kein krankengeld und kein alg, was nun?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.08.2017, 13:03

Hallo,
jetzt denke ich, ist es klar - dir geht es darum, dass du nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber von der Krankenkasse kein Krankengeld bekommst weil diese sagt, dass bei Beginn der AU. kein Versicherungsverhältnis mit Krankengeldanspruch bestand und dass die Krankheit B als hinzugetreten gilt wegen der Überschneidung von einem Tag.
Ja, das macht Sinn, ändert aber (erst mal) nix an der Tatsache dass es an dir bzw. deinem Arzt liegen wird zu belegen, dass die AU wegen Krankheit A am 04.07. beendet war und es sich tatsächlich ab dem 05.07. um eine neue Erkrankung handelte. das alles setzt natürlich voraus, dass dich dein Arbeitgeber auch wirklich zum 03.07. wieder bei der Kasse verbindlich angemeldet hat und es auch wirklich bei seiner Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleiben wird, und da sehe ich insgesamt keine bzw. nur sehr geringe Chancen für dich. Ich bin mal gespannt was deine Anwaltsauskunft ergibt.
Gruss
Czauderna

nixwissender
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Beitrag von nixwissender » 09.08.2017, 13:29

Czauderna hat geschrieben:das alles setzt natürlich voraus, dass dich dein Arbeitgeber auch wirklich zum 03.07. wieder bei der Kasse verbindlich angemeldet hat und es auch wirklich bei seiner Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleiben wird, und da sehe ich insgesamt keine bzw. nur sehr geringe Chancen für dich.
wieso das? eine au lag ihm vor, er muss(te) zahlen. so will es das gesetz! und da er von sich aus das gehalt (=efz) für den juli 2017 auch überwiesen hat, muss demzufolge auch die wiederanmeldung bei der kk entsprechend erfolgt sein. es kann doch nicht sein, dass der ag macht was er für richtig hält!

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 09.08.2017, 13:31

nixwissender hat geschrieben:der ag hat mich gleich bei antritt des unbezahlten urlaubs bei der kk abgemeldet, was legitim ist.
Hat dich der Arbeitgeber tatsächlich bereits mit Beginn des unbezahlten Urlaubs abgemeldet? Das wäre falsch, er dürfte dich - bei Fortbestehen des Beschäftigungsverhälnisses .- erst mit Ablauf eines Monats unbezahlten Urlaubs abmelden.

MfG

ratte1

nixwissender
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Beitrag von nixwissender » 09.08.2017, 13:34

ob ich jetzt genau mit beginn abgemeldet wurde oder erst nach ablauf eines monats kann ich leider nicht beantworten. laut schreiben meiner kk wäre ich von beginn an abgemeldet worden.


edit: ich habe eben mit der kk telefoniert. der ag hat mich zum 01.07.2017 wieder ordnungsgemäß angemeldet, was bedeutet, dass die efz so korrekt ist.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 09.08.2017, 13:44

broemmel hat geschrieben:Sonderurlaub = unbezahlter Urlaub

Wie lange ging denn der unbezahlte Urlaub?

Die Krankenkasse der Ehefrau engagiert Dich nicht als Haushaltshilfe. Als selbstbeschaffte Haushaltshilfe mit Verwandschaft bis zum 2. Grad hat die Krankenkasse wohl den Verdienstausfall erstattet. Die Kasse Deiner Ehefrau kümmert sich auch nicht um Deinen Versicherungsstatus.
Warum ist das eigentlich so schwer mal hinzuschreiben von wann bis wann der unbezahlte Urlaub ging?

Statt einmal den Zeitraum reinzuschreiben dauernd Ausflüchte das dies nicht wichtig ist. Wenn Du so den Anwalt informierst, dann gute Nacht Harry.

Auskünfte können immer nur die Qualität haben wie die Informationen die gegeben werden. Wenn das schon schwierig ist, einen Zeitraum zu verraten....

nixwissender
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Beitrag von nixwissender » 09.08.2017, 13:49

dem anwalt habe ich die daten usw alle korrekt genannt. hier im öffentlichen forum werde ich davon mit sicherheit abstand nehmen. wem es nicht gefällt, muss nicht antworten. :wink: und wie bereits geschrieben, es ist für meinen fall irrelevant.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.08.2017, 14:10

nixwissender hat geschrieben:dem anwalt habe ich die daten usw alle korrekt genannt. hier im öffentlichen forum werde ich davon mit sicherheit abstand nehmen. wem es nicht gefällt, muss nicht antworten. :wink: und wie bereits geschrieben, es ist für meinen fall irrelevant.
Hallo,
ja, bleibt dir natürlich unbenommen, zumal man dich unter dem Pseudonym (gut gewählt übrigens)"nixwissender" sofort identifizieren könnte. Aber auf der Online-Platform deines Anwaltes,was dann auch nix anderes ist wie ein Forum, da geht das schon. Okay, viel Glück bei deiner Sache.
Gruss
Czauderna

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