Verfasst am: Do Sep 23, 2010 3:31 pm Titel: Wann werden die Krankenkassen-Beiträge eingezogen?
Hallo Zusammen,
mich würde gerne interessieren, wann in der Regel bei den Krankenkassen die Beiträge eingezogen werden.
Im Vorraus oder im Nachhinein?
Insbesondere würde mich dieses für die IKK Niedersachsen interessieren, welche mittlerweile unter AOK läuft.
Meine neue Kassen meint, Sie würden im Nachhinein eingezogen. Halte ich für weniger glaubwürdig. leider fehlen mir die Unterlagen bei Eintritt um das nachzuvollziehen.
ich nehme an, es geht um die Beiträge zur freiwilligen Mitgliedschaft. Dann hat Ihre neue KK Recht.
§ 23 SGB IV Fälligkeit
(1) Laufende Beiträge, die geschuldet werden, werden entsprechend den Regelungen der Satzung der Krankenkasse und den Entscheidungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen fällig. Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt; ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Der Arbeitgeber kann abweichend von Satz 2 den Betrag in Höhe der Beiträge des Vormonats zahlen, wenn Änderungen der Beitragsabrechnung regelmäßig durch Mitarbeiterwechsel oder variable Entgeltbestandteile dies erfordern; für einen verbleibenden Restbetrag bleibt es bei der Fälligkeit zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats. Sonstige Beiträge werden spätestens am Fünfzehnten des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den sie zu entrichten sind.
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