Voruntersuchung vor OP Übernachtung im KH

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Bepo
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Voruntersuchung vor OP Übernachtung im KH

Beitrag von Bepo » 29.05.2018, 13:50

Hallo zusammen!

wie die Überschrift schon sagt, suche ich Infos zu dem Thema:
Voruntersuchung vor OP, Übernachtung im KH

Meine Frau muss in 2 Wochen ins KH, geschätzter Aufenthalt 2-3 Tage.
Allerdings will das KH am Tag vor der OP noch ein Gespräch/Untersuchung wasauchimmer machen.

Dummerweise ist das KH knapp 2 Autostunden entfernt (einfach). Am OP-Tag soll sie schon um 5.30 in der Klinik sein.

Abgesehen von der körperlichen Belastung, wenn man nachts um 2.30 aufstehen soll, inkl. dem Stress bei der Autofahrt und um diese Strecke an zwei aufeinander folgenden Tagen zu fahren, wäre eine Übernachtung doch im KH doch mehr als sinnvoll.

Eine Pension udgl. fällt flach, da wir nur ein Auto haben. Also muss ich sie hin- und zurück fahren. Dafür muss ich dann insgesamt 3 Tage Urlaub nehmen, denn ich bekomme wohl deshalb keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Das KH meint, dass eine Übernachtung nur dann möglich sei, wenn die Krankenkasse eine schriftliche Genehmigung erteilt. Die OP selbst ist nicht dringlich.

Gibt es irgendeine Verordnung, oder Gesetz, dass dies ermöglicht bzw. verhindert?

Wird dem Patienten heutzutage so etwas wirklich immer zugemutet?
Ich kenne das aus meiner Jugendzeit anders. Da ging man am Vortag ins KH, der Narkosearzt kam, ev. wurde noch etwas besprochen und am nächsten Tag ging es zur OP.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass dies genehmigt wird?
§ 115a SGB V, Absatz 1, Satz 3
"Das Krankenhaus kann die Behandlung nach Satz 1 auch durch hierzu ausdrücklich beauftragte niedergelassene Vertragsärzte in den Räumen des Krankenhauses oder der Arztpraxis erbringen."
Kann man darauf pochen, dass dies durch einen ortsansässigen Arzt gemacht werden kann?

Zudem ist der Absatz 1
"Das Krankenhaus kann bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandeln"
auch eine "Kann"-Regelung. Unter welcher Voraussetzung wird es denn gestattet?

Und, werden die Fahrtkosten erstattet?

Ich bedanke mich für jeden hilfreichen Hinweis!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.05.2018, 17:15

Hallo,
das Problem kenne ich aus meiner Praxis gut. Unser Krankenhaus vor Ort hatte damals einen Spezialisten (Chirurg), zu dem auch aus weiterer Umgebung die Patientinnen kamen. Da war es genau so - die Patienten mussten am Tag der Op. bereits um 8:00 Uhr im Krankenhaus sein und wurden dann stationär aufgenommen. Wem das zu anstrengend war, der konnte im Krankenhaus schonen einen Tag früher am Abend ein Bett bekommen, musste aber dann ca. 30,00 € als Gebühr entrichten oder sich eben selbst eine Unterkunft suchen. Wir hatten damals einige Anfragen in der Art, dass die Kasse diese Kosten übernehmen möge, was allerdings nicht ging - das Krankenhaus wurde ab Tag der Aufnahme bezahlt, was damals noch nicht per Fallpauschale sondern per Behandlungstag erfolgte. Damals war es aber noch etwas einfacher eine Lösung zu finden. Ich meine, heutzutage sollte das kein Problem mehr sein, eben durch die Fallpauschalen, da sollte es für das Krankenhaus doch nicht auf einen Tag ankommen, meine ich.
Gruss
Czauderna

Frank K.
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Beitrag von Frank K. » 30.05.2018, 08:36

Guten Morgen!

@Czauderna: Da es sich hier anscheinend um einen sogenannten "Kurzlieger"-Fall handelt, kann ein zusätzlicher präoperativer Belegungstag tatsächlich Auswirkung auf die DRG haben und den Fall für die Kasse somit verteuern.

@Bepo: Ohne weitere med. Details zu kennen, gehe ich anhand Deiner Schilderungen davon aus, dass Ihr tatsächlich in den sauren Apfel beißen müsst und entweder viel pendeln oder die Aufnahme einen Tag eher selbst zahlen müsst.

Bei geplanten OPs ist aus medizinischer Sicht dann die Aufnahme einen Tag vor dem Eingriff indiziert, wenn es sich um sehr große, risikobehaftete OPs handelt und/oder wenn bei dem Pat. umfangreiche Vorerkrankungen, Pflegebedürftigkeit etc. bestehen. Eine große Entfernung zwischen Wohnort und Krankenhaus wird als Begründung in der Regel nicht akzeptiert.

Ich würde bei meiner KK vorsprechen, die Umstände schildern und artig um Kostenübernahme für einen verlängerten Krankenhausaufenthalt bitten. Einen Anspruch darauf habt Ihr aber meiner Ansicht nach nicht.

Zu den Fahrkosten möge sich jemand anderes äußern.

Schönen Tag noch.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.05.2018, 10:07

Hallo Frank,
Vielen Dank fuer die Info - ja, wird dann wohl auch so sein. Seinerzeit, aber das zählt wohl heute nicht mehr, da haben wir die Aufnahmeanzeige erhalten vom Krankenhaus und das Krankenhaus bekam die Kostenzusage ab Aufnahmetag, ob eine ( geplante) Op. am gleichen Tag oder erst später stattfand, war grundsätzlich keine Frage, der wir nachgegangen sind.
Auf jeden Fall steht fest, und da gebe ich dir recht, dass es sich hier um keinen Rechtsanspruch gegenüber der Kasse handelt.
Was die Fahrtkosten angeht, so werden Fahrtkosten zurnstationaeren Behandlung grundsätzlich übernommen, allerdings nur bis zu nächsten Behandlungsmoeglichkeiten, vom Wohnort des Versicherten ausgehend.
Gruß
Czauderna

Bepo
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Beitrag von Bepo » 30.05.2018, 14:44

Herzlichen Dank für die bisherigen Antworten.

@Czauderna
Bei 30.- für die Nacht würde ich keine Anfrage machen. Aber die Uniklinik Tübingen bietet so etwas nicht an. Dafür haben sie ein sog. "Gästehaus" an, mit Preisen ab 92.- Euronen.
Und dies für eigentlich nur ein paar Stunden Bettruhe.

Wäre die OP morgens um 8.00 Uhr angesetzt, wäre es auch kein Thema. Dann müssten wir quasi zur üblichen Zeit aus den Federn. Aber um 5.30 in der Klinik sein?
Wie war das mit "Gesunder Schlaf" = "stressfreier" = "gut fürs Immunsystem"?
Naja, früher(TM) war nicht alles besser, aber manches schon.


Die Kassen zahlen, wenn, dann für öffentliche Verkehrsmittel (gleiche Höhe der Erstattung bei eigenem PKW). Aber um diese Uhrzeit wird man da mit Sicherheit nicht fündig. Außer, man plant noch viel mehr Stunden ein. Dann braucht man keine Übernachtung mehr und kann auf dem Bahnhof schlafen...

@Frank K.
Ja, geplant sind 2-3 Tage.
Bei geplanten OPs ist aus medizinischer Sicht dann die Aufnahme einen Tag vor dem Eingriff indiziert, wenn es sich um sehr große, risikobehaftete OPs handelt und/oder wenn bei dem Pat. umfangreiche Vorerkrankungen, Pflegebedürftigkeit etc. bestehen.
Eine OP am Bizeps, bzw. ev. am Knochen. Irgendeine Wucherung, die beim Heben des Armes schmerzhaft ist.

Das bringt mich auf § 115a SGB V, Absatz 1, wie im ersten Post beschrieben. Muss ich mal abklären.

Nochmals danke für die bisherigen Antworten.
Für weitere hilfreiche Tipps bin ich offen.

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