Letzte GKVim EU Ausland - abgelehnt: Wegen Unterbrechung
Verfasst: 25.05.2017, 03:58
Gesetzliche Versicherungen im EU Ausland, + in der Schweiz (Grundversicherung - nicht Zusatzversicherung) sollen so ausgelegt werden wie wenn Sie in DE geschehen waereen (DKKV Rundschreiben).
Fall: Nach 15+ Monaten in der Schweiz wieder 5+ Jahre in den USA. Obwohl diese Versicherung als letzte GKV gilt (es war die obligatorische) - sagt GKV nun, dass der Auftenthalt von 5+ Jahren danach in den USA dies irrelevant macht.
Rossi hat in diesem Forum einen Parallelfall kommentiert, in dem ein Deutscher in Oesterreich zuletzt gesetzlich versichtert war, und dann laenger nach Sued-Afrika ging, und auch Schwierigkeiten beim GKV Wiedereintritt bekam. Weiss jemand, wie das auskam ?
Meine Frage, wo sind die maximalen Folgezeit Grenzen - NACH der letzten GKV im Gesetz definiert? Die " Frist fuer GKV Anzeige" zaehlt von dem Zeitpunkt wo man wieder in DE ankommt.
Ich kann in der gesetzlichen Definintion der "letzten GKV" keine Referenz zu folgenden Aufenthalten im nicht-EU Ausland finden ? Gibts die ? Im Voraus fielen Dank.
Detail: Die 15 Monate in der Schweiz waren 2007-2009, also nach der Veraenderung zur Vermeidung von Unoetigen Verfahren im 2007 Rundschreiben. Ich sehe auch nichts ueber Wohnsitz Limitationen, d.h. die "letze GKV" existiert doch als Konzept unabhaenig von spaeteren Wohnsitzen, solange die keine PKV enthielten ?
Fall: Nach 15+ Monaten in der Schweiz wieder 5+ Jahre in den USA. Obwohl diese Versicherung als letzte GKV gilt (es war die obligatorische) - sagt GKV nun, dass der Auftenthalt von 5+ Jahren danach in den USA dies irrelevant macht.
Rossi hat in diesem Forum einen Parallelfall kommentiert, in dem ein Deutscher in Oesterreich zuletzt gesetzlich versichtert war, und dann laenger nach Sued-Afrika ging, und auch Schwierigkeiten beim GKV Wiedereintritt bekam. Weiss jemand, wie das auskam ?
Meine Frage, wo sind die maximalen Folgezeit Grenzen - NACH der letzten GKV im Gesetz definiert? Die " Frist fuer GKV Anzeige" zaehlt von dem Zeitpunkt wo man wieder in DE ankommt.
Ich kann in der gesetzlichen Definintion der "letzten GKV" keine Referenz zu folgenden Aufenthalten im nicht-EU Ausland finden ? Gibts die ? Im Voraus fielen Dank.
Detail: Die 15 Monate in der Schweiz waren 2007-2009, also nach der Veraenderung zur Vermeidung von Unoetigen Verfahren im 2007 Rundschreiben. Ich sehe auch nichts ueber Wohnsitz Limitationen, d.h. die "letze GKV" existiert doch als Konzept unabhaenig von spaeteren Wohnsitzen, solange die keine PKV enthielten ?