Wie wird die Bemesungsgrenze berechnet

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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SirMike
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Wie wird die Bemesungsgrenze berechnet

Beitrag von SirMike » 21.08.2017, 20:36

Hallo , ich bezog 51 Euro Krankengeld.
Wie berechnet man die Bemessungsgrenze?
Bin verheiratet habe 4 Erwachsene Kinder die jüngste ist 20 wobei ich noch für 3 den Freibetrag bekomme.

Meine Frage ist nun , wie berechne ich diesen.
Kann ich Rückwärts rechen , von den 51 Euro Netto?

Herzlichen Dank

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.08.2017, 21:17

Hallo,
Was meinst du mit Bemessungsgrenze ?.
Waren die 51,00 € dein Netto-Krankengeld ?
Du müsstest eine Mitteilung deiner Krankenkasse über dein Brutto-Krankengeld erhalten haben, da könnte man schon eher auf das Bemessungsentgelt hochrechnen, wenn du das meinst.
Das Bemssungsentgelt ist das sozialversicherungspflichtigen Entgelt, dass du im Monat vor Eintritt der Arbeitsunfaehigkeit bezogen hast. beziehst du ein
schwankendes Einkommen, dann werden die letzten drei abgerechneten Lohnzahlungszeitraeume vor Eintritt der Arbeitsunfaehigkeit genommen.
Gruß
Czauderna

SirMike
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Beitrag von SirMike » 26.08.2017, 10:19

Hallo ,

Will einmal auf deine Fragen eingehen ,

Was meinst du mit Bemessungsgrenze ?

Na ja , halt von dem Geld her wovon es ausgerechnet wird.

Waren die 51,00 € dein Netto-Krankengeld ?

Ja

Du müsstest eine Mitteilung deiner Krankenkasse über dein Brutto-Krankengeld erhalten haben, da könnte man schon eher auf das Bemessungsentgelt hochrechnen, wenn du das meinst.

Habe ich auch , aber ist beim Umzug weggekommen.

Das Bemssungsentgelt ist das sozialversicherungspflichtigen Entgelt, dass du im Monat vor Eintritt der Arbeitsunfaehigkeit bezogen hast. beziehst du ein

Was soll ich mit einbeziehen ?


Wie sieht es mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld aus?

Wie ist es mit der Ehefrau hat das Auswirkungen von Steuerklasse 1 und 3 ?

Bin in 1 und bin verheiratet , Frau wohnt in eigenen Haushalt.

Beziehe noch für 3 Kinder den Freibetrag ?
[/b]
Beziehe wie Sie schon sagen monatlich differenziertes Arbeitsentgelt.

Würde mich auch über einen Link freuen , ich selber habe noch nicht passendes gefunden.

Danke .

SirMike
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Beitrag von SirMike » 26.08.2017, 10:20

Hallo ,

Will einmal auf deine Fragen eingehen ,

Was meinst du mit Bemessungsgrenze ?

Na ja , halt von dem Geld her wovon es ausgerechnet wird.

Waren die 51,00 € dein Netto-Krankengeld ?

Ja

Du müsstest eine Mitteilung deiner Krankenkasse über dein Brutto-Krankengeld erhalten haben, da könnte man schon eher auf das Bemessungsentgelt hochrechnen, wenn du das meinst.

Habe ich auch , aber ist beim Umzug weggekommen.

Das Bemssungsentgelt ist das sozialversicherungspflichtigen Entgelt, dass du im Monat vor Eintritt der Arbeitsunfaehigkeit bezogen hast. beziehst du ein

Was soll ich mit einbeziehen ?


Wie sieht es mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld aus?

Wie ist es mit der Ehefrau hat das Auswirkungen von Steuerklasse 1 und 3 ?

Bin in 1 und bin verheiratet , Frau wohnt in eigenen Haushalt.

Beziehe noch für 3 Kinder den Freibetrag ?
[/b]
Beziehe wie Sie schon sagen monatlich differenziertes Arbeitsentgelt.

Würde mich auch über einen Link freuen , ich selber habe noch nicht passendes gefunden.

Danke .

broemmel
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Beitrag von broemmel » 26.08.2017, 13:06


Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 26.08.2017, 16:29

Rechnen wir mal ein bißchen:

Vom Bruttokrankengeld werden abgezogen:

9,350% Beitrag zur Rentenversicherung
1,500% Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
1,275% Beitrag zur Pflegeversicherung
==> Gesamtabzüge: 12,125%
==> Auszahlungsquote netto 87,875%

Wenn 87,875% = 51,00 € ist, dann sind 100% = 51,00 € x 100 / 87,875 = 58,04 €. Das ist also das Bruttokrankengeld.

Das Bruttokrankengeld sind entweder 70% vom Bruttoentgelt (ggf. inklusive anteilig umgerechneter Einmalzahlungen) oder 90% vom Nettoentgelt (ggf. inklusive anteilig umgerechneter Einmalzahlungen) oder 100% vom laufenden Nettoentgelt.

Ausgangswert für die Berechnung war daher entweder
58,94 € x 100 / 70 = 84,20 € kumuliertes brutto täglich oder
58,94 € x 100 / 90 = 65,49 € kumuliertes netto täglich oder
58,94 € x 100 / 100 = 58,94 € laufendes netto täglich

In Monatswerte umgerechnet:
84,20 € x 30 Tage = 2.526,00 € / Monat brutto oder
65,49 € x 30 Tage = 1.964,70 € / Monat netto oder
58,94 € x 30 Tage = 1.786,20 € / Monat netto

Von Kleingeld-Rundungsfehlern abgesehen dürfte das ganz gut hinkommen. Anstatt rückwärts rechnen kann man natürlich auch die Kasse bitten noch einmal eine Kopie des Berechnungsbescheids zuzusenden ...

SirMike1
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Beitrag von SirMike1 » 26.08.2017, 19:32

So ich habe noch einmal meine Unterlagen herausgesucht.
Am 15.07.2016 hatte ich meinen Unfall . Danach hat mein Arbeitgeber mir Lohnfortzahlung
bezahlt.6 Wochen . Monatlich waren das auf den Pfennig 1736,09 Euro Netto.
also bis zum 28.08.2016 hat der AG bezahlt.

Am 29.08.2016 ging ich in Reha für 4 Wochen . 1342,41 Euro.

Mein Lohn Mai 3211 Euro Brutto
in Juni 3472 Euro Brutto
und in Juli 4138 Euro Brutto
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind eingerechnet
Ich hatte im Jahre 2015 ein Bruttoeinkommen von 44000 Euro
im Jahre 2016 wegen Krankheit nur bis zum Umfall gerechnet und auch erhalten 27000 Euro bis Ende Juli Monat o7.



So wie ich das sehe ist hier ein dicker Fehler drin.
Komme nie auf 51 Euro Tagesgeld als Krankengeld



Nach Monat Juni gerechnet würde ich dieses Tagegeld bekommen

Daraus ergibt sich ein täglicher Auszahlbetrag von
65,95 EUR

15 Euro mehr

broemmel
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Beitrag von broemmel » 26.08.2017, 21:47

Du hast Übergangsgeld von der RV während der Reha bekommen.

Das wird anders berechnet

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