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Nächstes Thema : BVA Rundschreiben zum Thema Wahltarife mit Selbsbehalt |
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Dr. Know
Anmeldungsdatum: 15.12.2011 Beiträge: 21
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| Verfasst am: Sa Dez 17, 2011 3:55 pm Titel: TK-Satzungsleistung alternative Arzneimittel |
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Die TK ist wohl die erste Kasse, die die neuen Möglichkeiten des Versorgungsstrukturgesetzes umsetzt. Gibt es schon weitere Umsetzungsbeispiele?
tk.de/tk/leistungen-a-z/arzneimittel/alternative-arzneimittel/405182 |
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Fussballer
Anmeldungsdatum: 06.10.2009 Beiträge: 194
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| Verfasst am: Di Dez 20, 2011 11:59 am Titel: |
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bin zwar selbst kein Fan von Homöopathie aber viele Leute schwören drauf.. daher: gute Sache...
bedeutet das jetzt konkret, das ich Globuli bezahlt bekommen würde? Fällt das überhaupt unter verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente? |
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Dr. Know
Anmeldungsdatum: 15.12.2011 Beiträge: 21
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| Verfasst am: Mi Dez 21, 2011 2:19 pm Titel: |
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Sehe ich auch so. Ein weiteres Element zur Differenzierung.
Bin da kein Experte, aber es müssen nicht-verschreibungspflichtige Mittel sind, die aber apothekenpflichtig sind. Welche das konkret sind???
Rechtsgrundlage müsste der neue § 11 (6) SGB V sein, der den Kassen neue Satzungsleistungen ermöglicht. |
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röschen
Anmeldungsdatum: 21.09.2011 Beiträge: 71
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| Verfasst am: Mi Dez 21, 2011 5:19 pm Titel: |
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| Dr. Know hat folgendes geschrieben:: |
Bin da kein Experte, aber es müssen nicht-verschreibungspflichtige Mittel sind, die aber apothekenpflichtig sind. |
Und vom Arzt verschrieben, nicht vom Heilpraktiker. Damit hat schon eine privat versicherte Bekannte ihre Probleme, weil man den Arzt erst von der Meinung des HP überzeugen muss, klappt nicht immer.
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Aha
Anmeldungsdatum: 20.04.2010 Beiträge: 177
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| Verfasst am: Mi Dez 21, 2011 7:24 pm Titel: |
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...womit sich das ganze toll anhört, aber eben trotzdem nicht für jeden machbar wird...  _________________ Aha
-eigentlich keine Ahnung-
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Man braucht nur lange genug am Fluß zu sitzen,um die Leiche seines Feindes vorbeischwimmen zu sehen  |
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