Krankengeld, Reha, was kommt danach?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.01.2018, 22:05

Hallo,
Das war es ?
Na, dann ist es ja auch wohl wirklich kein Problem.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 01.01.2018, 22:05

.
Das sieht nach dem Versuch der "Ausforschung ins Blaue hinein" aus -
ein Weg mit dem Ziel der "Vorratsdatenspeicherung" von "Dummen", die
sich nicht dagegen wehren (können).

Ob dies wohl mit den Grundsätzen der SGB I und X vereinbar ist?

Von wegen "wirklich kein Problem".
.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.01.2018, 22:27

hostdreamer hat geschrieben: Danke für den Hinweis.

nein, Du hast Recht, der MDK kann nicht hellsehen aber er muß im Auftrag der KK dafür sorgen, dass durch Eigeninterpretation mittels erkennbarem Restleistungsvermögen, die AU beendet wird, denn die KK will Krankengeld einsparen.
Sonst wäre es der KK egal wie lange oder wie oft jemand Krankengeld bezieht, weil es der Gesetzgeber so beschlossen hatte, dahinter könnte möglicher Sozialbetrug stecken, denn wenn, behaupte ich mal, jemand keine Lust hat zu arbeiten und sagt, ich melde mich mal krank, das würde die KK mit Hilfe des MDK prüfen wollen, ob derjenige auch wirklich krank ist und ein Anrecht auf Lohnersatzleistung besitzt.

Ich finde dieses Mißtrauen nur perfide demjenigen gegenüber, der wirklich nachweislich durch etliche bestätigte Befunde, Versorgungsamt, zwei Orthopäden, MDK und letztendlich durch den Rehaarzt die AU bestätigt wurden, dieses anzuzweifeln und der Versuch sich vor der Krankengeldzahlung drücken zu wollen..

Alles Weitere wenn es was Neues gibt.

Lb Gruß
Michael
Schon seltsam. Auf der einen Seite möchtest du dich nicht mit den Rechtsgrundlagen belasten, auf der anderen Seite belastest du dich dann aber gerne mit den im Netz stets verfügbaren Verschwörungstheorien. Bitte, jeder, wie er es möchte.

In der weiteren Diskussion werden ständig Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsfähigkeit und Berufsunfähigkeit miteinander vermischt. Das sind vollkommen verschiedene Dinge. Dann wird so getan, als gäbe es nur entweder oder, schwarz oder weiß. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Problematik findet hier nicht wirklich statt.

Meine Einschätzung aufgrund der geschilderten Sachlage nach über 30 Jahren Berufserfahrung - entscheide selbst, von wem du dich nun verrückt machen lassen willst oder nicht:

Arbeitsunfähigkeit steht laut Rehaentlassungsbericht außer Zweifel. Denn die Kriterien richten sich nach der vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit, das Arbeitsverhältnis besteht. Der Arzt der Rehaklinik hat das bestätigt. Wenn der MDK den Bericht erhält, wird er sich höchstwahrscheinlich der Meinung anschließen. Sollten sowohl ein MDK als auch eine Kasse im Blindflug unterwegs sein, die anderer Meinung sind, sollte ein Hinweis auf den § 44a SGB II reichen, um dem Spuk ein Ende zu bereiten. Probleme sehe ich dann, wenn die Weitergabe verweigert wird. Dann wird der MDK aufgrund der vorliegenden Informationen beurteilen und ohne die Infos aus dem Entlassungsbericht fehlen ihm einfach wichtige Erkenntnisse. Kommt er dann zu einer anderen Einschätzung, haben natürlich all die Verschwörungstheoretiker quer durch die Internet-Foren, die im Vorfeld von der Weitergabe abgeraten haben, recht. Was dabei übersehen wird - mit der Weitergabe wäre das nicht passiert.

Erwerbsminderungsrente - ganz klar kein Anspruch, da die Minderung der Erwerbsfähigkeit sich nur auf den ausgeübten Beruf bezieht.

Aber - und nun wird es spannend - aufgrund des Alters besteht aufgrund eines Bestandsschutzes Anspruch auf (vereinfacht ausgedrückt) die alte BU-Rente. Nach den Schilderungen sehe ich die Möglichkeit, dass hierauf Anspruch besteht. Die Prüfung ist komplex und erfolgt durch den Rentenversicherungsträger. Es könnte durchaus dazu kommen, dass die "alte BU-Rente" gezahlt wird und das Krankengeld um den Zahlbetrag der Rente gekürzt wird. Welche Auswirkungen das dann auf die gewünschte abschlagesfreie Altersrente hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.01.2018, 22:36

hostdreamer hat geschrieben:
den Entlassungsbericht dagegen, denn benötigt die Kasse selbst nicht,
wohl aber der MDK, d.h. Dein Arzt oder du selbst, schickt den Bericht ent-
weder direkt an den MDK oder in einem verschlossenen Umschlag " zur
Weiterleitung an den MDK" an die Kasse.
Ja, danke für den Hinweis und noch mal danke für den link:

Dazu zitiere ich folgendes unter https://dejure.org/gesetze/SGB_V/275.html

" Die Krankenkasse kann von einer Beauftragung des Medizinischen Dienstes absehen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus den der Krankenkasse vorliegenden ärztlichen Unterlagen ergeben. "

Zitatende:

Und mein Rehaentlassungsbericht gehört zu den ärztlichen Unterlagen
Also keine Panik für mich :D
Ich weiß nicht, warum die Vorstellung sich so hartnäckig hält, dass bei MDK und Kassen Hellseher beschäftig sind.

Der Kasse liegt der Reha-Entlassungsbericht nicht vor. Sie geht ihn auch nichts an. Die Rentenversicherung wird der Kasse keinen Reha-Entlassungsbericht übersenden. Selbst wenn sich mal ein Entlassungsbericht zu der Kasse verirrt, darf die Kasse ihn nicht zu ihren Unterlagen nehmen und z. B. einscannen. Also hat die Kasse keine Unterlagen, aufgrund derer sie von der Begutachtung absehen kann.

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 01.01.2018, 22:37

SuperNova hat geschrieben:
Die Daten werden von der ......KK...... lediglich dafür verwendet, geeignete Maßnahmen einzuleiten und mich bei der Wiederherstellung meiner Gesundheit zu unterstützen.
Ganz genau, wobei

1. geeignete Maßnahme bedeutet:

Umdeutung der AU derart, entweder in Arbeitsfähigkeit oder dauerhafte EU, so dass kein Krankengeld gezahlt werden muss.

2. Wiederherstellung der Gesundheit bedeutet:

Die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur (Arbeit macht frei ;) und dann wird der Patient auch wieder gesund) sind zuständig, auf keinen Fall die Kk.
Wobei ich noch nicht mal sicher bin....
Sollte ich nicht einwilligen, hat dies keine Auswirkungen auf mein Versicherungsverhältnis


ob die Krankengeldzahlung dazugehört.

Gruß
Michael

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 01.01.2018, 22:43

Hallo GKV,

legst du "Nebel" nach?

Wenn "AU außer Zweifel" steht, braucht die KK den MDK nicht und der MDK
braucht keinen Reha-Entlassbericht! Das ist alles.

Aber falls der MDK Teile des Entlassberichts bräuchte, könnte er diese unter
Darlegung der Gründe beim Rententräger anfordern.

Und mit der "BU-Rente" liegst du offensichtlich falsch - nach 30 Jahren Berufs-
erfahrung und vorhergehenden Hinweisen - wie kann das sein?

Ein Blick ins Gesetz ... - du hast doch den Grundkurs Recht!


Ja Michael,

dass du unsicher bist, ist Teil des Geschäftsmodells.


Anton

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.01.2018, 23:12

Anton Butz hat geschrieben:Hallo GKV,

legst du "Nebel" nach?

Wenn "AU außer Zweifel" steht, braucht die KK den MDK nicht und der MDK
braucht keinen Reha-Entlassbericht! Das ist alles.
Die Arbeitsunfähigkeit steht außer Zweifel, wenn im Entlassungsbericht das steht, was Michael schreibt. Ohne den Entlassungsbericht weiß der MDK das nicht. In seiner Glaskugel erscheint der Entlassungsbericht nicht.
Anton Butz hat geschrieben: Aber falls der MDK Teile des Entlassberichts bräuchte, könnte er diese unter
Darlegung der Gründe beim Rententräger anfordern.
Er bekommt ihn ohne Einwilligungserklärung aber nicht. Datenschutz.
Anton Butz hat geschrieben: Und mit der "BU-Rente" liegst du offensichtlich falsch - nach 30 Jahren Berufs-
erfahrung und vorhergehenden Hinweisen - wie kann das sein?

Ein Blick ins Gesetz ... - du hast doch den Grundkurs Recht!
Dann erklär mir doch mal, warum ich so offensichtlich falsch liege. Kleiner Tipp: Bezieh dich nicht nur das Gesetz, sondern auch auf die von mir verlinkten Informationen der DRV. Das Ganze bitte ohne persönliche Angriffe. Danke.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.01.2018, 23:14

Hallo Anton,
Es liegt jetzt allein an dir ob dieser Thread offen bleibt oder nicht.
Gruß
Czauderna

SuperNova
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Beitrag von SuperNova » 01.01.2018, 23:22

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Probleme sehe ich dann, wenn die Weitergabe verweigert wird. Dann wird der MDK aufgrund der vorliegenden Informationen beurteilen und ohne die Infos aus dem Entlassungsbericht fehlen ihm einfach wichtige Erkenntnisse.
Ach Gottchen, der arme MDK und die ihm fehlenden Erkenntnisse ;) Da können wir ja direkt Mitleid haben und ihm den Entlassungsbericht aushändigen.

Aber eben nur dann, wenn der Entlassungsbericht 100% keine Fehldeutungen zulässt, nach denen ja verzweifelt gesucht wird, weil die arme Krankenkasse ja sonst Krankengeld zahlen muss.

Ansonsten ist es klüger, die Weitergabe zu verweigern und einen MDK-Termin zu absolvieren. Der Arzt wird es wohl kaum wagen, einer Reha-AU zu widersprechen, weil er keinen Bericht hat. Denn in dem ihm nicht vorliegenden Entlassungsbericht könnten die Gründe der AU nochmals massiv untermauert werden, was der Arzt eben nicht einschätzen kann ;)
Zuletzt geändert von SuperNova am 01.01.2018, 23:29, insgesamt 1-mal geändert.

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 01.01.2018, 23:23

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Das war es ?
Na, dann ist es ja auch wohl wirklich kein Problem.
Gruß
Czauderna
Hallo Günter,


Wenn es wirklich kein Problem wäre, würden es hier im Forum weniger kontroverse Ansichten und Meinungen geben. Und wie schon hier versucht wurde klarzustellen, was die Auswirkungen einer nicht Bewilligung der Einsicht in den Rehaentlassungsberichtes sein könnten, kommen doch immer mehr Zweifel auf, das Richtige für mich selbst zu entscheiden.

Aber in diesem Forum hatte ich mir konkretere und einstimmige Informationen erhofft, da wie her suggeriert wurde, jahrzehnte-lange Erfahrungen im Umgang mit KK, MDK, Rente und Co gesammelt wurden.

Und nun zurück zum Thema.

Der Rehaentlassungsbericht beinhaltet persönliche Daten ( Diagnosen etc. ), die dem Datenschutz unterstellt sind und nur ich das uneingeschränkte Recht zur Einsicht besitze .

Wenn man mir mit Sanktionen droht (Einstellung von Krankengeld-Zahlungen ), so kann ich mich doch auch im Nachhinein juristisch wehren.

Aber dazu braucht man Nerven und eine gute Rechtschutzversicherung.:lol:

Mit lieben Gruß
Michael

SuperNova
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Beitrag von SuperNova » 01.01.2018, 23:35

hostdreamer hat geschrieben:
Der Rehaentlassungsbericht beinhaltet persönliche Daten ( Diagnosen etc. ), die dem Datenschutz unterstellt sind und nur ich das uneingeschränkte Recht zur Einsicht besitze .
Genau das ist der Punkt. Mein Widerspruch zur Datenfreigabe ist juristisch nicht angreifbar, daher wird die "ach so strapazierte" Mitwirkungspflicht nicht tangiert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.01.2018, 23:46

Hallo,
Nur wegen der Ordnung - ich habe nicht gesagt, dass es zur "Mitwirkungspflicht" gehört, der Kasse oder dem MDK einen Reha-Entlassungsbericht zu zusenden, also muss darüber auch nicht spekuliert werden, meine ich.
Gruß
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.01.2018, 23:47

hostdreamer hat geschrieben:Aber in diesem Forum hatte ich mir konkretere und einstimmige Informationen erhofft, da wie her suggeriert wurde, jahrzehnte-lange Erfahrungen im Umgang mit KK, MDK, Rente und Co gesammelt wurden.
Erfahrungen bedeuten nicht unbedingt, dass man auch so rät, wie es für den Fragesteller am besten ist. Den Kassenvertretern wird unterstellt, sie würden ja doch nur im Interesse ihres Arbeitgebers beraten (weshalb es mir besonders wichtig ist, auch immer die entsprechenden Gesetze, Richtlinien etc. zu verlinken, auch wenn es mühsam ist, sie selbst zu lesen). Die Entscheidung, wessen Einschätzung du vertraust, kann dir niemand abnehmen. Das Internet ist geduldig. Wer weiß, vielleicht habe ich ja keine über 30jährige Berufserfahrung und mache mir vom heimischen Sofa aus einen Spaß daraus, Leute auf's Glatteis zu führen? Dagegen hilft m. E. nur die eigene Quellenrecherche. Und mit Quellen meine ich verlässliche, seriöse Quellen.
hostdreamer hat geschrieben: Der Rehaentlassungsbericht beinhaltet persönliche Daten ( Diagnosen etc. ), die dem Datenschutz unterstellt sind und nur ich das uneingeschränkte Recht zur Einsicht besitze .
Nicht ganz. Der Bericht geht auch an die DRV.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ericht.pdf
Punkt 2.4
hostdreamer hat geschrieben: Wenn man mir mit Sanktionen droht (Einstellung von Krankengeld-Zahlungen ), so kann ich mich doch auch im Nachhinein juristisch wehren.

Aber dazu braucht man Nerven und eine gute Rechtschutzversicherung.:lol:
Auch hier muss jeder selbst entscheiden, ob er lieber einen (in meinen Augen vollkommen unnötigen) Kampf gegen die Kasse führt oder sich im Vorfeld über die Rechtslage informiert und erst dann den Kampf aufnimmt, wenn es aus dem Ruder läuft.

Wenn du mal ganz genau liest, wirst du merken, dass die Kassenvertreter dir schildern, dass der MDK dann ohne Entlassungsbericht zu einer eigenen Einschätzung kommt. Die "Mitwirkungskeule" mit der Einstellung des Krankengeldes kommt nicht von Kassenvertretern, da sie wissen, wie aufwändig und wenig zielführend dieses ganze Procedere ist.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.01.2018, 23:50

SuperNova hat geschrieben:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Probleme sehe ich dann, wenn die Weitergabe verweigert wird. Dann wird der MDK aufgrund der vorliegenden Informationen beurteilen und ohne die Infos aus dem Entlassungsbericht fehlen ihm einfach wichtige Erkenntnisse.
Ach Gottchen, der arme MDK und die ihm fehlenden Erkenntnisse ;) Da können wir ja direkt Mitleid haben und ihm den Entlassungsbericht aushändigen.

Aber eben nur dann, wenn der Entlassungsbericht 100% keine Fehldeutungen zulässt, nach denen ja verzweifelt gesucht wird, weil die arme Krankenkasse ja sonst Krankengeld zahlen muss.

Ansonsten ist es klüger, die Weitergabe zu verweigern und einen MDK-Termin zu absolvieren. Der Arzt wird es wohl kaum wagen, einer Reha-AU zu widersprechen, weil er keinen Bericht hat. Denn in dem ihm nicht vorliegenden Entlassungsbericht könnten die Gründe der AU nochmals massiv untermauert werden, was der Arzt eben nicht einschätzen kann ;)
Hallo,
Ja, vollkommen einverstanden, wenn wir davon ausgehen, dass es der Kasse und dem MDK ausschließlich darum geht den Patienten zu benachteiligen und gegen diese Einschaetzung ist kein Kraut gewachsen.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 02.01.2018, 00:03

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Und das meint die Bundesbeauftragte für den Datenschutz

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Seiten 48 / 49:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pub ... nFile&v=11

Auch nach GKV´s Aussage dürfte unstreitig sein, dass die
KK oder/und der MDK in diesem Fall jedenfalls nicht den
gesamten Reha-Entlassungsbericht brauchen.
.

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