapie 2009/10 und hat auch die Reha 31.1.-13.3.17 auf meinen Wunsch hin mit mir beantragt.
Facharzt ist gut.
MiGo hat geschrieben: Er hat die AU als erstbescheinigung ausgestellt wie schon erwähnt.
Das ist korrekt. Da du arbeitsfähig in die Reha gegangen bist und arbeitsfähig entlassen wurdest, lag während der Reha keine Arbeitsunfähigkeit vor.
MiGo hat geschrieben: - die KK hat mich in den vergangenen 2 Wochen ungefähr 5x angerufen (z.T. mit Mailbox und anschließender email) und nach dem Bericht gefragt. Zunächst nach dem kompletten Bericht mit der Erklärung dass dann der MDK schneller beurteilen kann und der Frage "...oder sollen wir das zunächst ohne Bericht ans MDK geben...?" Das habe ich erst mal bejaht um nichts falsch zu machen. Danach rief sie wieder an und sagte es wäre besser MIT Bericht und ich sollte zumindest Seite 1 und 1a schnell Mailen (hör steht nur die Info zur AF Entlassung und dass ich keine leistungseinschränkungen lt Reha Arzt habe). Hieraufhin habe ich den o.g. Brief geschrieben mit der Bitte um Info an wen ich mich direkt beim MDK wenden kann zur Weiterleitung etwaiger Dokumente) sowie gebeten den Kontakt zukünftig bitte per Brief zu halten.
Sofern die Kasse nicht über eine geschützte Verbindung gemailt hat, verhält sie sich sehr unprofessionell. Erstens darf sie dir aus Datenschutzgründen nichts mailen, woraus jemand schließen könnte, dass du arbeitsunfähig bist (bei uns ist aus diesem Grund sogar ein "Gute Besserung" verboten). Zweitens ist es auch wieder aus Datenschutzgründen sehr bedenklich, wenn sie dir sagt, du sollst SEHR persönliche Daten über das offene www zumailen. Sollte es eine geschützte Verbindung sein, ziehe ich meine Aussagen zurück.

Nach meiner Einschätzung hast du genau richtig gehandelt, Bericht nur an den MDK und Kontaktaufnahme zukünftig schriftlich.
MiGo hat geschrieben: - die KK hat mehrfach betont dass die MDK Prüfung damit zusammenhängt dass ich AF aus der Reha entlassen wurde und kurz danach wieder AU bin.
Das ist korrekt. Dazu ich sie sogar verpflichtet.
MiGo hat geschrieben: mir geht es aktuell etwas besser, aber dem 100 %Job fühle ich mich noch nicht gewachsen (vertrieb global im Industrie Konzern), da ich einfach nicht ausreichend zur Ruhe komme - insb nachts. Daher die Prognose von meinem Arzt dass der Mai noch AU werden soll und meine Idee danach mit Wiedereingliederung zu starten.
Hat die Kasse konkret nach deiner Tätigkeit gefragt? Wenn nein, empfehle ich dir, dem MDK eine Tätigkeitsbeschreibung beizulegen. Die Arbeitsunfähigkeit richtet sich immer nach der konkret ausgeübten Tätigkeit. Das heißt, dass bei dir andere Maßstäbe anzulegen sind, als z. B. an einen Krankenkassenmitarbeiter, der ohne Kundenkontakt Akten wälzt.
MiGo hat geschrieben: - es handelt sich um eine direkt KK - weiss nicht ob das noch wichtig ist
Habe ich keine Erfahrung mit.
MiGo hat geschrieben: Fragen:
- falls ich den Reha-Bericht schicke: was genau (alles oder nur s.1+1a) und an wen (Kk/MDK)?
Ich würde alles an den MDK schicken. Plus Arbeitsplatzbeschreibung, falls die von der Kasse nicht angefordert wurde. Nicht, dass es zu Verzögerungen kommt, weil der MDK diese Unterlagen noch benötigt.
MiGo hat geschrieben: - muss mein Arzt eine weitere AU (ab 24.4.) wieder begründen an den MDK?
Nein.
MiGo hat geschrieben: - wonach beurteilt die KK ob es ab dem 15.3. eine Folge AU(also KG ab 15.3.) oder Erstbescheingung (also KG ab 26.4.) ist?

- kann die KK bzw. der MDK die AU und damit auch Zahlung ab dem 15.3. bereits verweigern?
- wie schnell prüft er MDK idR? momentan hat mein AG noch das Gehalt für märz gezahlt weil die Folge/erstbescheinigung noch nicht klar war - der AG wartet demnach auf auf die Antwort.
- hinweise für meinen Arzt am 24.4. - was ich mit ihm noch klären sollte?
Auch dann, wenn es eine Erstbescheinigung ist, ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dir Gehalt zu zahlen. § 3 EntgFG i. V. m. § 9 EntgFG. Kurz gesagt, er kann verschiedene Zeiten aufgrund éines ursächlichen Krankheitszusammenhangs zusammenrechnen. Eine Ausnahme könnte noch sein, wenn du öfters deswegen krank warst, das ist aber ein seltener Einzelfall, auf den ich hier nicht weiter eingehen möchte.

Also geh davon aus, dass es so oder so auf eine Zahlung oder Nichtzahlung durch die Kasse hinauslaufen wird.

Theoretisch kann der MDK die Arbeitsunfähigkeit ab 15.03. verweigern, praktisch sehe ich die Gefahr bei der fachärztlichen Bescheinigung nicht.

Wie schnell das geht, hängt an der Organisationsstruktur der Kasse und daran, ob dem MDK die vorgelegten Unterlagen ausreichen. Hier http://www.mdk.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf findest du ab Seite 50 die Angaben, die die Kasse dem MDK machen muss.

wem67
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Beitrag von wem67 » 21.04.2017, 19:29

@MiGo,

- "damit der MDK eine Stellungnahme abgeben kann, wird zur Beurteilung die Seite 1 sowie 1a des Reha Entlassungsberichtes benötigt".

Gibt es in diesem Brief von der KK eine Rechtsgrundlage mit Rechtsfolgebelehrung für den oben zitierten Abschnitt?

Ich gehe mal davon aus, NEIN?

Es wird aber von der KK so hingestellt, als müsse das Mitglied diese 2 Seiten zur Verfügung stellen, ansonsten kommt es der Mitwirkungspflicht nicht nach.

Ich würde denen den Bericht nicht zur Verfügung stellen, sondern auf einen "persönlichen" Termin bestehen, wenn ein Termin feststeht, würde ich den Bericht dem MDK zusenden, nicht vorher.
Wenn die KK Deine AU anzweifelt (was sie ja tut) und den MDK einschaltet, muss der MDK Dich einladen (wird sehr gerne von den KK's Missachtet), er darf nicht nach Aktenlage entscheiden. Es gibt bereits einige Urteile, vor allem bei psychischen Erkrankungen....das weiß eigentlich auch jeder KK Mitarbeiter.......
Wenn Du den Bericht schickst dann aber BITTE nur Komplett und direkt zum MDK, auf keinen Fall nur die ersten 2 Seiten, das wäre super Sinnlos!

Gruß
wem67

Anton Butz
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Re: Krankengeldzahlung in Frage gestellt nach AF Reha

Beitrag von Anton Butz » 21.04.2017, 20:32

MiGo hat geschrieben: Mein behandelnder Arzt hat nach Aufforderung der KK eine
Stellungnahme bereits an das MDK geschickt über die aktuelle
AU (15.3. - 29.3. + 29.3. - 24.4.).
Hallo MiGo,

er ist Facharzt - insoweit hat GKV recht!

Gehe am Montag hin, besprich´alles ruhig und sachlich, lass dir die vorgesehene
AUB bis Mai geben und "pfeife" innerlich darauf, was die KK von dir will, denn die
kennt ja die Stellungnahme des Facharztes nicht, offenbar hat sich der MDk
ja selbst nicht gemeldet und die KK hat offenbar keine Belehrung nach
§ 66 Abs. 3 SGB I erteilt:

https://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html

Schönen Gruß
Anton Butz

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