AMG-Gesetzentwurf: Krankengeldhöhe unabhängig von § 47 SGB V

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Koulchen
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AMG-Gesetzentwurf: Krankengeldhöhe unabhängig von § 47 SGB V

Beitrag von Koulchen » 19.02.2009, 20:28

Der gestern erfolgte Kabinettsbeschluß zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" bringt zum 01.08.2009, wenn er so durchgehen sollte, eine Menge hochinteressanter Neuerungen für Selbständige. Infos hier:

http://www.mediafon.net/meldung_volltex ... da0503b34b

http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_11682 ... __nnn=true


Neben der Einführung eines "gesetzlichen" Krankengelds zum Normaltarif von 15,5 % (Prozentsatz unter Vorbehalt, jedenfalls wird es der sein, der dann von abhängig Beschäftigten verlangt wird) als Neuerung wird auch nach dem derzeitigen Stand die zwingende Koppelung des Krankengelds im Wahltarif an den § 47 SGB V fallen. Die gesetzlichen Krankenkassen können dann auch Wahltarife anbieten, die höher oder niedriger als im bisherigen von diesem Paragraphen vorgegebenen Rahmen liegen.

Spannende Sache das, ich frage mich nur, ob das nicht eventuell Probleme für die Krankenkassen bereitet, weil damit der begrenzte bisher gesetzlich vorgegebene Spielraum extrem erweitert wird, sodaß die GKV einen nicht geringen Teil ihres gesetzlichen Charakters verliert und näher an die PKV heranrückt. Soweit ich mich erinnere, könnte das vom EU-Recht her diverse steuerrechtliche Probleme für die Kassen mit sich bringen, weil sie dann als Unternehmen der Privatwirtschaft angesehen werden könnten. Ich habe da etwas mit Mehrwertsteuerausweis und Kartellrecht im Hinterkopf.

Gruß
Koulchen

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.02.2009, 18:46

Hallo,
wir haben da noch keine Durchführungsbestimmungen, aber unsere Infos besagen, dass der KG-Anspruch ab dem 43. Tag der AU gesetzlich geregelt werden soll und nur die ersten sechs Wochen über Wahltarife abgesichert werden können. Ob da die 3Jahresfrist gelten wird weiss ich nicht, ebenso auch noch nix über die Höhe des Krankengeldes.
Solche Tarife sind aber nicht neu - ich kenne AOKèn, die hatten für die
Selbständigen solche Tarife (KG. ab 3. Tag der AU bis zum 21. Tag).
Die wurden aber (glaube ich) über Kooperationspartner (PKV) abgeschlossen.
Mal abwarten, was daraus wird.
Gruß
Czauderna

Koulchen
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Beitrag von Koulchen » 22.02.2009, 11:59

Hallo Czauderna,

ach so, das ist ja interessant! Ich dachte, die Wahltarife gelten für die gesamte Arbeitsunfähigkeit und nicht nur für die Zeit bis Ende der sechsten Woche. Da werde ich mir den Gesetzentwurf dann doch noch mal vornehmen und speziell im Hinblick auf dieses Thema durchlesen.

Schreiben Sie etwas über die Durchführungsbestimmungen Ihrer Kasse, sobald da irgendetwas klar ist? Würde mich wirklich sehr interessieren.

Schönen Sonntag
Koulchen

Koulchen
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Beitrag von Koulchen » 23.02.2009, 11:32

Hallo Czauderna,

ich habe mir übers Wochenende den Gesetzentwurf noch einmal ganz genau durchgelesen, weil ich von anderer (normalerweise gut informierter) Seite gemailt bekommen habe, daß es sich bei der Absicherung über die Wahltarife nicht nur um die ersten sechs Wochen dreht.

Dieser Journalist, der viele Meldungen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen auf mediafon.net schreibt, meinte zu Ihrer Antwort, die ich in einer Mail an ihn zitiert hatte, folgendes:

"Die Interpretation des Krankenkassenkollegen (Wahltrarife nur vor der 7. Kranheitswoche, wenn ich das richtig verstehe), würde auch der Gschichte des Gesetzentwurfs widersprechen. Denn ursprünglich sollte das gesetzliche Krankengeld für Selbstständige ja ganz abgeschafft und durch Wahltarife ersetzt werden; jetzt will man Selbstständigen als 'zusätzliche Option' (so steht es mehrfach in der Gesetzesbegründung) die Wahlerklärung einräumen, also zusätzlich zum Wahltarif: Neben der Wahlerklärung 'ist auch weiterhin der Abschluss von Wahltarifen möglich', heißt es im Gesetzentwurf, S. 114, und weiter: 'Auch über den 'gesetzlichen' Anspruch hinausgehende Absicherungswünsche können weiterhin über Wahltarife realisiert werden.'

Klingt recht überzeugend. Daher bin ich inzwischen der Meinung, daß für Selbständige ab 01.08.2009 folgendes geht:

- kein Krankengeldanspruch bei ermäßigtem Beitragssatz
- gesetzlicher Krankengeldanspruch (70 % des Einkommens) ab der siebten Woche der AU bei Abgabe einer Wahlerklärung; dann gilt der allgemeine Beitragssatz
- alternativ oder zusätzlich zur Wahlerklärung ein Wahltarif (damit mehr als 70 % des gesetzlichen Krankengelds abgesichert werden können oder das Einkommen, das oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, und/oder um Zeiten vor der siebten Woche der AU abzusichern)

Ich glaube, wenn man sich an den Stand des AMG-Entwurfs vom 18.02. hält, dann kommt das so hin. Die Absicherung vor der 7. Woche der AU war im Referentenentwurf in der Vorversion, Stand 22.12.2008, auf Seite 93 zum § 44 SGB V etwas uneindeutig formuliert: "Krankengeldansprüche vor der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit können weiterhin über einen Wahltarif abgesichert werden." Da konnte man durchaus eine Absicherung über Wahltarife nur bis zum Ende der sechsten Woche der AU rauslesen.

Deshalb eine Frage: Von wann stammen Ihre kasseninternen Informationen? Von vor dem 18. Februar oder danach?

Viele Grüße
Koulchen

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