Einen schönen guten Tag
Ich habe eine Frage zu einem Artikel über Pflegedienste (http://www.linara.de/Pflegedienst.html) bei dem mich besonders interessiert welche Zuzahlungen von den Krankenkassen denn zu erwarten wären, bzw. in welcher Form genau diese Erfolgt. Ich bin für jede Antwort äusserst dankbar, weil ich so viel wiedersprüchliches im Internet gefunden habe.
MfG
Lutger
Altenpflege
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
hm, stand auf der Seite drauf
Kostenübernahme der Pflegekassen
215 € pro Monat bei Pflegestufe 1
420 € pro Monat bei Pflegestufe 2
675 € pro Monat bei Pflegestufe 3
ca. 1480 € pro Jahr zusätzlich durch Verhinderungspflegezuschüsse
Die Zahlung erfolgt direkt an den Pflegedienst wenn es sich um einen vertragspartner handelt.
Voraussetzung ist dabei, dass der oder die Betreffende als Pflegefall durch die Pflegekasse eingestuft sein muss.
Gruß
Czauderna
hm, stand auf der Seite drauf
Kostenübernahme der Pflegekassen
215 € pro Monat bei Pflegestufe 1
420 € pro Monat bei Pflegestufe 2
675 € pro Monat bei Pflegestufe 3
ca. 1480 € pro Jahr zusätzlich durch Verhinderungspflegezuschüsse
Die Zahlung erfolgt direkt an den Pflegedienst wenn es sich um einen vertragspartner handelt.
Voraussetzung ist dabei, dass der oder die Betreffende als Pflegefall durch die Pflegekasse eingestuft sein muss.
Gruß
Czauderna
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 11.08.2009, 13:38
Es kann auch eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung beantragt werden. Dafür stehen ebenfalls 1480,00 EUR zur Verfügung pro Jahr.
Pflegestufe 1 215 EUR Geld-/ 420 EUR Sachleistung
Pflegestufe 2 420 EUR Geld-/ 980 EUR Sachleistung
Pflegestufe 3 675 EUR Geld-/ 1.470 EUR Sachleistung
Geldleistung gibt es, wenn der Medizinische Dienst eine Pflegestufe festgestellt hat, und eine private Person die Pflege durchführt. Geld wird aufs Konto überwiesen.
Sachleistung wird bei einem Vertragspartner (Pflegedienst) abgerechnet, der die Pflege durchführt. Die Abrechnung erfolgt vom Pflegedienst direkt mit der Kasse.
Wird der komplette Betrag ausgeschöpft oder überstiegen, muss privat mit eigenen Mitteln gezahlt werden. Wird die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft, dann kann anteiliges Pflegegeld beantragt werden (Kombination Sachleistung mit Geldleistung).
Pflegestufe 1 215 EUR Geld-/ 420 EUR Sachleistung
Pflegestufe 2 420 EUR Geld-/ 980 EUR Sachleistung
Pflegestufe 3 675 EUR Geld-/ 1.470 EUR Sachleistung
Geldleistung gibt es, wenn der Medizinische Dienst eine Pflegestufe festgestellt hat, und eine private Person die Pflege durchführt. Geld wird aufs Konto überwiesen.
Sachleistung wird bei einem Vertragspartner (Pflegedienst) abgerechnet, der die Pflege durchführt. Die Abrechnung erfolgt vom Pflegedienst direkt mit der Kasse.
Wird der komplette Betrag ausgeschöpft oder überstiegen, muss privat mit eigenen Mitteln gezahlt werden. Wird die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft, dann kann anteiliges Pflegegeld beantragt werden (Kombination Sachleistung mit Geldleistung).