Kündigung Mitgliedschaft wegen Lücke in AU Besch.(Betreuerin

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Heike61
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Kündigung Mitgliedschaft wegen Lücke in AU Besch.(Betreuerin

Beitrag von Heike61 » 19.06.2018, 13:44

Ich bin fassungslos. Meinem Mann wurde die Mitglieschaft und das Krankengeld gekündigt.
Vor einem halben Jahr hatte mein Mann einen epelept. Anfall und hatte danach sein Kurzzeitgedächnis (wie Alzheimer) verloren. Nach langem hin und her, vielen Krankenhausaufenthalten weiß man heute, das er eine sogenannte limbische Enzephalitits hat. Entzündung im Gehirn. Aus diesem Grund habe ich auch die gerichtliche Betreuung für meinen Mann. Ich habe sofort meine Arbeit aufgegeben, damit ich für meinen Mann da sein konnte.
Nun habe ich es versäumt rechtzeitig eine neue AU-Bescheinigung für meinen Mann zu besorgen. Nun ist eine Lücke vom 05.06.bis 12.06.2018 entstanden.
Unser Leben ist im Dezember völlig zusammengebrochen und ich versuche jeden Tag meinen Kopf wieder über Wasser zu bekommen. Wir waren ab dem 05.06. einige Tage im Urlaub, deshalb ist es mir erst am 12.06. aufgefallen, das die AU Bescheinigung nur für 14 Tage statt für 4 Wochen war.
Der Bereichsleiter der AOK sagte mir, er könne daran nichts ändern. Mein Mann solle sich wieder Arbeitslos melden. Danach wäre er dann wieder versichert und bekommt nach den entsprechenden 6 Wochen wieder Krankengeld.
DAS GEHT DOCH NICHT. Er kann sich manchmal nicht erinnern was vor 2 Stunden war. Das Amtsgericht hat mich nicht unnötig als Betreuuerin eingesetzt. Der Pflegeantrag läuft und auch Rente wurde vor 3 Monaten beantragt, ist aber noch nicht durch.
Ich bin völlig verzweifelt. Was sollen wir denn jetzt machen.
Einen Antrag auf Harz V stehe ich nervlich nicht mehr durch. Wir waren vorher beide selbständig.
Hat jemand noch eine Idee? Ich hab einen kleinen Fehler gemacht und mein Mann und ich werden dafür so bestraft. Das ist doch unmoralisch. :cry:

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 19.06.2018, 15:07

Hallo Heike61,

deine Fassungslosigkeit teile ich - und ich kämpfe seit Jahren gegen diesen Schwachsinn.

Jetzt wäre am wichtigsten, dass - wenn es geht - ihr beide schnellstmöglichst während der
Öffnungszeiten bei der Arbeitsagentur erscheint: Arbeitslosmeldung und Antrag auf Alg I
nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) - falls dein Mann Alo-versichert war.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html

Dein Mann muss sich im Rahmen seines (objektiven) (Rest-) Leistungsvermögens der
Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. (Das kann "Null" bedeuten, ist aber nicht
von dir, sondern von den Fachdiensten zu beurteilen).

Alles andere später.

Schönen Gruß
Anton Butz

Heike61
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Beitrag von Heike61 » 19.06.2018, 15:59

Danke für deine Antwort. dann werde ich mich jetzt wohl nicht mehr um eine weitere Krankmeldung kümmern.

Ich kann einfach nicht glauben, was man mit uns macht.
Wenn man am Boden liegt, wird noch einmal drauf gehauen.

Wir haben uns wirklich sonst nichts zu schulden kommen lassen.

Morgen kommt die Frau vom MDK um seinen Pflegegrad zu prüfen.

Da ist es dann wohl besser, er ist NICHT pflegebedürftig. Ich wollte den Termin absagen, das war aber nicht möglich, da die Krankenkasse das Gutachten wohl unbedingt haben möchte.

Ich verstehe den Sinn überhaupt nicht.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 19.06.2018, 16:32

.
Doch, kümmere dich um weitere nahtlose AU-Bescheinigungen. Dazu
später, zumal das Krankengeld höher sein dürfte als das Alg I.

MDK, Pflegegrad - dann wird dein Mann wohl nicht zur Arbeitsagentur fahren
können?

Die Arbeitslosmeldung kann auch von einem Vertreter vorgenommen werden,
wenn sich der Arbeitslose aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst arbeitslos
melden kann.

Das Gutachten des MDK könnte auch für die "Entschuldigung der Lücke"
bedeutsam sein. Im Übrigen dürfte ein Pflegegrad die Anwendung der
erwähnten Nahtlosigkeitsregelung bei der AA sowie die Beurteilung
des EMR-Antrages begünstigen.

P.S.: Alg I gibt es frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.
.

Heike61
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Beitrag von Heike61 » 19.06.2018, 18:35

Krankengeld und ALG1 sind bei uns gleich hoch.
Ich hatte gedacht, das er kein ALG1 bekommt, wenn er krank geschrieben ist. Das hatte ich zumindest so gelesen. Denn sonst hätte ich heute eine neue AU Bescheinigung benötigt. Die letzte ging vom 12.06. bis 19.06.

Einen ALG Antrag haben wir schon geholt und meinen Mann ab dem 20.06. arbeitslos gemeldet.

Inwiefern sollte das MDK Gutachten für eine "Entschuldigung der Lücke" gut sein. Der MDK hatte bereits vor Wochen ein Gutachten für das Gericht erstellt, in dem befürwortet wird, das ich als Betreuerin für weitere 2 Jahre eingesetzt werden sollte. Auch speziell als Ansprechpartnerin für die Krankenkasse.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 19.06.2018, 21:49

.
Also ist dein Mann während des Alg I-Bezuges arbeitsunfähig geworden?

Für die Arbeitsagentur kommt es nicht auf die AU an. Sie ist lediglich ein Hinweis
darauf, dass die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein könnte, aber für sich kein Grund,
die Verfügbarkeit zu verneinen. Und in Nahtlosigkeitsfällen - du hast den verlinkten Text
nicht gelesen oder nicht verstanden? - sieht sowieso alles ganz anders aus. Jedenfalls
ist dein Mann ohne AU-Bescheinigung weder gesünder noch kränker, sondern fährt
dann nicht mehr zweigleisig. Ich persönlich würde das nicht so machen. Aber
offensichtlich ist alles anders eingefädelt (entsprechend dem Rat des
Bereichsleiters der AOK?).

P.S.: wenn der MDK bereits vor Wochen ein Gutachten erstellte - hat er möglicherweise
beiläufig die weitere Arbeitsunfähigkeit bejaht?
.

Heike61
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Beitrag von Heike61 » 20.06.2018, 09:46

Wenn er aber leistungsgemindert ALG beantragt, würde er auch weniger ALG1 bekommen, oder? Und dann würde das anschließende Krankengeld auch entsprechend gemindert sein.
... und ja, er ist aus dem ALG krank geworden.

Oder verstehe ich das falsch?

In dem MDK gutachten steht leider nichts von weiterer Arbeitsunfähigkeit. Man geht dort eher auf seine Geschäftsfähigkeit ein.

Kann ich dann keinen Wiederspruch mehr einlegen, wenn ich meinen Mann nicht weiter Krank schreiben lasse?

Und welche Auswirkungen hat die AL Meldung auf den Antrag auf Rente?

Heike61
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Beitrag von Heike61 » 20.06.2018, 12:03

Jetzt war noch jemand vom MDK
wegen der Pflege da.

Wahrscheinlich bekommt mein Mann Pflegegrad 2.

Leider ist der zuständige Bereichsleiter der Krankenkasse bis morgen im Urlaub.

Mit Pflegegrad arbeitslos melden? :shock:

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 20.06.2018, 12:33

Heike61 hat geschrieben:Mit Pflegegrad arbeitslos melden? :shock:
Ist kein Widerspruch, er muss sich ja nur mit seinem "Restleistungsvermögen" zur Verfügung stellen. Das ist im vorliegenden Fall halt nicht besonders hoch.

Gekürzt wird ihm da nichts, er ist schließlich krank und nicht einfach nur arbeitsfaul.

Da der Rentenantrag ohnehin läuft wird auch das Amt nichts anderes tun können als abwarten.

Anton Butz
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Endbescheinigung vs. zuletzt bescheinigtes Ende der AU

Beitrag von Anton Butz » 21.06.2018, 09:34

.
Heike61 hat geschrieben: Kann ich dann keinen Widerspruch mehr einlegen, ...
Natürlich kannst du trotzdem Widerspruch einlegen, zumal
es massenhaft prima Argumente gibt - bis hin zur Tatsache,
dass der Gesundheitszustand deines Mannes eindeutig un-
streitig ist. Deswegen sei es von deinem Arzt und folglich
von der AOK zu vertreten und durch Krankengeld auszu-
gleichen, dass die AU-Bescheinigung ohne Sachgrund -
fehlerhaft - auf den 04.06.2018 befristet war.

Außerdem war diese AU-Bescheinigung offensichtlich keine
"Endbescheinigung" i. S. des § 46 SGB V ab 23.07.2015:
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html und der Formular-
bzw. Vordruck-Bestimmungen hierzu (jeweils unten rechts):
https://www.betriebsratspraxis24.de/fil ... nigung.pdf
.

Heike61
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Beitrag von Heike61 » 24.06.2018, 18:26

Vielen Dank,

ich kann leider nur ein Problem nach dem Anderen abarbeiten.
Ich habe Angst, dass wir bald nicht mehr Krankenversichert sind und mein Mann die dringend notwendigen Behandlungen nicht mehr bekommt.

Morgen werden ich noch einmal mit dem Bereichsleiter sprechen und dabei Deiner Argumentation folgen. Außerdem hat der MDK am Freitag schon den Pflegegrad 2 bestätigt und der AOK geschickt.

Hab ich das richtig verstanden? Wenn mein Mann vor der Krankheit einen Arbeitgeber gehabt hätte, wäre das ALLES nicht passiert. Der Arbeitgeber wäre für die "Lücke" zuständig gewesen. Oder?

Ansonsten werde ich sicherlich auch noch Widerspruch einlegen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.06.2018, 18:33

Hallo,
die Angst, wegen Einstellung des Krankengelds nicht mehr versichert zu sein, die müsst ihr nicht haben, denn versicherungstechnisch endet zwar mit dem Tag der Krankengeldeinstellung auch das Versicherungsverhältnis, aber durch die obligatorische Anschlussversicherung istr die Krankenversicherung und damit auch der voll Leistungsanspruch (ausgenommen Krankengeld in diesem Fall) gewährleistet.
Was deine Frage angeht, ja, wenn Krankenversicherungspflicht aufgrund eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses bestanden hätte, dann hätte "nur" der Verlust von Krankengeld für die "Lücke" zu Buche geschlagen.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 24.06.2018, 22:52

Hallo Guenter,

zur obligatorischen Anschlussversicherung: hast du eine Vorstellung wie hoch
die Beiträge (für beide Personen) sein werden.

Und bist du dir sicher, dass deine zweite Info stimmt, hast du evtl. eine Fundstelle?
(Fatal wäre nämlich, wenn die Info andere in die Krankengeld-Falle führen würde.)

Schönen Gruß!
Anton

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 25.06.2018, 01:01

Anton Butz hat geschrieben:zur obligatorischen Anschlussversicherung: hast du eine Vorstellung wie hoch
die Beiträge (für beide Personen) sein werden.
Zahlen muss nur einer, denn der andere wäre in jedem Falle als Ehegatte familienversichert. Schlauerweise wäre das wohl die TEin selbst, denn wie mir hier in diesem Forum erklärt wurde, kennt das Gesetz kein "Ruhen der Familienversicherung". Sollte also ihr eigenes Versicherungsverhältnis ruhen, bekommt der Mann weiterhin Leistungen als Familienangehöriger.

Die OAV kommt ohnehin nur dann zu tragen, wenn es warum auch immer mit dem Antrag auf ALG I nicht klappen sollte (was ich mir schwerlich vorstellen kann). Denn Bezug von ALG I ist ein Pflichtversicherungstatbestand, damit wäre die Krankenversicherung in jedem Falle wieder hergestellt und zwar für beide.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.06.2018, 10:18

Hallo Anton,
waehrend bei einem Arbeitslosen Krankengeldbezieher das Versicherungsverhaeltnis als solches an den Krankengeldbezug geknüpft ist, so ist dies bei einem krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer eben nicht der Fall, d.h. das Ende des Krankengeldbezugs (Ruhen,Sperrung,Ende) zieht nicht automatisch das gleichzeitige Ende des Versicherungsverhaeltnisses nach sich. In Faellen, wie diesem hier, kenne ich es so aus meiner Praxis, dass diese "Luecken", in denen ja nachweislich keine Arbeitsfaehigkeit bestand ( es wurden nur Meldefristen versäumt), keinen Einfluss auf den weiteren Krankengeldanspruch hatten, die "Luecke" natürlich ausgenommen.
Natürlich muss aber auch dazu gesagt werden, dass dieses Thema in der Vergangenheit eigentlich keines war - es wurde immer eine Lösung gefunden.
Gruß
Guenter

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