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Von Österreich zurück nach Deutschland
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Nächstes Thema : Auslaendischer Beamter in Deutschland |
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kjsteinweg
Anmeldungsdatum: 20.01.2010 Beiträge: 2 Wohnort: Graz
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| Verfasst am: Fr Jan 22, 2010 12:02 am Titel: Von Österreich zurück nach Deutschland |
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Grüß Gott und Moin, Moin.
Wir ziehen nach 3 Jahren Bergluft zurück nach Pifkinesien. Mein Partner hat dort Arbeit, liegt über der Betragsbessungsgrenze, muss sich also privat versichern. Mein älterer Sohn hat einen anderen Vater, der Kleine ist leiblich. Können in Deutschland die Kinder beim Vater mitversichert werden? Und der Partner? würde es durch eine Heirat leichter? Ich werde erstmal arbeitslos sein. soll ich mich überhaupt arbeitslos melden, oder können wir sowieso nicht als Familie versichert werden, egal welchen Status ich habe? in Österreich -man staune- geht das nämlich sogar ohne Trauschein.
vielen Dank für die Hilfe! _________________ Bergtour ins Moor |
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RHW
Anmeldungsdatum: 21.02.2010 Beiträge: 393
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| Verfasst am: Di Feb 23, 2010 10:59 pm Titel: |
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Hallo,
hier der Versuch einer Antwort:
Versicherung des älteren Kindes:
Es kann beim leiblichen Vater oder der Mutter (wenn sie eine eigene Mitgliedschaft hat) familienversichert werden.
Versicherung des jüngeren Kindes:
Es kann beim leiblichen Vater oder der Mutter (wenn sie eine eigene Mitgliedschaft hat) familienversichert werden. ABER AUSNAHME:
Die kostenlose Familienversicherung in der deutschen GKV ist nicht möglich, wenn die leiblichen Eltern miteinander verheiratet sind!!!
Bei späterer Heirat endet die kostenlose Versicherung dann mit der Hochzeit.
Versicherung der Mutter:
Bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II besteht eine eigene Mitgliedschaft. Wenn keine Leistungen bezogen werden, ist eine kostenlose Versicherung nur nach einer Heirat möglich.
Gruß
RHW |
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kjsteinweg
Anmeldungsdatum: 20.01.2010 Beiträge: 2 Wohnort: Graz
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| Verfasst am: Mi Feb 24, 2010 9:53 pm Titel: |
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Lieber RHW,
vielen Dank für die Antwort. Den Satz: "Die kostenlose Familienversicherung in der deutschen GKV ist nicht möglich, wenn die leiblichen Eltern miteinander verheiratet sind!!!" verstehe ich insofern nicht, als dass ich bisher annahm, die Heirat sei ja gerade die Vorraussetzung für eine Familienversicherung. Aber da lag ich wohl ganz falsch?
Betse Grüße _________________ Bergtour ins Moor |
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RHW
Anmeldungsdatum: 21.02.2010 Beiträge: 393
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| Verfasst am: Do Feb 25, 2010 9:06 pm Titel: |
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Hallo,
Kinder sind normalerweise bei einem Elternteil kostenlos familienversichert.
Diesgilt aber nicht, wenn die Eltern verheiratet sind, ein Elternteil in der privaten deutschen Krankenversicherung ist und der PKV-Elternteil mehr als der GKV-Elternteil verdient. Dies ist in § 10 Sozialgesetzbuch V geregelt.
Gruß
RHW |
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