War von 2015 bis 2016 zu Hause in Pflegestufe 1 und bekam monatliches Pflegegeld von 244 €,
Das entsprach 1.064 bei einer Vollverpflegung im Pflegeheim.
Ab Januar 2017 bin ich im Pflegeheim mit Pflegegrad 2 und bekomme 770 € Zuzahlung von der Pflegekasse.
Es heißt, wer von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2 von 2016 in 2017 wechselt, darf nicht benachteiligt werden.
Wie sieht es hier aus? bin seit 2 Jahren in Pflegestufe 1
Kann ich evtl. eine höhere Zuzahlung beanspruchen?
Wie ist das mit Pflegegeld bei eintritt ins Pflegeheim
Moderator: Czauderna
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Re: Wie ist das mit Pflegegeld bei eintritt ins Pflegeheim
Hallo,indiaberty hat geschrieben:War von 2015 bis 2016 zu Hause in Pflegestufe 1 und bekam monatliches Pflegegeld von 244 €,
Das entsprach 1.064 bei einer Vollverpflegung im Pflegeheim.
Ab Januar 2017 bin ich im Pflegeheim mit Pflegegrad 2 und bekomme 770 € Zuzahlung von der Pflegekasse.
Es heißt, wer von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2 von 2016 in 2017 wechselt, darf nicht benachteiligt werden.
Wie sieht es hier aus? bin seit 2 Jahren in Pflegestufe 1
Kann ich evtl. eine höhere Zuzahlung beanspruchen?
du bist erst 2017 ins Pflegeheim gegangen, da sehe ich jetzt keine Benachteiligung zumal die Restkosten vom Sozialamt finanziert werden (hast du mal in einem Beitrag geschrieben).
In dem Pflegeheim, mit dem ich derzeit (leider) aktiv zu tun habe, sind die Zuzahlungen der Bewohner bei allen Pflegegraden gleich (ausgenommen Pflegegrad 0) - wie sieht es da bei dir aus ?.
Gruss
Czauderna
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Hallo Czauderna
Folgendes:
Die Heimkosten sind bei mir 3.200 €
Davon Rente - 1.100 €
Von Rentenkasse + 770 €
Zuzahlung Sozialamt +1.330 €
Gesamt: +3.200 €
Was ich eigentlich gemeint hatte,
Wenn ich schon vor 2017 im Pflegeheim gelebt hätte, hätte ich jetzt eine höhere Zuzahlung von der Pflegekasse, oder liege ich falsch?
Folgendes:
Die Heimkosten sind bei mir 3.200 €
Davon Rente - 1.100 €
Von Rentenkasse + 770 €
Zuzahlung Sozialamt +1.330 €
Gesamt: +3.200 €
Was ich eigentlich gemeint hatte,
Wenn ich schon vor 2017 im Pflegeheim gelebt hätte, hätte ich jetzt eine höhere Zuzahlung von der Pflegekasse, oder liege ich falsch?
Hallo,
ja, da hätte der Besitzstandschutz gegriffen und die Leistung der bisherigen Pflegestufe 1 (bei vollstationärer Pflege) wäre auch ab dem 01.01.2017 für den Pflegegrad II weitergezahlt worden - so habe ich es jedenfalls gelesen und verstanden - insofern bin ich da einer Meinung mit dir.
Gruss
Czauderna
ja, da hätte der Besitzstandschutz gegriffen und die Leistung der bisherigen Pflegestufe 1 (bei vollstationärer Pflege) wäre auch ab dem 01.01.2017 für den Pflegegrad II weitergezahlt worden - so habe ich es jedenfalls gelesen und verstanden - insofern bin ich da einer Meinung mit dir.
Gruss
Czauderna
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[quote="Czauderna"]Hallo, ja, da hätte der Besitzstandschutz gegriffen und die Leistung der bisherigen Pflegestufe 1 (bei vollstationärer Pflege) wäre auch ab dem 01.01.2017 für den Pflegegrad II weitergezahlt worden - so habe ich es jedenfalls gelesen und verstanden - insofern bin ich da einer Meinung mit dir.
Gruss Czauderna[quote
hallo Czauderna noch eine zusatzfrage.
das pflegeheim hat mir 1000 € von meinem selbstbehalt - schonvermögen zum ausgleich meines minusbestandes abgezogen.
ist das erlaubt oder gibt es ausnahme regeln
Gruss Czauderna[quote
hallo Czauderna noch eine zusatzfrage.
das pflegeheim hat mir 1000 € von meinem selbstbehalt - schonvermögen zum ausgleich meines minusbestandes abgezogen.
ist das erlaubt oder gibt es ausnahme regeln