Krankengeld läuft aus

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

sven70
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Krankengeld läuft aus

Beitrag von sven70 » 23.04.2018, 14:58

Hallo,
mein Krankengeld der GKV läuft am 01.05.2018 aus.
Danach soll es ja wohl per Übergangsregelung ALG I geben.
Wann muss ich mich dann bei dem Arbeitsamt melden?

Für Tipps bin ich wie immer dankbar 👍

Gruß

Czauderna
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Re: Krankengeld läuft aus

Beitrag von Czauderna » 23.04.2018, 16:01

sven70 hat geschrieben:Hallo,
mein Krankengeld der GKV läuft am 01.05.2018 aus.
Danach soll es ja wohl per Übergangsregelung ALG I geben.
Wann muss ich mich dann bei dem Arbeitsamt melden?

Für Tipps bin ich wie immer dankbar 👍

Gruß
Hallo,
Am besten sofort und das Schreiben der Kasse über das Leistungsende mitnehmen.
Gruß
Czauderna

sven70
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Re: Krankengeld läuft aus

Beitrag von sven70 » 23.04.2018, 20:51

Czauderna hat geschrieben:
sven70 hat geschrieben:Hallo,
mein Krankengeld der GKV läuft am 01.05.2018 aus.
Danach soll es ja wohl per Übergangsregelung ALG I geben.
Wann muss ich mich dann bei dem Arbeitsamt melden?

Für Tipps bin ich wie immer dankbar 👍

Gruß
Hallo,
Am besten sofort und das Schreiben der Kasse über das Leistungsende mitnehmen.
Gruß
Czauderna
Danke für die Info.
Leider habe ich das Schreiben schon länger von der Krankenkasse....hoffe, dass das keine Probleme macht :?

Tabu
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Beitrag von Tabu » 24.04.2018, 10:26

Hallo, Sven70,

bei der AfA am besten 3 Arbeitstage vor dem Termin der Aussteuerung melden.

Begründung:
a) man kann theoretisch bis zum Termin der Aussteuerung gesund werden
b) man bekommt nicht früher ALG1 wenn man sich früher meldet
c) man wird schon nicht vor dem Termin der Aussteuerung von der AfA richtig genervt.
d) ..es reicht für den Anfang :D

sven70
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Beitrag von sven70 » 24.04.2018, 13:11

Danke Euch für die Infos.....
War eben beim Amt....und ja.....bin leider heftig genervt :roll:
Es kam die Frage auf, warum ich jetzt erst komme....
Aber das war vorauszusehen....

Was mich komplett aus der Bahn geworfen hat ist, dass auf Grund einer abgelehnten Umschulung der Rentenversicherung es wohl Schwierigkeiten geben könnte mit der Nahtlosregelung. Bzw. dass diese dann nicht gültig ist und mir kein ALG I zusteht :cry:
Das ist doch Schwachsinn oder?!?

Hatte letztes Jahr (2017) diesen Antrag gestellt und er wurde abgelehnt. Auch der Widerspruch....

Aber das hat doch mit der Nahtlosregelung nix zu tun.
Mein Arbeitsverhältnis ruht sozusagen und ich werde von meinem Arzt krank geschrieben

Könnt Ihr mir hier evtl. weiterhelfen, ob ich da noch Probleme bekommen kann?

Danke

Tabu
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Beitrag von Tabu » 24.04.2018, 13:52

Hallo, Sven,

bei Dir handelt sich um einen akuten Fall, daher stelle ich Dir eine kurze Anleitung (diese wurde aus den Beiträgen aus einem Forum) zusammengestellt.

Kurzanleitung zur Aussteuerung und Anwendung des § 145 SGB III

Quellen zum Zitat zur Nahtlosigkeitregelung:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 81825.html
https://sozialversicherung-kompetent.de ... elung.html

Meldung bei der AfA
Am besten ca. 3 Tage vor Ende des KG-Bezugs zur Arbeitsagentur- Das Schreiben der Aussteuerung der KK und die letzte AU-Bescheinigung (in Kopie und ohne Diagnose) mitnehmen.
Bei der Anmeldung sagen: „Ich möchte einen Antrag nach SGB §145 stellen. „
Bei der Sachbearbeitung wenn ich gefragt werde weshalb ich jetzt komme sagen : ich dachte bis jetzt das ich voll Leistungsfähig würde.

Wichtig: du stellst keinen Antrag auf "Nahtlosigkeit", du beantragst ALGI weil du zum Tag X aus dem Krankengeld ausgesteuert wirst und immer noch in deiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt bist (beachte die Wortwahl, denn man "darf" bei der AfA offiziell nicht zu krank sein zum Arbeiten) .
Du muss dann der Formular-Antrag für ALGI bekommen, den solltest du unbedingt verlangen, denn den brauchst du ja damit es überhaupt Geld von der AfA geben kann.

In der Regel wird heute auch direkt alles für den ÄD der AfA mit ausgegeben (oft genug wird gleich betont, das sei viel wichtiger als der Antrag auf ALGI, daraus würde sich erst ergeben ob du überhaupt Geld bekommst) und am liebsten wäre es den SB, wenn du ihnen gleich deine Krankengeschichte erzählst, den Gesundheitsfragebogen sofort ausfüllst (man "hilft" dir auch gerne dabei :glotzen: ) und alle übergebenen Schweigepflicht-Entbindungen unterschreibst ohne lange zu fragen, wofür das gut sein soll

Das möchte man am liebsten sofort ALLES (ausgefüllt und unterschrieben) da behalten, aber bestimmt "umgehend" (am besten gestern) von dir zurück haben ... man wird dir nicht erklären warum das so dringend sein soll und dass du diese Unterlagen gar nicht ausfüllen musst, weil sie freiwillig sind ...

Achtung! Keine medizinischen Unterlagen an SB geben!
Da du es besser weißt fragst du nach dem Sitz des ÄD und informierst die SB direkt, dass du die notwendigen medizinischen Unterlagen NUR DORT DIREKT abgeben möchtest, wenn du zu Hause in Ruhe alles geprüft und das Notwendige ausgefüllt hast.
Medizinische Unterlagen gehören NUR zu einem Arzt und der sitzt beim ÄD und nicht in der Arbeits-Vermittlung und auch nicht in der Leistungsabteilung !

Beginn des Anspruchs auf ALG 1:
Der Anspruch auf ALGI (aus der "Nahtlosigkeit") beginnt am Tag 1 NACH der Aussteuerung aus dem Krankengeld, diesen Tag trägst du dann auch auf deinem Antrag ein, also nicht den Tag wo du bei der AfA gewesen bist ... da hast du ja noch Anspruch auf Krankengeld. Wie und wann man den Antrag dann haben möchte (fester Termin zur Abgabe ist NICHT zwingend notwendig) wird man dir wohl mitteilen müssen.

Das Restleistungsvermögen hat der ÄD zunächst mal festzustellen und danach kann dich der Arbeitsvermittler (bei Bedarf) beraten wo du (im Tagespendelbereich) damit noch was anfangen kannst, dazu hast du dir noch keine konkreten Gedanken gemacht ... für dich ist das ja auch eine völlig neue Situation
Für die AfA hat dein Arbeitgeber ein spezielles Formular zu deinem Lohn auszufüllen, das wird ja anders berechnet als Krankengeld, dieses Formular liegt den regulären Antrags-Unterlagen bei, die du von der AfA bekommen wirst, auch noch eine Bescheinigung für die KK zum tatsächlichen Ende der Krankengeldzahlungen die muss dort ausgefüllt werden.

Die Kontakte mit AfA
Niemand verpflichtet überhaupt einen PC zu besitzen, damit kannst du auch gleich ablehnen eine Mail-Adresse angeben zu sollen und Telefongespräche führst du auch sehr ungerne (also KEINE Telefon-Nummer angeben), du hast auch kein Handy (zumindest möchtest du keine Handy-Nummer angeben) und möchtest auch keine "Erinnerungs-SMS" für AfA - Termine . Das sind ALLES absolut freiwillige Angaben, leider wird man dir das nicht mitteilen, ehe man diese Daten alle ganz selbstverständlich abfragt, als wärst du verpflichtet das anzugeben . DU möchtest ALLES NUR schriftlich haben, hast gelesen, dass man NUR auf dem Postwege erreichbar sein muss an der Meldeanschrift .

Man MUSS Niemanden von der Schweigepflicht entbinden, auch nicht für 4 Wochen, wenn du entsprechende Berichte für den ÄD in Kopie parat hast, dann genügt das doch völlig und du weißt wenigstens genau was du denen (DIREKT) gegeben hast für ihr "Gutachten" ... bitte Eingangsbestätigung vom ÄD verlangen, damit du was dazu für die SB in der Hand hast.

Nebenbemerkung:
An den Schweigepflichtentbindungen für deine Ärzte ist man eher nicht interessiert, die wollen deine Unterschriften für DRV und Reha-Kliniken viel lieber haben, um dort jederzeit was anfragen zu können.

AU-Bescheinigungen sind EIN absolutes MUSS:
Die lückenlosen AU-Bescheinigungen werden zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse geschickt UND NICHT zur Arbeitsagentur! Die AfA bekommt KEINE AU-Bescheinigung mehr ab Tag NACH der Aussteuerung.
Der AG muss NUR die Lohnbescheinigung ausfüllen ... MEHR NICHT und immer AU-Bescheinigung erhalten, das ist eine Pflicht des Arbeitnehmers. Dein Arzt soll die AU einfach so weiterführen, wie er das für richtig hält, wichtig ist nur (für dich), dass keine Lücken entstehen, besonders wenn es noch einen AG gibt.
Auch wenn dein Arbeitsverhältnis "ruht" bist du verpflichtet (zumindest auf Verlangen des AG) deine bestehende AU weiter nachzuweisen, die AfA geht das alles NICHTS mehr an wenn die Aussteuerung eingetreten ist, die nehmen da sowieso keine Rücksicht mehr drauf, was die ausgesteuerte Krankheit betrifft.
Darum musst du dich ja mit deinem "Restleitungsvermögen" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, von deinem AG will man (wahrscheinlich) inzwischen noch eine "Bescheinigung zur Weiterbeschäftigung" haben, das gibt es rechtlich gesehen aber gar nicht ... lass dich da nicht "überrumpeln", wenn du dort arbeiten könntest wärst du ja für deinen AG nicht mehr AU geschrieben.

Die AU-Bescheinigungen darf die AfA NIE bekommen, denn "fiktiv" (also theoretisch) steht man auch mit Anwendung des § 145 SGB II der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, ansonsten gibt es überhaupt kein ALGI, das ist kein "Ersatz-Krankengeld" ... Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung muss man immer betonen, das wird das Haupt-Thema bei ALLEN Terminen bei der AfA sein ...

Die AfA versucht inzwischen alles Mögliche (auch Unerlaubte) um Zahlungen nach einer Aussteuerung sparen zu können. Die aktuellen Bedingungen bei der AfA für die Ausgesteuerten sind auch nicht gerade "gesundheitsfördernd", leider interessiert das dort Niemanden und wer nicht Bescheid weiß fällt schnell auf solche unberechtigten Forderungen herein, wenn immer gleich "gedroht" wird, dass man sonst kein Geld bekommen wird.
Darum verlange wirklich für ALLES was man von dir will schriftlich die Rechtsgrundlagen, damit du das mal mit deinem Anwalt besprechen kannst, ob das so in Ordnung ist, das gleiche gilt wenn man von dir Unterschriften haben möchte, nimm ALLES erst "zur Prüfung" mit nach Hause, das darf man dir nicht verbieten.

Achtung: die Unterschriften die du auf Druck bereits geleistet hast sind nicht mehr rückgängig zu machen, wenn dir gar nicht klar war, was und warum du da überhaupt unterschreiben sollst.
Es wäre gut wenn du zu JEDEM Termin bei der AfA eine Begleitung (Beistand nach § 13 SGB X) mitnehmen kannst, der mit aufpasst was dort gesprochen wird, meist sind die SB dann auch etwas vorsichtiger mit unzulässigen Forderungen und "Drohungen".

Es darf also JEDE volljährige Person dein "Beistand" (NICHT als "Zeugen" bezeichnen !!!) sein (auch Ehefrau / Partnerin/ Geschwister / Nachbarn/ erwachsene Kinder usw.), muss sich natürlich zurückhalten aber gut aufpassen (auch gerne Protokoll schreiben) was da vor sich geht und was dir so "gesagt wird" ... rechtsverbindlich sind aber letztlich NUR schriftlichen Informationen.
Begutachtung durch den ÄD der AfA:

Im Rahmen der "Nahtlosigkeit", die AfA wird allerdings nach einer "Begutachtung" durch den ÄD (sehr wahrscheinlich) fordern, dass du Antrag auf EM-Rente stellst, dein Lebensalter und die Möglichkeiten vielleicht bald eine andere (vorgezogene) Altersrente in Anspruch zu nehmen wären also auch nicht ganz unwichtig.

Du kannst natürlich nach der Aussteuerung versuchen die AfA dahin zu "erziehen", dass sie dir NUR zumutbare Vermittlungs-Vorschläge macht (gemäß § 140 SGB III hast du da einen guten Spielraum.

Die wichtigste Regel ist dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen:
Die notwendige "Verfügbarkeit" für die Arbeitsvermittlung nach dem § 145 SGB III bezieht sich immer nur auf dein sogenanntes "Restleistungsvermögen" das durch den ÄD der AfA zwingend nach einer Aussteuerung selbst festzustellen ist. So lange Du dich immer brav der Arbeitsvermittlung zur Verfügung hast Du Recht auf ALG 1 nach dem § 145 SGB III. Wie eine Schallplatte sage ich auf Fragen : Ich stelle mein Restleistungsvermögen zur Verfügung.
Man wird Dich dann nach der Begutachtung durch den ÄD schriftlich dazu zur Reha oder EM-Rente auffordern. Den Antrag natürlich muss auch gestellt und das bei der AfA nachgewiesen werden.

Es gibt KEINE Pflicht den Reha- oder Renten-Antrag schon VOR der Aussteuerung zu stellen, Daher soll man die schriftliche Aufforderung der AfA abwarten und dann erst die EM-Rente oder Reha zu beantragen.
Die AfA darf die Zahlungen eben gar nicht einstellen, weil du ja bereits ausgesteuert bist (da gilt überhaupt NUR die Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III als Zahlungsgrund, egal was die dir dazu schreiben oder erzählen) , das wissen die doch von Beginn an, du darfst aber auch deine AU-Bescheinigungen dort NICHT mehr einreichen, falls du das bisher gemacht hast war das schon sehr "gefährlich" ... es könnte jetzt tatsächlich passieren, dass die das ausnutzen werden.

Das Gutachten der AfA kannst du auch schriftlich anfordern, aber bitte sende das Schreiben DIREKT an den Med. Dienst der AfA in ... Adresse, denn zumindest der Teil A darf den SB gar nicht ausgehändigt werden, die bekommen nur den Teil B (Leistungseinschätzung für die Vermittlung, also quasi dein "Restleistungsvermögen"), den muss dir auch der SB beim Termin ausdrucken wenn du das verlangst.
Füge bitte eine Ausweiskopie bei, sonst können die das ablehnen (könnte ja jeder deine medizinischen Unterlagen dort anfordern) und schreibe, dass du ALLE von dir bisher erstellten Gutachten seit dem XX (Tag der Aussteuerung) in Kopie zugesendet haben möchtest, du hast einen Rechtsanspruch darauf nach § 25 SGB X und weiteren Patientenrechten.

Falls du mal Schweigepflichtentbindungen unterschrieben hast, solltest du die auch direkt mit sofortiger Wirkung widerrufen, denn die sind sonst 3 Jahre für den ÄD weiter verwendbar, kannst auch gerne einen Termin für die Erledigung setzen (2 Wochen sollten reichen) mit festem Datum.

Schicke das bitte unbedingt per "Übergabe-Einschreiben" und dann solltest du die erstellten Gutachten eigentlich bekommen, es ist nicht erforderlich die persönlich abzuholen.

Wichtig: rechtsverbindlich ist für dich nur, was du schriftlich bekommst mit Rechtsfolgenbelehrung (RFB), erreichbar sein musst du nur an deiner Meldeanschrift auf dem Postwege.
Widerspruch: in der Regel genügt ein fristwahrender Widerspruch mit Anforderung der entscheidungsrelevanten Unterlagen um dann die Begründung nachzureichen. Am besten mit einem "Übergabe-Einschreiben", bei dem ein Empfänger der Behörde unterschreiben muss, dass es angekommen ist und entgegen genommen wurde ... "Einwurf" wird eben nur eingeworfen und der Postbote bestätigt, dass er bei der DRV was "eingeworfen" hat am Tag X ...

Es gab schon einige Fälle wo dann der Anspruch darauf verloren war, weil die Ärzte nach der Aussteuerung meinten eine AU-Bescheinigung wäre nun überflüssig ... die KK zahlt ja kein Geld mehr ...
Die AU-Bescheinigung dokumentiert aber in erste Linie, dass du krank bist und deswegen nicht arbeiten gehen KANNST, selbst wenn du das zu Hause sammelst (manche KK nehmen die Meldungen dann nicht mehr an, obwohl sie dazu verpflichtet wären) kannst du jederzeit (bei der DRV direkt notfalls) nachweisen, dass du AU geschrieben warst, das ist rückwirkend später NICHT mehr möglich.

Kurz gesagt, AU-Bescheinigung müssen an KK und AG gehen und nicht an AfA. Zuhause AU-Besheinigungen aufbewahren. Es gibt also viele Gründe dafür die AU weiterzuführen wenn man aus ärztlicher Sicht noch AU ist ... schaden kann es nicht ... man kann die überflüssigen Bescheinigungen später immer noch entsorgen wenn sie (z.B. durch rückwirkende EM-Renten-Bewilligung) nachträglich nicht mehr.

Ende der Kurzanleitung.

Hey, Sven,

"Was mich komplett aus der Bahn geworfen hat ist, dass auf Grund einer abgelehnten Umschulung der Rentenversicherung es wohl Schwierigkeiten geben könnte mit der Nahtlosregelung. Bzw. dass diese dann nicht gültig ist und mir kein ALG I zusteht Crying or Very sad
Das ist doch Schwachsinn oder?!?"

Sorry, warum hast Du der AfA dies erzählt?! Du weiß wohl nicht, dass sie dort jeden möglichen Grund suchen werden, um die ALG1 nicht zahlen zu müssen?

Zuerst stelle Deinen Antrag auf ALG1 und warte auf das Schreiben der AfA.
Danach kannst Du Widerspruch dagegen stellen. Sie sollen Dir die rechtlichen Grundlagen der Ablehnung SCHRIFTLICH mitteilen, alles Mündliches ist nicht rechtverbindlich.

Bitte überdenken schnell Deinen Umgangsart mit AfA. Überlege, was Du sagst. Am besten gar nicht. Alles schriftlich verlangen und nimmt Dir Zeit für die Antworten. Frage hier in Forum oder im Internet.

Mach keine Fehler gleich am Anfang, lasse Dir von dem SB der AfA nicht aus der Reserve locken und unvorsichtigen Aussagen tätigen.

Zuerst lerne auswendig die Kurzanleitung :D Wie Vater unser :) Lasse Dir mitten in der Nacht wecken und sie rezitieren. Wenn es klappt, dann bist Du für den Kampf mit AfA gerüstet. 8)

Gruss
Tabu

sven70
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Beitrag von sven70 » 24.04.2018, 14:28

Danke Tabu für Deine "Kurzanleitung".
Oh man....hoffentlich habe ich mir da nicht selbst ein Bein gestellt, was meine Umschulungs-Absage der DRV betrifft.
Die SB hat eben danach gefragt und ich Depp habe es ihr unter die Nase gerieben.
Aber noch mal....das sollte doch kein Absagegrund von ALG I sein...oder?!?

So wie ich das von Dir lese, sollte ich auch die Entbindung der Schweigepflicht nicht unterschreiben. Gut...werde ich dann zurückhalten.
Aber soll ich denen dann persönlich die Kopien der Unterlagen geben?
Was ich da hätte sind die Entlassungspapiere meiner Reha (Nov 2016 bis Januar 2017). Und evtl. eine aktuelle Stellungnahme meines Facharztes.

Mir wurde auch gesagt, dass ich "dringend" die Unterlagen für den ärztlichen Dienst abgeben muss. Erst wenn da wohl eine Entscheidung getroffen ist, kann das ALG I bearbeitet werden. Ist das so korrekt?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.04.2018, 15:09

Hallo Sven 70,
nur zur Info - Tabu hat selbst geschrieben, dass diese "Anleitung" aus Forumsbeitraegen zusammengestellt wurde, also bitte nicht daraus schließen, dass hier ein Mitarbeiter vom Arbeitsamt oder einer Krankenkasse geschrieben wurde, auch nicht von einem selbst Betroffenen, der das alles schon persönlich durchgemacht hat - von einer aktiven Rechtsberatung will ich hier aber auch nicht ausgehen - viel Erfolg .
Gruß
Czauderna

sven70
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Beitrag von sven70 » 24.04.2018, 15:22

Czauderna hat geschrieben:Hallo Sven 70,
nur zur Info - Tabu hat selbst geschrieben, dass diese "Anleitung" aus Forumsbeitraegen zusammengestellt wurde, also bitte nicht daraus schließen, dass hier ein Mitarbeiter vom Arbeitsamt oder einer Krankenkasse geschrieben wurde, auch nicht von einem selbst Betroffenen, der das alles schon persönlich durchgemacht hat - von einer aktiven Rechtsberatung will ich hier aber auch nicht ausgehen - viel Erfolg .
Gruß
Czauderna
Danke....der Beitrag von Tabu kommt mir auch schon sehr "übervorsichtig" vor....gut...man soll sicherlich aufpassen, wie man mit der AfA umgeht. Aber um Gottes willen, wer soll das im Voraus wissen. Bei mir ist das Kind schon den Brunnen hinuntergefallen. Hoffe nur, dass ich noch mit einem blauen Auge davon komme ....bin eben schon recht nervös grad..... :cry:

Tabu
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Beitrag von Tabu » 24.04.2018, 15:31

Gut, Sven, dass Du die Ernst Deiner Lage erkannt hast. Dieses Gefühl kannte ich auch, weil ich ein grundsätzliches Vertrauen an die Menschen habe.

Die SB der Behörden wissen das und nutzen dieses Grundvertrauen aus.

Nun, Du gibst die ärztlichen Unterlagen (aktuelles Arztbericht ist ausreichend, den Reha-Bericht würde ich nur gebeten, wenn es Deinen Zielen nutzt) NUR persönlich beim ÄD der Afa oder per Übergabe-Einschreiben, wenn ÄD weit von Deinem Wohnort ist. NUR Ärzte bekommen
die ärztlichen Unterlagen, der SB kein Arzt und soll nichts bekommen, weil er nur es gegen Dich ausnutzen will.

KEINE KOPIEN der medizinischen Unterlagen jemanden geben, außer ÄD und lasse es Dir bestätigen. Ein Schreiben verfassen: Hier übergebe ich dem ÄD die folgenden Unterlagen .... . Die Übergabe wird bestätigt. Datum.. Unterschrift Name in Blockschrift.

MEGA-wichtig: nur ÄD der Afa persönlich geben oder per Übergabe-Einschreiben, nicht über den SB, die Deine Unterlagen im Umschlag öffnen werden und dann "ausschlachten", so dass Du echt viel Stress und Ärger haben wirst. Sei gewarnt!

Die Schweigepflichtentbindung und Gesundheitsfragebogen sind FREIWILLIG.
Am besten nichts unterschreiben oder nur knapp ausfüllen. ES GIBT keine gesetzlichen Grundlagen, die Dich dazu zwingen. Wenn Du eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben hast, gleich widerrufen, sonst ist sie 3 Jahre gültig.

Dieser Satz

Mir wurde auch gesagt, dass ich "dringend" die Unterlagen für den ärztlichen Dienst abgeben muss. Erst wenn da wohl eine Entscheidung getroffen ist, kann das ALG I bearbeitet werden. Ist das so korrekt?


IST EINE FALLE. Am liebsten sollst Du über sie alles an den ÄD der AfA leiten und sie werden es weiterleiten. Ein billiger Trick, da steigt in mir eine
kalter Wut gegen diese Betrüger und Bauernfänger (sei mir nicht böse, ich habe selbst blind den Behörden vertraut... und glaube mir, ich hoffe immer noch, dass ich die fairen SB treffen werde, diese Hoffnung stirbt zuletz:(.

Also alles schriftlich, die Unterlagen an ÄD und sehr WICHTIG, den Antrag auf ALG 1 stellen, nicht vergessen!

Hier ist der Musterantrag
https://www.krank-ohne-rente.de/viewtop ... f=3&t=1751

Es ist aus einem anderen Forum, wo ich z.Z. einige Meinungsverschiedenheiten mit den Gründern dieses Forums habe. Ich nehme keinen Blatt vor dem Mund, weil man kann alles ausdiskutieren und
NUR das kann uns allen helfen. Niemand weiß ALLES und NIEMAND hat die Weisheit mit Löffeln gefressen.

So, Sven, stellt Deinen Antrag und warte auf den Bescheid. Wenn es ein Ablehnungsbescheid wird, dann prüfe die Ablehnungsgründe. Das, was Dir
mündlich gesagt wurde, ist eher rechtlich wertlos und interessiert kein Schwein.

Danach sehen wir weiter. Oh, men Gott, Du erinnerst mich am mich selbst!

Tabu

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.04.2018, 15:41

Hallo,
Ausnutzung durch SB vom Arbeitsamt und Fallensteller, die alles,tun um Leistungsansprueche nicht erfüllen zu müssen, das alles klingt nicht nur etwas überzogen. Was,wir nun wissen ist, das unser Freund Tabu selbst betroffen war - ich dachte immer, es,ging um seine Ehefrau, habe ich mich eben geirrt.
Ich denke zum Sachverhalt, dass eine Ablehnung eine Leistungsantragsmdurch den Rentenversicherungstraeger nicht zwangsläufig auch eine Ablehnung durch das Arbeitsamt zur Folge haben darf.
Gruß
Czauderna

Tabu
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Beitrag von Tabu » 24.04.2018, 15:46

sven70 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo Sven 70,
nur zur Info - Tabu hat selbst geschrieben, dass diese "Anleitung" aus Forumsbeitraegen zusammengestellt wurde, also bitte nicht daraus schließen, dass hier ein Mitarbeiter vom Arbeitsamt oder einer Krankenkasse geschrieben wurde, auch nicht von einem selbst Betroffenen, der das alles schon persönlich durchgemacht hat - von einer aktiven Rechtsberatung will ich hier aber auch nicht ausgehen - viel Erfolg .
Gruß
Czauderna

Danke....der Beitrag von Tabu kommt mir auch schon sehr "übervorsichtig" vor....gut...man soll sicherlich aufpassen, wie man mit der AfA umgeht. Aber um Gottes willen, wer soll das im Voraus wissen. Bei mir ist das Kind schon den Brunnen hinuntergefallen. Hoffe nur, dass ich noch mit einem blauen Auge davon komme ....bin eben schon recht nervös grad..... :cry:


Na gut, diese Anleitung wurde nach dem monatelangen Durchforsten von mehreren Threads erstellt und die Verfasser der Berichte haben dieser Anleitung nicht widersprochen. Der Sinn dieser "Kurzanleitung" war und ist, den Betroffenen in einer AKUTEN Situation schnell zu helfen, weil sie keine Zeit, keine Gesundheit etc. für die Suche in vielen Themen haben.

DER Grundgedanke dieser Anleitung wiederholt sich immer wieder in verschieden Formen in mehreren Threads und ich dachte, dass man eine Zusammensetzung in kurzer Form braucht. Die Autoren, diese Menschen haben das LEHRGELD gezahlt und dies haben sie berichtet. So viele Menschen können sich nicht irren, wenn sie das alles berichtet haben.

Du kannst Ihnen glauben, es ist das Wissen mit dem bitteren Nachgeschmack. Czauderna ist aus einem anderen Lager als ein ehemaliger SB einer Behörde, er ist parteilich, auch wenn er versucht, objektiv zu sein.

Dir, Sven, kann nur die Aussage von Doppeloma wiederholen:


"Meine "Schule des sozialen Lebens" hat also vor rund 10 Jahren begonnen, das kannst du NICHT alles in kurzer Zeit nachholen ... du kannst NUR auf Erfahrungen vertrauen (wollen) oder deine Hilfe anderswo suchen ."

Diese Schule musste ich in wenigen Monaten durchlaufen, als meine Frau krank wurde und meine Hilfe brauchte. Du hast mich an mich selbst erinnert, darum hast Du Glück gehabt, dass ich Dir das alles geschrieben habe. Nicht alle haben Glück gehabt, deren Namen ist Legion. Ich arbeite noch in 2 Selbsthilfeorganisationen und habe viel gesehen.

Glaub mir, es gibt es genug Leute, denen eine unvorsichtige mündliche Aussage die Ablehnung der ALG 1 gebracht hat. Also, sei vorsichtig: lese die Berichte der Betroffenen, verlasse Dich auf keinen Fall auf die Meinung von Tabu oder Czauderna. Am Ende wirst Du der Wahrheit erkennen können.

Gruss
Tabu

sven70
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Beitrag von sven70 » 25.04.2018, 09:44

...ich habe noch mal ne Frage bezüglich der Nahtlosigkeit.
In dem Infoblatt steht was von min. 15h/Woche arbeiten, damit ich Anspruch auf ALG I habe.
Und dann mal unter 15h/Woche.....hier müsste ich allerdings eine Frühberentung beantragen. Dies ist die Variante "Nahtlosigkeitsregelung".

welche Variante ist nun für mich günstiger.
Natürlich möchte ich wieder arbeiten. Also wäre doch die 1. besser. Wenn ich nun diese min. 15h von meinem Arzt bestätigen lasse, dann sollte das Ganze doch funktionieren oder? vor allem in Hinsicht auf meinen schon mal abgelehnten Umschulungsantrag der DRV. Hier könnte ja die AfA sagen, dass ein Antrag schon mal abgelehnt wurde und aus diesem Grund evtl. auch die Nahtlosregelung nicht angewendet werden kann. Ergo....kein ALG I.

Sehe ich das richtig?
Oder kurz gefragt: muss mein Fall bezüglich dieser Nahtlosregelung bearbeitet werden?

....ich habe mal den Paragraphen 145 angeschaut:
(2) 1Die Agentur für Arbeit hat die leistungsgeminderte Person unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

so......jetzt habe ich echt ein Problem. Glaube, dass das mir das Genick bricht :cry:
Zuletzt geändert von sven70 am 25.04.2018, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.

Tabu
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Beitrag von Tabu » 25.04.2018, 10:19

Hallo, Sven,

hier ist Link

https://www.buzer.de/gesetz/6003/a82946.htm

Daraus resultieren für Dich die Voraussetzungen für die Anwendung des §145

"(1) 1Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.

Liest den ganzen § durch. Wenn Du AlG1 im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung willst, dann stelle den Antrag auf die ALG 1 im Sinne
der "Kurzanleitung", die Sache mit der abgelehnten Umschulung hat bei der Antragstellung keine Relevanz. Du wirst ausgesteuert. Punkt. Danach kommt die Nathlosigkeitsregelung. Deinem Antrag auf ALG 1 wird stattgegeben oder nicht. Danach kann man gegen Ablehnung den Widerspruch eingelegen usw.

Diskutiere mit der AfA nicht über der abgelehnten Umschulung durch die DRV. Die AfA IST DAFÜR nicht zuständig, sie soll sich mit Deinem Antrag auf ALG1 nach dem §145 zu beschäftigen. Bitte liefere der AfA steile Vorlage durch Deine Beschäftigung mit der Umschulung.

AfA und DRV sind verschiedene Behörden, sie denken anders und sie handeln anders.

Sei einfach treudoff und stelle den Antrag auf ALG1. Alle Anfragen der AfA zur Umschulung werden abgelehnt, denn diese Sache hat mir Deinem Antrag auf ALG1 nichts zu tun. Den Antrag muss Du aber stellen, sonst gibt es nichts.

Bitte beschäftige sich noch nicht mit der möglichen Ablehnung Deines Antrags auf die ALG1. Diesen Gedankenfehler mache ich selbst zu oft.
Ein Schritt nach dem anderen: zuerst 1 Schritt - die Antragstellung, danach die Antwort der AfA und erst danach folgt 2 Schritt - Reaktion auf die Antwort der AfA (z.B. Ablehnung).

Alles ganz klare Sachen, aber ich verstehe Dich sehr gut: Du bist in einer Stress-Situation, in der man sehr schwer klar denken kann. DAS kenne ich viel zu gut, weil ich wie Du alles perfekt machen möchte und vor allem schon die Zukunft planen möchte.. Bin ein Schachspieler, aber ich kann auch nicht schon den 2. Zug machen, wenn der Gegner (AfA) nicht den Gegenzug gemacht hast.

Also konzentriere Dich auf die Antragstellung auf ALG1, ÄD der AfA... und unterlasse jeglichen Aussagen zur Umschulung der AfA gegenüber.

LG
Tabu

sven70
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Beitrag von sven70 » 25.04.2018, 10:35

...danke Tabu.
Respektire ich enorm, dass Du hier so ausführlich schreibst.

Ja....ich möchte nach meinem gestrigen Fauxpas eben keine Fehler mehr machen. Es hängt meine Existenz daran.
Ich hebe jetzt noch die Chance, eine wirklich gute Stellungnahme von meinem Facharzt zu bekommen. Der steht hinter mir.
Aber wenn ich mir $145 anschaue....siehe meinen letzen Bericht.....werde ich echt noch nervöser als überhaupt.

Was mache ich, wenn das ganze schief geht......ich kein ALG I bekomme???
Hartz IV kommt bei mir nicht in Frage, da ich "zu viel" Ersparnisse habe. Ja...für mein Ruhestand ist das eigentlich gedacht. Aber das interessiert ja die nicht :twisted:

Ich kann da auch nicht locker bleiben. Fehler passieren.....ja.....aber seit gestern bin ich echt vollkommen aus der Bahn.

Ok...genug gejammert.....kann nur hoffen, dass doch noch alles gut geht :?

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