Antons Krankengeld-Auszahlungs-Ideen

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GerneKrankenVersichert
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Antons Krankengeld-Auszahlungs-Ideen

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.12.2018, 11:31

Anton Butz hat geschrieben:Also nenn´ mal den entsprechenden Paragrafen aus dem SGB V
oder erkläre, weshalb beim Krankengeld nicht gilt, was
beim Übergangsgeld selbstverständlich ist.
Es gibt keinen Paragrafen im SGB V, der die Auszahlung des Krankengeldes regelt. Da es sich bei der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit um eine Prognose handelt, wird das Krankengeld erst im Nachhinein gezahlt, um verwaltungskostenintensive Rückforderungen zu vermeiden. Das ist einfaches Verwaltungshandeln, für das es keine gesetzlichen Regelungen benötigt.

Was du mit dem Übergangsgeld meinst, ist mir schleierhaft. Übergangsgeld aufgrund einer medizinischen Reha wird erst nach dem Ende der Reha ausgezahlt, obwohl das voraussichtliche Ende vorher bekannt ist.

Czauderna
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Re: Antons Krankengeld-Auszahlungs-Ideen

Beitrag von Czauderna » 01.12.2018, 11:47

Hallo,
ja, so kenne ich es auch, wobei, ohne dass ich es weiss, könnte ich mir vorstellen, dass bei einer beruflichen Reha eine Vorauszahlung des Übergangsgeldes möglich wäre. Soweit ich auch infoirmiert bin, werden auch die Leistungen des ALG-1 und ALG-2 nicht im voraus gezahlt.
Einzig bei den Beamtenbezügen kenne ich es noch, dass die im voraus ( 15. für den lfd. Monat) gezahlt werden.
Das Argument, dass für die rückwirkende Auszahlung von Krankengeld keine gesetzliche Grundlage gibt steht im Raum - ich bin aber sicher, da es alle Krankenkasse gleichermassen handhaben, dass es dazu bestimmt mal eine Verlautbarung, eine Richtlinie oder gar ein Rundschreiben gab.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Ahnungslose Kassen-Kämpfer

Beitrag von Anton Butz » 01.12.2018, 12:45

.
Weil das hier etwas zusammenhangslos steht, zunächst ein Link:

krankengeld-f19/krankengeld-dauer-ausza ... tml#p90521

Da es im SGB V keine Spezialregelung dazu gibt, gelten
die Bestimmungen des SGB I

Lesetipp:

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/40.html

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/41.html
.

GerneKrankenVersichert
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Re: Antons Krankengeld-Auszahlungs-Ideen

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.12.2018, 13:48

Da sind wir ja wieder bei deinem Lieblingsthema der abschnittsweisen Bewilligung und Verwaltungsakt mit Dauerwirkung angelangt. Der Anspruch auf Krankengeld entsteht mit dem Tag der ärztlichen Feststellung. Da es sich dabei nicht um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar, wie lange der Anspruch besteht. Deshalb erfolgt keine Zahlung in die Zukunft.

Anton Butz
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Re: Antons Krankengeld-Auszahlungs-Ideen

Beitrag von Anton Butz » 01.12.2018, 16:14

.
Ja:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.12.2018, 13:48

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht mit dem Tag der ärztlichen Feststellung.

Einig! Damit sind wir schon bei § 41 SGB I:

Ansprüche auf Sozialleistungen werden mit ihrem Entstehen fällig.

Die zusätzlichen GKV-Voraussetzungen haben keine gesetzliche
Grundlage.
.

broemmel
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Re: Antons Krankengeld-Auszahlungs-Ideen

Beitrag von broemmel » 01.12.2018, 19:57

Passt perfekt.
Soll also der Versicherte jeden Tag eine AU Meldung abgeben. Dann wird jeden Tag Krankengeld fällig.

Die Behauptung gab es von Anton doch schon mal.
Es wiederholt sich alles

vlac
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Re: Antons Krankengeld-Auszahlungs-Ideen

Beitrag von vlac » 01.12.2018, 21:21

Hallo,

@Czauderna: ALG II wird tatsächlich vorab, nicht rückwirkend gezahlt; sowohl beim ALG I als auch beim ALG II ist das gesetzlich in den SGB III respektive SGB II so geregelt.

Nun muss man zunächst einmal ausdeuten, dass Krankengeld der Definition nach keine Sozialleistung ist, sondern eine Entgeltersatzleistung. Dementsprechend kann man mit Paragraphen, die die Auszahlung von Sozialleistungen regeln, nicht argumentieren.

So wird schon an den Regelungen in Bezug auf das ALG I deutlich, dass es der Wille des Gesetzgebers war und ist, dass die Zahlung von Entgeltersatzleistungen den Regelungen des § 614 BGB zur Fälligkeit der Vergütung bei Arbeits- und Dienstverhältnissen gefolgt werden soll.

Und ganz ehrlich: Ich kann auch keine Notwendigkeit erkennen, von dieser Zahlungskette abzuweichen, das Krankengeld vorab auszuzahlen und der Solidargemeinschaft den erhöhten Aufwand der Prüfung zuzumuten, wer denn nun wann genau wieder auf Zeche war.

Beispiel: Jemand wird am 02.01. krank. Ende Dezember war der Lohn für Dezember auf dem Konto; es ist also Geld verfügbar. Dann kommen Ende Januar Lohn (2 Tage) und Entgeltfortzahlung (29 Tage, ich hoffe, ich habe richtig gerechnet) für Januar aufs Konto; auch hier also: kein Ausfall, auch der Februar ist finanziell abgedeckt. Nach dem 13. Februar käme dann als nächstes die Entgeltfortzahlung für 13 Tage bis spätestens zum Monatsende. Erfolgt dann eine weitere Krankschreibung für 14 Tage, und handelt schnell, dürfte auch hier keine Finanzlücke entstehen, die über jene hinausgeht, die beim Krankengeld ohnehin zu erwarten ist.

Anton Butz
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Krankengeld ist eine Sozialleistung

Beitrag von Anton Butz » 01.12.2018, 21:37

vlac hat geschrieben:
01.12.2018, 21:21

... dass Krankengeld der Definition nach keine Sozialleistung ist,
sondern eine Entgeltersatzleistung. Dementsprechend kann man
mit Paragraphen, die die Auszahlung von Sozialleistungen regeln,
nicht argumentieren.


Das wäre mir neu - auch im SGB I steht das seit 43 Jahren anders.
Aber die Details sind bisher auch dem BSG verborgen geblieben
bzw. von ihm ignoriert worden (z. B. seit 2005: § 2 Abs. 2 SGB I,
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/2.html )
.

GerneKrankenVersichert
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Re: Antons Krankengeld-Auszahlungs-Ideen

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.12.2018, 10:23

broemmel hat geschrieben:
18.12.2018, 08:08
Editiere ich, wenn Anton die Bezeichnung Sesselpupser editiert.

Selbst eine dünne Haut aber er kann machen was er will?
Das ist ein erstaunliches Phänomen. Diejenigen, die besonders fus (fremdunsensibel) sind, sind gleichzeitig übermäßig sese (selbstsensibel). Lässt sich z. B. auch bei AfD-Anhängern beobachten. Migranten sind alles Verbrecher, aber wehe jemand sagt, es gäbe rechtsextreme AfDler. Ausländer müssen raus, aber wehe, das Kind eines AfDlers wird nicht an der Waldorfschule angenommen. Usw. usf. Und nein, ich sage damit nicht, dass Anton ein AfD-Anhänger ist, in diesem Zusammenhang fällt es mir nur verstärkt auf.
Zuletzt geändert von GerneKrankenVersichert am 18.12.2018, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Antons Krankengeld-Auszahlungs-Ideen

Beitrag von Czauderna » 18.12.2018, 13:06

Hallo GKV,
sei so nett und nimm den Begriff S.... wieder raus - danke .
Günter

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Re: Antons Krankengeld-Auszahlungs-Ideen

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.12.2018, 14:10

Czauderna hat geschrieben:
18.12.2018, 13:06
Hallo GKV,
sei so nett und nimm den Begriff S.... wieder raus - danke .
Günter
Du meinst die Abkürzung? Hatte ich schon extra kleingeschrieben, aber ich ändere es um

Anton Butz
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GKV = Gesetzliche KrankenVersicherung

Beitrag von Anton Butz » 19.12.2018, 08:41

.
GKV ist die Abkürzung für „Gesetzliche KrankenVersicherung“.
Sie ist im Verhältnis zu den Zwangsversicherten / Krankengeld-
Beziehern ähnlich beliebig wir ihr – selbsternannter – Schreiber.
So schließt sich der Kreis zwischen der rechtswidrigen nachträg-
lichen Krankengeld-Zahlung und dem aktuellen GKV-Beitrag
doch noch, pointiert durch dessen Cz.-Verar… durch Einfü-
gung von 2x „e“ ("sese").
.

GerneKrankenVersichert
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Re: GKV = Gesetzliche KrankenVersicherung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.12.2018, 09:36

Anton Butz hat geschrieben:
19.12.2018, 08:41
.
GKV ist die Abkürzung für „Gesetzliche KrankenVersicherung“.
Sie ist im Verhältnis zu den Zwangsversicherten / Krankengeld-
Beziehern ähnlich beliebig wir ihr – selbsternannter – Schreiber.
So schließt sich der Kreis zwischen der rechtswidrigen nachträg-
lichen Krankengeld-Zahlung und dem aktuellen GKV-Beitrag
doch noch, pointiert durch dessen Cz.-Verar… durch Einfü-
gung von 2x „e“ ("sese").
.
Falsch. Mein Nickname ist nicht GKV, sondern GerneKrankenVersichert. Das bin ich. Denn was ist die Alternative? Nicht versichert sein?

Und ich bin kein "selbsternannter" Schreiber der gesamten GKV. Deine Behauptungen werden immer lächerlicher. Genauso wie der inflationäre Vorwurf der Rechtswidrigkeit bei allen Entscheidungen, die dir nicht gefallen.

Das Problem bei manchen Krankheitsbildern ist, dass die Krankheitseinsicht nicht vorhanden ist. Dadurch werden die vielen Therapiemöglichkeiten, die die GKV bietet, nicht in Anspruch genommen.

Normalerweise lese ich über deine Beleidungen einfach drüber und denke mir "der arme Irre". Eine Grenze ist bei mir überschritten, wenn du dann nach dem Moderator rufst, selbst aber nicht löschst und einfach weiter machst, als wäre nichts passiert.

Anton Butz
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Die Gedanken sind frei

Beitrag von Anton Butz » 19.12.2018, 10:22

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
19.12.2018, 09:36

... und denke mir "der arme Irre".

Das wird Guenter wohl auch gedacht haben, als er 2x über broemmels
Entgleisung hinwegging - und dabei seine eigenen Maßstäbe über Bord
warf.
.

Czauderna
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Re: Antons Krankengeld-Auszahlungs-Ideen

Beitrag von Czauderna » 19.12.2018, 12:08

Hallo Anton,
ich werfe nichts über Bord - das wollen wir mal festhalten und ich lasse mich nicht benutzen, auch von dir nicht.
Also, ich stelle fest - du hast dich zu recht bei mir beschwert und ich habe reagiert, dass das nun so ausufert liegt einzig und alleine an dir. Hier kannst du schreiben was du willst, die anderen natürlich auch - solange das vom Forenbetreiber geduldet wird ist es eben so - aber woanders ist es eben nicht so - wie du feststellen wirst, die anderen übrigens auch. Ich werfe nichts über Bord in meiner Rolle als Moderator und noch etwas - mein erster Chef bei der Kasse hat mal einen wirklich Superspruch abgelassen "Herr Czauderna, jeder Mensch macht mal einen Fehler, selbst ich" - den finde ich heute noch klasse.
Gruss
Günter

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