Krankengeld, Reha, was kommt danach?

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Moderator: Czauderna

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hostdreamer
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Krankengeld, Reha, was kommt danach?

Beitrag von hostdreamer » 27.11.2017, 13:53

Hallo liebes Forum,

Meine Situation kalendarisch in Kurzform:

ich bin fast 63 Jahre alt, AU seit 01.03.17, seit 12.04.17 im Krankengeldbezug, 15.Aug. 2017 MDK - Beurteilung erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit, 18. Aug.2017, Aufforderung zum Rehaantrag, nach 10 Wochenfrist Rehaantrag gestellt, Reha bewilligt. Reha-Antritt 28.11.17 für ca. 3 Wochen.

Nach der Reha Ende Dez.2017 hätte ich noch 10 Monate bis zur Abschlagsfreien Rente mit 63.

45 Betragsjahre seit April 2017 erfüllt.

Was käme nach der Reha auf mich zu ?
Sagen wir mal mein Krankengeld wäre z.Z. im Monat fiktiv 1.000,- Euro, wie vlel bekäme ich von der Rentenversicherung als Übergangsgeld und wie viel nach dem Übergangsgeld , wenn ich weiterhin AU wäre ?

Wie überbrücke ich die 10 Monate bis zur abschlagsfreien Rente, die vorher nicht in Anspruch genommen werden kann ?

Lieben Gruß
Michael

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.11.2017, 15:22

Hallo,
bist du noch beschäftigt oder arbeitslos ?
Gruss
Czauderna

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 27.11.2017, 15:40

Hallo Czauderna,

ich bin noch beschäftigt und mein Arbeitgeber kennt meine Situation.
Zudem bin ich mit einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Gdb 30.


Liebe Gruß
Michael

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.11.2017, 19:40

Hallo,
es kommt darauf an, wie du aus der Reha entlassen wirst - arbeitsfähig - dann wirst du die verbleibenden 10 Monate bei deinem Arbeitgeber verbringen müssen, also wieder arbeiten. Wirst du arbeitsunfähig entlassen, dann bekommst du wieder Krankengeld.
Gruss
Czauderna

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 27.11.2017, 19:54

Dann kann ich nur hoffen, dass ich als Arbeitsunfähig entlassen werde, da ich Arthrose in der LWS, BWS; HWS, Fuß, Knie und Schulter durch die Arbeit bekommen habe und ich dem Arbeitgeber mitteilen mußte, dass ich diese Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Und einen anderen Job hat er für mich nicht, das hat er schon klar gestellt.

Lieben Gruß
Michael

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.11.2017, 20:52

Hallo,
na, wenn er keine Arbeit hat, dann kann er dir ja kündigen, bekommst du eben bis zur Rente Arbeitslosengeld.
Gruss
Czauderna

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 27.11.2017, 22:21

Czauderna hat geschrieben: dann kann er dir ja kündigen, bekommst du eben bis zur Rente Arbeitslosengeld.
Hallo,
als Gleichgestellter habe ich besonderen Kündigungsschutz, da muß der Arbeitgeber zunächst einen Arbeitsplatz so gestalten, dass (m)ein Arbeitsplatz nicht gefährdet ist und alles versuchen ihn zu erhalten.

Gruß Michael

Anmerkung:

So ähnlich klingen auch die Sätze meiner Sachbearbeiterin der AOK, sie wollte mir bei der Krankengeldbeantragung einen Aufhebungsvertrag aufschwatzen. Das fand ich schon sehr dreist und als ich im Jahre 2007 bereits in den Krankengeldbezug kam und meine Hausärztin einen Reha-Antrag abgab, schob diese besagte Sachbearbeiterin noch ganz schnell die Aufforderung zum Rehaantrag hinterher. Somit hätte ich bereits 2 Monate nach der ersten AU-Meldung kein Dispositionsrecht mehr.
Was muß man sich als arbeitender Lohnempfänger im Falle einer Erkrankung alles gefallen lassen.
Zuletzt geändert von hostdreamer am 27.11.2017, 22:32, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.11.2017, 22:23

hostdreamer hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: dann kann er dir ja kündigen, bekommst du eben bis zur Rente Arbeitslosengeld.
Hallo,
als Gleichgestellter habe ich besonderen Kündigungsschutz, da muß der Arbeitgeber zunächst einen Arbeitsplatz so gestalten, dass (m)ein Arbeitsplatz nicht gefährdet ist und alles versuchen ihn zu erhalten.

Gruß Michael
Hallo,
Das klang aber in deinem letzten Beitrag anders.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 27.11.2017, 22:36

Hallo Michael,

ich glaube, du könntest alles ziemlich entspannt auf dich zukommen lassen
und wünsche dir ab morgen eine angenehme und erfolgreiche Reha.

Danach siehst du - und evtl. wir hier - weiter.

Schönen Gruß
Anton

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 27.11.2017, 22:40

hostdreamer hat geschrieben:
Zudem bin ich mit einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Gdb 30.
Das hatte ich aber in einem vorherigen Post bereits erwähnt...

Gruß Michael

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 27.11.2017, 22:45

Anton Butz hat geschrieben:Hallo Michael,

ich glaube, du könntest alles ziemlich entspannt auf dich zukommen lassen
und wünsche dir ab morgen eine angenehme und erfolgreiche Reha.

Danach siehst du - und evtl. wir hier - weiter.

Schönen Gruß
Anton
Danke Anton Butz, wie Du an meiner Diskussion erkennst, das Thema ist für mich Neuland, die erste Reha in meinem Leben und mit Sicherheit auch die Letzte. Eigentlich war meine " Sorge " nur die Zeit nach der Reha.

Lieben Gruß
Michael

hostdreamer
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Reha vorbei, weiterhin AU, KK möchte Rehabericht

Beitrag von hostdreamer » 31.12.2017, 03:11

Hallo,

ich bin wieder zurück aus der 3 wöchigen Reha, bin weiterhin arbeitsunfähig entlassen im noch bestehenden Beruf, letzte Tätigkeit kann auch durch stufenweise Eingliederung nicht wieder hergestellt werden. Obwohl die AU Meldung der Rehaklinik an die KK ging, will die KK den Entlassungsbericht von mir haben ( Einwilligung wegen Anforderung an den MDK ) Was darf die KK und was habe ich zu beachten?

Gruß Hostdreamer

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.12.2017, 11:14

Hallo,
Den Entlassungsschein, bzw. Arbeitsunfaehigkeitbescheinigung kann und muss die Kasse erhalten wegen dem weiteren Krankengeldanspruch, den Entlassungsbericht dagegen, denn benötigt die Kasse selbst nicht, wohl aber der MDK, d.h. Dein Arzt oder du selbst, schickt den Bericht entweder direkt an den MDK oder in einem verschlossenen Umschlag " zur Weiterleitung an den MDK" an die Kasse.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 31.12.2017, 11:37

Hallo Michael und Guenther,

wir wissen ja aus Erfahrung, dass die Krankenkassen häufig mehr tun als sie dürfen!

Vor einer Entscheidung darüber, ob der MDK den Entlassbericht erhalten soll oder darf,
wäre es wichtig, selbst dessen Inhalt zu kennen - danach stellt sich die Frage womöglich
gar nicht mehr oder es gibt Argumente, z. B. dass zunächst eine Korrektur durch die
Reha-Einrichtung verlangt wurde ... .

Schönen Gruß
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.12.2017, 11:47

Hallo Anton,
Zustimmung fuer das Argument, dass man den Inhalt des Entlassungsberichtes auch selbst kennen sollte, ansonsten ist weder der Patient selbst noch ein Kassenmitarbeiter dazu geeignet medizinische Sachverhalte zu beurteilen bzw. " korrigieren" zu lassen, das sollte doch den Medizinern erblassen bleiben und dafür hat er ja schließlich seinen Hausarzt.
Gruß
Czauderna

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