Altenpflege

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Lutger.Nowak
Beiträge: 2
Registriert: 11.08.2009, 13:38

Altenpflege

Beitrag von Lutger.Nowak » 11.08.2009, 14:02

Einen schönen guten Tag

Ich habe eine Frage zu einem Artikel über Pflegedienste (http://www.linara.de/Pflegedienst.html) bei dem mich besonders interessiert welche Zuzahlungen von den Krankenkassen denn zu erwarten wären, bzw. in welcher Form genau diese Erfolgt. Ich bin für jede Antwort äusserst dankbar, weil ich so viel wiedersprüchliches im Internet gefunden habe.

MfG

Lutger

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 11.08.2009, 14:50

Hallo,

hm, stand auf der Seite drauf

Kostenübernahme der Pflegekassen
215 € pro Monat bei Pflegestufe 1
420 € pro Monat bei Pflegestufe 2
675 € pro Monat bei Pflegestufe 3
ca. 1480 € pro Jahr zusätzlich durch Verhinderungspflegezuschüsse

Die Zahlung erfolgt direkt an den Pflegedienst wenn es sich um einen vertragspartner handelt.

Voraussetzung ist dabei, dass der oder die Betreffende als Pflegefall durch die Pflegekasse eingestuft sein muss.

Gruß

Czauderna

Lutger.Nowak
Beiträge: 2
Registriert: 11.08.2009, 13:38

Beitrag von Lutger.Nowak » 11.08.2009, 15:22

Oh, ehrlich...

Danke für die schnelle Antwort.

Bin mir mit solchen sachen sehr unsicher, deshalb ebend vorsichtshalber die nachfrage... deckt sich das denn mit anderen Aussagen?

MfG

Lutger

SGB_KV
Beiträge: 12
Registriert: 19.08.2009, 20:42

Beitrag von SGB_KV » 24.08.2009, 22:35

Es kann auch eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung beantragt werden. Dafür stehen ebenfalls 1480,00 EUR zur Verfügung pro Jahr.

Pflegestufe 1 215 EUR Geld-/ 420 EUR Sachleistung
Pflegestufe 2 420 EUR Geld-/ 980 EUR Sachleistung
Pflegestufe 3 675 EUR Geld-/ 1.470 EUR Sachleistung

Geldleistung gibt es, wenn der Medizinische Dienst eine Pflegestufe festgestellt hat, und eine private Person die Pflege durchführt. Geld wird aufs Konto überwiesen.

Sachleistung wird bei einem Vertragspartner (Pflegedienst) abgerechnet, der die Pflege durchführt. Die Abrechnung erfolgt vom Pflegedienst direkt mit der Kasse.

Wird der komplette Betrag ausgeschöpft oder überstiegen, muss privat mit eigenen Mitteln gezahlt werden. Wird die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft, dann kann anteiliges Pflegegeld beantragt werden (Kombination Sachleistung mit Geldleistung).

Antworten