"Schummeln" die Krankenkassen
auch zur Krankengeld-Anspruchsdauer ?

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Moderatoren: Czauderna, Karsten
Da bist Du ja immer noch die Antwort schuldig. Oder bist Du vor lauter selbstzitieren mal wieder durcheinander gekommen?GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Guck mal ins Gesetz, bevor du wieder irgendwelche Leute durch die Instanzen schickst. Vielleicht kapierst du dann den Unterschied zwischen Anspruchs- und Zahlungsdauer.Anton Butz hat geschrieben:.
Was hat die Differenz zwischen 537 Krankengeld-Tagen
und 546 Tagen Anspruchsdauer-Minderung mit der "Berechnung
des Auszahlbetrages" und mit "festem Monatsgehalt" zu tun?
Gibt es auch dazu eine sog. "Verzichts- / Vereinfachungs-Regelung"
ausschließlich zum Nachteil der Versicherten? Immerhin sparen
die Krankenkassen durchschnittlich 7,5 bis 9 Tage (bei Tabu)
der Höchst-Anspruchsdauer von 546 Tagen.
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Es bedeutet also Du willst uns vor dem anderen Forum warnen?Anton Butz hat geschrieben:.
Nein Guenter,
mit "locken" hat das nichts zu tun,
eher mit "warnen":
https://www.elo-forum.org/aussteuerung- ... hluss.html
Schönen Gruß
Anton