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Laufend Krankengeld, weitere Grund , einer fällt weg

Verfasst: 18.08.2017, 15:30
von Angi
Hallo, ich bin neu hier und habe direkt ein Anliegen, und ich hoffe ihr könnt Licht ins Dunkel bringen. Ich bin 27 und war bis Februar 2017 in einer Ausbildung zur Altenpflegerin. Aufgrund von Familiären Problemen bin ich in die Depression gerutscht und mein behandelnder Arzt hat mich krankgeschrieben und mir geraten die Ausbildung abzubrechen. Dies habe ich dann nach langem Überlegen auch getan. Ich habe dann aufgrund eines Ärztlichen Attestes meine Ausbildung mit einer 14 Tägigen Kündigungsfrist gekündigt. Da ich vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses schon krankgeschrieben war, hatte ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern Anspruch auf Krankengeld, das ich auch seit dem Tag der Arbeitslosigkeit bekomme und auch derzeit weiter beziehe.
Ich war schon beim MDK und auch die begutachtende Ärztin hält es für Nötig das ich weiterhin Krankgeschrieben werde und hat dies der Krankenkasse auch so mitgeteilt.

Jetzt meine Fragen:

1)Kann die Krankenkasse mich zwingen eine Reha zu machen, wenn der Medizinische Dienst und meine behandelnde Ärztin dies verneinen?

2(Jetzt habe ich gestern erfahren das ich in der 6 Woche Schwanger bin, muss ich das der Krankenkasse melden?

3) Wie würde es aussehen, wenn ich jetzt auch noch zusätzlich wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben werde, bekomme ich trotzdem weiter das Krankengeld?

4)Kann die Frauenärztin mich die gesamte Schwangerschaft Krank schreiben?

5) Wenn die Depressive Episode in der nächsten Zeit überstanden ist und die Krankschreibung nur wegen der Schwangerschaft weiterbesteht, bekomme ich dann weiter Krankengeld wegen der Krankschreibung wegen der Schwangerschaft?

Was ist Voraussetzung für den Krankengeldbezug?
A – Die gleichbleibende Diagnose?
B – die Krankschreibung die ohne Unterbrechung und Fortlaufend ist?
Oder beides ?



Ich hoffe ihr nehmt mir die vielen Fragen nicht übel. Aber ich weiß zur Zeit nicht wie ich es machen soll .


Liebe Grüße
Angi

Verfasst: 24.08.2017, 10:30
von Gustav
Zu
1) naja werden sie nicht tun wenn da kein arzt zu rät und wenn doch lwhnt die rentenversicherung das einfach ab, weil ja medizinisch wohl nichts dafür spricht. Es geht immer nur darum ob man einen antrag stellen muss. Ob der bewilligt wird ist dann nochnal was anderes

2) solange du wegen Depressionen krankgeschrieben bist ändert die schwangerschaft nichts. Ich würde es nicht verheimlichen, wieso auch? Vielleicht bittet deine KK ja nette kurse oder Unterlagen zu dem thema an. Direkt verpflichtet da anzurufen und das durchzugeben bist aber nicht

3) ja, du würdest weiterhin KG bekommen wenn beide diagnosen auf der AU besch. Stehen

4) ein arzt kann krankschreibungen austellen wie er lustig ist, also auch für die gesamte zeit der schwangerschaft. Gut wäre allerdings wenn das medizinisch auch haltbar ist.


5) solange die diagnosen einmal zeitgleich bestanden haben und dann auch weiterhin lückenlos wegen der schwangerschaft AU festgestellt wurde erhölst du weiterhin KG, also ja

B - es muss durchgehend AU bestanden haben und wenn sich die Diagnose wechselt muss die neue zumindest einen Tag zeitgleich mit der alten bestanden haben

Verfasst: 24.08.2017, 13:25
von broemmel
Nur mal vom Grundsatz. Krankschreibung wegen Schwangerschaft gibt es eigentlich nicht.

Schwangerschaft ist ja kein krankhafter Zustand.

Da wird die Frauenärztin prüfen, ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss. Und dann zahlt der Arbeitgeber durchgehend Gehalt und holt sich das über die Umlagekasse U2 wieder.

Verfasst: 24.08.2017, 15:00
von Gustav
Da stimme ich dir grundsätzlich zu, allerdings fällt hier ein Beschäftigungsverbot flach. Zumindest wäre mir das bei einem beschäftigungslosen neu, ist allerdinds nicht meine baustelöe auf, der arbeit.
Einige Ärzte schreiben halt ICD schlüssel mit einem O beginnend auf und damit krank. Welche es da alle gibt weiß ich aus dem kopf nicht, eben nicht nur die reine schwangerschaft, sondern dass es deshalb beschwerden xy gibt.

Verfasst: 25.08.2017, 10:21
von Czauderna
Hallo,
ich stimme da Gustav zu - "Komplikationen in der Schwangerschaft" - mit Sicherheit gibt es dazu auch einen passenden ICD. - wenn wir so etwas hatten, dann war der Fall klar - keine Steuerung, kein MDK - dann war es eben so, u.U. eben bis zum Beginn der Schutzfrist.
Gruss
Czauderna