Warum ist Überweisung von Hausarzt an Klinik nicht erlaubt.

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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indiaberty
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Warum ist Überweisung von Hausarzt an Klinik nicht erlaubt.

Beitrag von indiaberty » 03.02.2015, 22:59

Dies betrifft fast alle Überweisungen vom Hausarzt an Kliniken.

Es ist in meinem Fall schwierig, eine Überweisung für das Klinikum vom Neurologen zu bekommen.

Ich soll mich in kürzeren Abständen, alle 2 Monate, im Klinikum Neurologie vorstellen.

Eine Überweisung vom Neurologen zu bekommen, ist deshalb schwierig, weil man sich bei ihm vor Ausstellung der Überweisung vorstellen muss.

Da die Termine zur Vorstellung beim Neurologen in der Regel mit 3-6 monate Wartezeit vergeben werden, was ist dann möglich.

Wie ist es in Notfällen, (keine Notfallambulanz), oder wenn der Hausarzt eine Dringlichkeit bescheinigt.

Mein Hausarzt hat mir vor 1 Jahr eine Überweisung (Notfallrezept)für Krankenhaus ausgestellt, dies wurde anstandslos anerkannt.

Wie ist dies geregelt?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.02.2015, 11:04

Das liegt an der relativ strikten Trennung der ambulanten und stationären Versorgung in D. Die ambulante Behandlung wird von den kassenärztlichen Vereinigungen organisiert und zum größten Teil durch die niedergelassenen Ärzte erbracht. In Ausnahmefällen werden Klinikärzte von den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermächtigt. Dann gelten besondere Bestimmungen, wie der Zugang zu dieser ambulanten Versorgung geregelt ist. Da sie nur in Sonderfällen in Anspruch genommen werden soll/muss, ist meist eine fachärztliche Überweisung vorgeschaltet. Der Facharzt entscheidet dann, ob die ambulante Behandlung im Klinikum medizinisch erforderlich ist.

So ganz scheint die Behandlung zwischen Hausarzt, Neurologen und Klinikum bei dir nicht koordiniert zu sein. Mir scheint es, dass der Hausarzt und das Klinikum die Behandlung übernehmen (wollen) und der Neurologe nur als "Überweisungsschreiber" benötigt wird. Was sagt denn der Neurologe generell zur Mitbehandlung der Klinik, unabhängig von der Terminvergabe? Wenn er mit diesem Vorgehen einverstanden ist, sollte es eigentlich kein Problem sein, vorab Termine im 2-Monats-Rhytmus zu vereinbaren, um die Notwendigkeit festzustellen und ggf. die Überweisung auszustellen.

indiaberty
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Beitrag von indiaberty » 04.02.2015, 12:00

Der Neurologe wird nur als "Überweisungsschreiber" benötigt.

Ich benötige die Überweisung, weil ich in der Klinik Botox bekomme.

Mein Neurologe kann dies nicht anwenden.

Die Hauptproblematik ist die Terminvergabe mit Vorstellung bei ihm, - 3 monate Wartezeiten.

Ist für mich nicht nachvollziehbar, das der Hausarzt Überweisung nicht ausstellen darf und nur der Neurologe.

Lighthouse
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@indiaberty

Beitrag von Lighthouse » 17.02.2015, 06:56

Der einfachste Weg wäre in meinen Augen ein Arztbericht an den Neurologen in dem die Klinik die Wiedervorstellung in XXX Monaten Tagen vorgibt und der Neurologe sie nur umzusetzen hat.

LG Rolf

indiaberty
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Beitrag von indiaberty » 21.08.2017, 17:11

Hallo Rolf
Nochmals zurück wie es jetzt geregelt ist.
Vom Klinikarzt bekomme ich ein Schreiben:
Wiedervorstellung in 3 Monaten, gleichzeitig auch eine Genehmigung für Krankentransport.

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