Wohnsitz in der Türkei und in Deutschland auch gemeldet.


 
Wohnsitz in der Türkei und in Deutschland auch gemeldet.
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donkoeln



Anmeldungsdatum: 06.01.2011
Beiträge: 1

Verfasst am: Fr Jan 07, 2011 11:39 am    Titel: Wohnsitz in der Türkei und in Deutschland auch gemeldet.

Hallo Leute,
ich habe eine schwierige Frage und suche nach der besten Lösung:

Ich bin Beamter und mit einer Türkin, die in Deutschland aufgewachsen ist, verheiratet. Meine Frau ist Rentnerin in der Türkei und dort krankenversichert. Den Wohnort in der Türkei behält sie auch bei.
Sie ist auch hier in Deutschland gemeldet und regelmäßig für ein paar Monate hier. Sie reist quasi zwischen der Türkei und Deutschland hin und her. Die Frage ist nun, wie ist sie am besten hier in Deutschland krankenversichert? Sie ist nie länger als 2-3 Monate am Stück hier in Deutschland. Würde da eine Auslandsreisekrankenversicherung ausreichen, die in der Türkei abgeschossen würde? Diese gilt immer für 3 Monate. Zeitlich würde das passen. Oder akzeptieren die das nicht, weil sie hier in Deutschland ebenfalls gemeldet ist?
Als Beamter haben wir den Nachteil, dass ich sie nicht komplett über mich versichern kann, sondern nur zu 70 %. Die restlichen 30 % müssten wir privat versichern und das ist ziemlich teuer.
Was für Möglichkeiten gibt es?

Gruss Donkoeln
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GerneKrankenVersichert



Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 1127

Verfasst am: Fr Jan 07, 2011 12:36 pm    Titel:

Zwischen Deutschland und der Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dies beinhaltet, dass nicht nur der Deutsche sich für einen Türkeiurlaub einen Auslandkrankenschein ausstellen lassen kann, sondern dass ein Türke dies im Gegenzug auch für einen Deutschlandurlaub tun kann. Wichtig ist die Frage des überwiegenden Aufenthaltes: Wenn deine Frau sich insgesamt weniger als ein halbes Jahr pro Jahr in D aufhält, läuft das Ganze als Touristenfall und sie hat Anspruch auf Akutbehandlung. Hält sie sich überwiegend in Deutschland auf, kann sie sich bei einer deutschen Krankenkasse einschreiben und hat Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen in Deutschland, wird dann jedoch in der Türkei als Tourist (Anspruch auf Akutbehandlung) behandelt.

Auslandsreisekrankenversicherungen decken normalerweise nur die Akutbehandlung ab. Abgesehen davon, dass sie evtl. die in D entstehenden Eigenanteile übernehmen würde, kann ich keinen Vorteil gegenüber den Regelungen des Sozialversicherungsabkommens erkennen.
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Zinnober



Anmeldungsdatum: 31.01.2011
Beiträge: 16

Verfasst am: Mi Feb 02, 2011 3:04 pm    Titel:

GerneKrankenVersichert hat folgendes geschrieben::
Zwischen Deutschland und der Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dies beinhaltet, dass nicht nur der Deutsche sich für einen Türkeiurlaub einen Auslandkrankenschein ausstellen lassen kann, sondern dass ein Türke dies im Gegenzug auch für einen Deutschlandurlaub tun kann. Wichtig ist die Frage des überwiegenden Aufenthaltes: Wenn deine Frau sich insgesamt weniger als ein halbes Jahr pro Jahr in D aufhält, läuft das Ganze als Touristenfall und sie hat Anspruch auf Akutbehandlung. Hält sie sich überwiegend in Deutschland auf, kann sie sich bei einer deutschen Krankenkasse einschreiben und hat Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen in Deutschland, wird dann jedoch in der Türkei als Tourist (Anspruch auf Akutbehandlung) behandelt.


Fast richtig! Wink
Sie kann hier in Deutschland eingeschrieben werden und erhält bei einem Aufenthalt in der Türkei Leistungen von ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger. Ein Auslandskrankenschein ist dann für beide Länder nicht notwendig.

Funktioniert umgekehrt auch:
Rentner lässt sich bei einer türkischen KK einschreiben und kann bei einem Aufenthalt in Deutschland seine Krankenversicherungskarte nutzen. Er hat einen Anspruch auf sämtliche Leistungen.
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GerneKrankenVersichert



Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 1127

Verfasst am: Mi Feb 02, 2011 7:06 pm    Titel:

Bist du dir sicher, dass dieses Verfahren auch für das Deutsch-Türkische-Sozialversicherungsabkommen und nicht nur innerhalb der EU gilt?
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Zinnober



Anmeldungsdatum: 31.01.2011
Beiträge: 16

Verfasst am: Fr Feb 04, 2011 10:57 am    Titel:

GerneKrankenVersichert hat folgendes geschrieben::
Bist du dir sicher, dass dieses Verfahren auch für das Deutsch-Türkische-Sozialversicherungsabkommen und nicht nur innerhalb der EU gilt?

Das war ja (zumindestens früher) das besondere am Deutsch-Türkischen-Abkommen.
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GerneKrankenVersichert



Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 1127

Verfasst am: Fr Feb 04, 2011 4:10 pm    Titel:

Okay. Du hast mich überzeugt.
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