Welche Einkommensnachweise darf die KK verlangen

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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k.h.g
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Welche Einkommensnachweise darf die KK verlangen

Beitrag von k.h.g » 28.07.2011, 18:41

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten verlangt die KK den aktuellen Einkommensteuerbescheid als Nachweis zur Beitragsberechnung. Wie funktioniert das bei den Pflichtversicherten aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und deren Familienversicherten? Was darf die KK da für Nachweise verlangen? Die beiträge bei den Freiwilligen richten sich nach allen Einkommensarten, bei den Pflichtigen nur nach dem Verdienst. Wer weiß das?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.07.2011, 19:47

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Beiträge vom Arbeitgeber berechnet und abgeführt. Die korrekte Berechnung wird durch Betriebsprüfungen überprüft.

GKV-Noob
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Beitrag von GKV-Noob » 28.07.2011, 20:29

zu den Familienversicherten:
Durch den regelmäßigen Versand der Familienversichertenbestandsbögen der Krankenkassen werden die Mitlgieder gebeten Angaben zu den Einkommen der Familienversicherten zu machen.
Ja je nach dem was dann abgegeben wird:
z.B. Ehefrau ist in der PKV --> Einkommenssteuerbescheid
Kind hat 23. Lebensjahr vollendet --> Nachweis über Schule/Studium
Kind/Ehefrau geht einem 400€ Job nach --> Gehaltsnachweis.

Hast du eine spezielle Frage wegen den Nachweisen?

k.h.g
Beiträge: 2
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Beitrag von k.h.g » 29.07.2011, 08:31

Bis jetzt waren meine Familie und ich über mich freiwillig gesetzlich krankenversichert. Nun habe ich seit Ende letzten Jahres gesundheitliche Probleme und im Januar 2011 gab ich deshalb meine selbstständige Tätigkeit auf. Unser KK-Beitrag wird nach meinem letzten Steuerbescheid berechnet, nach dem ich noch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hatte. Einen neueren Bescheid gibt es noch nicht. Nun beginnt meine Frau ab 1.8 ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und ich teilte das der KK mit und bat um Einstufung zur Pflichtversicherung. Unsere Kinder und ich sollen familienmitversichert sein. Meine Frau verdient in ihrer neune Arbeit aber weniger, als ich laut meinem letzten Steuerbescheid. Nun erhielt ich als bislang und immer noch Hauptversicherter einen Erhebungsbogen. Dort wird nauch Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit und Vermietung gefragt, die durch den letzten Steuerbescheid nachgewiesen werden sollen. Dort habe ich welche, aber aktuell ist mein Betrieb ja nicht mehr existent und meine Mieteinkünfte liegen unter 200,-€ im Monat. Wenn ich nun wieder den letzten Steuerbescheid abgebe werden wir doppelt zahlen müssen. Ich für meine selbstständige Tätigkeit die es gar nicht mehr gibt und meine Frau für Ihre Arbeit. Deshalb frage ich, was ich tun kann? Ab Montag sind wir Pflichtversicherte, muss ich dennoch den Steuerbescheid noch vorlegen? Wird meine Frau als künftige Hauptversicherte nach anderen Einkommen gefragt werden? Danke für Ihre Antworten.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.07.2011, 09:15

Freiwillige Versicherung kündigen , denn in die Famileinversicherung der Ehefrau. Da das Gesamteinkommen unter 365 € liegt und keine hauptberuflich selbst. Tätigkeit mehr besteht , besteht die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung über die Ehefrau, grundsätzlich.

Gruss


Jochen

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