Wann ist Aufnahme nach Heirat in GKV Familienversicherung mö


 
Wann ist Aufnahme nach Heirat in GKV Familienversicherung mö
*****0,0 von 1 bis 5 Sternen0,0 von 1 bis 5 Sternen0 von 1 bis 5
auf Grundlage von 0 Bewertungen
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Gesetzliche Krankenkassen

Nächstes Thema : Nebenverdienst freiwillig versicherter Berufsfachschüler  

Autor Nachricht
Karldall



Anmeldungsdatum: 19.01.2012
Beiträge: 15

Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 6:05 pm    Titel: Wann ist Aufnahme nach Heirat in GKV Familienversicherung mö

Ein Paar möchte in naher Zukunft heiraten, der eine Partner ist in einer GKV versichert der andere nirgendwo.
Der GKV versicherte möchte nach der vollzogenen Eheschliessung nun seine angetraute bei seiner GKV in die Familienversicherung eintragen lassen, wann kann nach der Trauung frühestens der Antrag gestellt werden?

Gruß.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
x-perte



Anmeldungsdatum: 13.01.2012
Beiträge: 28

Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 6:17 pm    Titel:

Hallo,

der Antrag kann rein theoretisch sogar vor der Eheschliessung gestellt werden, was aber eher keinen Sinn macht, da die Familienversicherung eh erst durchgeführt wird, sobald die Eheurkunde vorliegt und alle Voraussetzungen für die Familienversicherung geprüft sind.

Gruß

x-perte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karldall



Anmeldungsdatum: 19.01.2012
Beiträge: 15

Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 7:06 pm    Titel:

Soweit alles verstanden aber wie sieht es mit den beizulegenden Papieren aus z.B. Heiratsurkunde und Verdienstebescheinigung für Mini Job der Ehefrau in Spe, Originale oder Kopien, der Antrag wird brieflich gestellt?

Gruß.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
x-perte



Anmeldungsdatum: 13.01.2012
Beiträge: 28

Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 7:33 pm    Titel:

Hallo,

i.d.R. reicht es wenn man die Eheurkunde und die Lohnbescheinigung als Kopie schickt.

Alles andere ist mir bisher noch nicht untergekommen.

Gruß

x-perte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karldall



Anmeldungsdatum: 19.01.2012
Beiträge: 15

Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 8:31 pm    Titel:

Vielen lieben Dank für die Antwort!

Also genaugenommen könnte der Versicherte Ehepartner ein Tag nach der Eheschliessung den Antrag und die zugehörigen Kopien an die zuständige Geschäftsstelle der GKV schicken, oder?
Wie lange dauert dann die Bearbeitung des Antrags und das Ok der GKV?

LG Karl.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
x-perte



Anmeldungsdatum: 13.01.2012
Beiträge: 28

Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 8:44 pm    Titel:

Hallo,

ja ein Tag nach der Heirat reicht aus.

Die Dauer der Bearbeitung ist sicherlich von KK zu KK unterschiedlich, sollte aber i.d.R. nicht länger als 5 Arbeitstage (zzgl. Postweg) dauern.

Man kann aber auch den Antrag faxen.Das geht definitiv noch schneller.

Gruß

x-perte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Gesetzliche Krankenkassen Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Home   Nutzungsbedingungen   Haftungsausschluss   Impressum   
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group