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Wohnsitz in England- Versicherung fuer Deutschlandbesuche?
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Wohnsitz in England- Versicherung fuer Deutschlandbesuche? 0 von 1 bis 5 auf Grundlage von 0 Bewertungen |
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Nächstes Thema : In Italien in der Schule, aber in D versichert mit dem Vater |
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liisamaria
Anmeldungsdatum: 10.10.2011 Beiträge: 2
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| Verfasst am: Di Okt 11, 2011 8:01 pm Titel: Wohnsitz in England- Versicherung fuer Deutschlandbesuche? |
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Hallo, ich brauche unbedingt Rat zu der folgenden Situation:
Wohne seit Februar 2011 in England, arbeite dort auch. Bin aber noch in Deutschland gemeldet, habe auch noch deutsche Bankkonten. War mein ganzes Leben (bin 33) bei der AOK versichert (bis auf 3 Ausbildungsjahre bei der TKK). Habe vor dem Umzug nach England dann gekuendigt bzw. lief mein Angestelltenverhaeltnis aus. Habe natuerlich telefonischen Kontakt mit meiner Beraterin gehabt und ihr auch gesagt, dass ich die Moeglichkeit haben moechte, wieder bei der AOK versichert zu sein, wenn ich zurueck komme, habe sie auch auf eine Anwartschaft angesprochen. Sie meinte aber, brauch ich nicht, alles kein Problem, wenn ich wiederkomme, kann ich mich einfach wieder versichern zu den gleichen Tarifen. ( Das habe ich leider nicht schriftlich).
Nun werde ich ueber Weihnachten fuer 5 Wochen in Deutschland sein und wollte mich fuer den Zeitraum versichern, da ich eine noch unabgeschlossene Zahnbehandlung gerne von “meinem” Zahnarzt fertig stellen lassen will. Wurde abgelehnt mit der Begruendung, dass das ja ein Deutschlandurlaub waere.
Also noch mal kurz und knapp:
Bin in Deutschland gemeldet.
Bin in England ueber die NHS versichert.
Moechte fuer 5 Wochen eine freiwillige GKV abschliessen ( waehrend D-aufenthaltes).
Fragen:
AOK lehnt ab, weil nur 5 Wochen bzw "Urlaub"- ist das rechtlich ok?
Wenn ja, was kann ich als Alternative nehmen?
Wenn nicht- ist doch richtig, dass ich keine Nachzahlung machen muss, wenn ich die Vorversicherungszeit ( Sonderfall England NHS) nachweisen kann?
Hat jemand schon mal seine Vorversicherungszeit in England nachweisen muessen? Biite um Info wo und wie.
Ich hoffe sehr, irgend jemand kann mir hier weiter helfen! Danke im voraus und liebe Gruesse aus Cornwall |
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meliblack
Anmeldungsdatum: 06.07.2011 Beiträge: 15
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| Verfasst am: Fr Okt 21, 2011 7:58 pm Titel: |
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Hallo,
wenn du in England versichert bist, bekommst du von dort eine "EHIC"-Karte. Diese gibt es wie für deutsche Versicherte, die Urlaub in England machen, auch umgekehrt für englische Versicherte, die in Deutschland Urlaub machen. Frag mal bei der zuständigen englischen Krankenkasse nach.
Bei Auslandsrückkehr gelten die in der EU zurückgelegten Krankenversicherungszeiten als Anrechnungszeiten für eine Versicherung in Deutschland. Heb die Nachweise auf und melde dich dann wieder, wenn du wieder auf Dauer in Deutschland lebst.
Viele Grüße,
Meli |
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Krankenkassenfee
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 1525 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Sa Okt 22, 2011 7:20 am Titel: |
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Hallo,
so kurze Versicherungen sind in Deutschland nicht in der GKV möglich. Es handelt sich um eine Risikoversicherung, die anders augelegt ist.
Klar könntest Du theoretisch Dich ab Beginn Deines Urlaubes wieder bei der AOK anmelden (§ 5 Abs.1. Nr. 13 SGB V), allerdings kannst Du die Versicherung nur unter Einhaltung der Kündigungsfristen wieder kündigen, und dann bist Du mind. 12 Wochen versichert.
Wie beschrieben ist der Weg die Europäische Krankenversicherungskarte, ggf. ergänzt durch eine britische Urlaubskrankenversicherung.
LG, Fee |
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ratte1
Anmeldungsdatum: 22.09.2007 Beiträge: 605
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| Verfasst am: Sa Okt 22, 2011 1:39 pm Titel: |
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| Krankenkassenfee hat folgendes geschrieben:: | | Wie beschrieben ist der Weg die Europäische Krankenversicherungskarte, ggf. ergänzt durch eine britische Urlaubskrankenversicherung. | Volle Zustimmung
| Krankenkassenfee hat folgendes geschrieben:: | | Klar könntest Du theoretisch Dich ab Beginn Deines Urlaubes wieder bei der AOK anmelden (§ 5 Abs.1. Nr. 13 SGB V), allerdings kannst Du die Versicherung nur unter Einhaltung der Kündigungsfristen wieder kündigen, und dann bist Du mind. 12 Wochen versichert. | Eine Kündigungsfrist bedarf es bei dieser Versicherung gerade nicht, vielmehr reicht der Nachweis eines anderweitigen KV-Schutzes aus.
MfG
ratte1 |
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liisamaria
Anmeldungsdatum: 10.10.2011 Beiträge: 2
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| Verfasst am: Mo Okt 24, 2011 9:53 pm Titel: |
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Erstmal vielen lieben Dank an euch alle!! Die EHIC- Karte hab ich jetzt, war allerdings nicht direkt, was ich wollte, da es mir nicht nur um eine Notfallversorgung ging. Das ich mich an sich und dann eben fuer laenger ( Kuendigungsfrist oder nicht?) versichern koennte, ist interessant, das Angebot habe ich eigentlich nicht von der AOK bekommen. Aber ich hatte denen auch erzaehlt, dass ich in Deutschland zum Zahnarzt wolllte, das war evtl. nicht so schlau? Es hiess aber auch, da durch meine Lebensumstaende mein momentaner Lebensmittelpunkt in England ist ( durch Job etc.), waere ich eben in England versichert und man koennte sich nicht in 2 Laendern Europas versichern lassen- stimmt das?
Habe auf jeden Fall auch noch eine andere Spur, man kann wohl (also auch als Englaender) beantragen, im Ausland behandelt zu werden, da es hier ja so elend lange Wartelisten gibt, scheint ein wachsender Trend zu sein. Wenn ich da mehr weiss, lass ichs euch wissen.
Liebe Gruesse aus dem cornischen Dauerregen* |
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