Zuständigkeit nach Reha

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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*KalterKaffee*
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Zuständigkeit nach Reha

Beitrag von *KalterKaffee* » 17.07.2017, 13:05

Liebe Forumsmitglieder,

ich war vor ein paar Monaten arbeitssuchend gemeldet und habe ALG1 bekommen. Ich war NICHT krank geschrieben. Aufgrund einer Krankheit habe ich vor kurzem eine Reha gemacht, die 9 Wochen ging. Während dieser Zeit ruhte der Anspruch auf ALG1 und habe Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekommen. Nach der Reha wurde ich arbeitsunfähig entlassen und bin bis auf Weiteres vom Hausarzt krank geschrieben worden. Jetzt ist sich keiner sicher, wer finanziell für mich zuständig ist. Das Arbeitsamt sagt, sie seien nicht zuständig, weil ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe. Die Krankenkasse sagt, das Arbeitsamt muss 6 Wochen lang Lohnfortzahlung leisten, bevor die Krankenkasse Krankengeld zahlt. Die Rentenversicherung ist auch raus, weil sie ja 9 Wochen Übergangsgeld gezahlt haben und die Reha beendet ist. Ich bin völlig ratlos. Kann mir jemand sagen, was ich jetzt machen soll?

Liebe Grüße!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.07.2017, 14:26

Hallo,
ich meine, die Krankenkasse muss Krankengeld zahlen
Begründung.
1. Mit Beginn der Reha lag auch Anspruch auf Krankengeld vor, der aber wegen Bezugs von Übergangsgeld ruhte.
2. Mit Ablauf der erstens sechs Wochen der Reha lief auch die Meldung als Arbeitsloser ab, was zu Folge hätte, dass nach Ende der Reha eine neue Meldung als Arbeitsloser erfolgen müsste, was aber nicht geschehen konnte weil eben Arbeitsunfähigkeit vorlag. Die Krankenkasse kann somit nicht auf die sechs Wochen Leistungsfortzahlung durch das Arbeitsamt pochen.

mein Rat - Widerspruch (schriftlich) bei der Kasse einlegen und Zahlung des Krankengeldes beantragen - bei Ablehnung auf rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen.
Auf jeden Fall die lückenlosen AU-Meldungen weiterhin an die Kasse senden.
Gruss
Czauderna

Gustav
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Beitrag von Gustav » 25.07.2017, 21:32

Tatsächlich ist dieser fall ein noch nicht endgültig geklärter rechtsfall. Die Gerichte sagen aktuell bei wem.auch immer du dich zuerst nach der Reha meldest, ob KK oder AfA müssen dir die jeweilige Leistung gewähren.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.07.2017, 21:47

Gustav hat geschrieben:Tatsächlich ist dieser fall ein noch nicht endgültig geklärter rechtsfall. Die Gerichte sagen aktuell bei wem.auch immer du dich zuerst nach der Reha meldest, ob KK oder AfA müssen dir die jeweilige Leistung gewähren.
Hallo,
da frage ich mich aber, wer geht denn, wenn er arbeitsunfähig aus einer medizinischen Reha nach 9 Wochen entlassen wird mit seinem Entlassungsschein zur AfA uns sagt sinngemäß "Hier bin ich, jetzt will ich wieder ALG-1 haben, zumindest die nächsten sechs Wochen " ?.
Der erste und logische Weg ist da doch immer der zur Krankenkasse, meine ich.
Gruss
Czauderna

Gustav
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Beitrag von Gustav » 25.07.2017, 22:14

Derjenige der beim.ersten kontakt mit seiner KK zur AfA geschickt wird, weil die KK sich fragt warum der anspruch auf 6 wochen leistungsfortzahlung im krankheitsfall ausgehebelt werden soll weil.eine reha notwendig war.

Deutlich wird das ganze vllt. Noch wenn man bedenkt dass einige 2 wochen leistungsfortzahlung der afa erhalten, in eine reha gehen und im anschluss ihre restlixhen 4 wochen in anspruch nehmen wollen.

Für den alg1 Bezieher ist die Höhe natürlich identisch bis auf eventuellen pflegevers.zuschlag also wenige cent am tag..

Die Leistungsträger schieben sich die Zuständigkeit also zu..gerade die KK haben ein (berechtigtes?) Interesse dsss der vers. Seine 6 wochen LFZ erhält

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.07.2017, 22:30

Gustav hat geschrieben:Derjenige der beim.ersten kontakt mit seiner KK zur AfA geschickt wird, weil die KK sich fragt warum der anspruch auf 6 wochen leistungsfortzahlung im krankheitsfall ausgehebelt werden soll weil.eine reha notwendig war.

Deutlich wird das ganze vllt. Noch wenn man bedenkt dass einige 2 wochen leistungsfortzahlung der afa erhalten, in eine reha gehen und im anschluss ihre restlixhen 4 wochen in anspruch nehmen wollen.

Für den alg1 Bezieher ist die Höhe natürlich identisch bis auf eventuellen pflegevers.zuschlag also wenige cent am tag..

Die Leistungsträger schieben sich die Zuständigkeit also zu..gerade die KK haben ein (berechtigtes?) Interesse dsss der vers. Seine 6 wochen LFZ erhält
Hallo,
das kann schon so sein, allerdings ich persönlich hätte den Menschen, der zu mit gekommen wäre nicht weggeschickt sondern ihm Krankengeld bewilligt. Ich kann mich nicht an einen solchen Fall aus meiner Praxis erinnern, wenn ich aber mal einen zum Arbeitsamt geschickt hätte, das wüsste ich noch. Na ja, warten wir die gerichtliche Klärung ab. Meine Meinung zu dem konkreten Fall hier bleibt bestehen - die Kasse ist dran.
Gruss
Czauderna

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