Gesundheitsfond Beitragserhöhung zum 01.10.2008?

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Lohnbuchhalter
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Gesundheitsfond Beitragserhöhung zum 01.10.2008?

Beitrag von Lohnbuchhalter » 06.06.2008, 12:41

so, ich mal wieder,

mir hat gerade ein Arbeitnehmer eine Frage gestellt wie es ist wenn eine Krankenkasse zum 01.10.2008 ihren Beitragssatz erhöht. Eigentlich hat man da doch keine wirkliche Chance mehr seine Krankenkasse zu wechseln, da man ja eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende hätte. Weiß jemand ob das BVA oder wer auch immer die Beitragssatzerhöhungen genehmigt nach dem 01.10.2008 Beitragssatzerhöhungen zuläßt. Ansonsten wirde doch bestimmt jede Krankenkassen zu diesem Tag seinen Beitragssatz an den einheitlichen Beitragssatz welcher zum 01.01.2009 kommt anpassen oder sehe ich da was falsch :shock:

Der Lohnbuchhalter

pompidou
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Beitrag von pompidou » 09.06.2008, 20:21

Also meines Wissens, soll eh im Sept/ Okt die Höhe des Einheitsbeitrags duch die Regierung festgelegt werden.
Sollte dies bekannt sein, kann ich mir nicht vorstellen, daß eine Kasse dann noch kurzfristig erhöht, da ich denke, das hier noch das ganz normale Kündigungsrecht gilt, auch wenn dies in den Januar reingeht.
Damit würde sich eine Kasse nur selbst schädigen. Für jeden der sich noch in der Bindungsfrist befindet, wäre ein Sonderkündigungsrecht gegeben. 2Monate später nicht mehr.

pompidou
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Beitrag von pompidou » 09.06.2008, 20:26

Also meines Wissens, soll eh im Sept/ Okt die Höhe des Einheitsbeitrags duch die Regierung festgelegt werden.
Sollte dies bekannt sein, kann ich mir nicht vorstellen, daß eine Kasse dann noch kurzfristig erhöht, da ich denke, das hier noch das ganz normale Kündigungsrecht gilt, auch wenn dies in den Januar reingeht.
Damit würde sich eine Kasse nur selbst schädigen. Für jeden der sich noch in der Bindungsfrist befindet, wäre ein Sonderkündigungsrecht gegeben. 2Monate später nicht mehr.

NuRock
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Beitrag von NuRock » 01.07.2008, 21:13

Glaube auch nicht, dass die BVA da zustimmen würde (man kann ja nicht einfach sagen ich erhöhe bzw. senke den Beitrag ohne Grund; hier gibt es ganz klar Vorschriften wann erhöht/gesenkt werden MUSS).

Deshalb ist auch die Aussage von KKen "wir erhöhen den Beitrag damit wir ein Polster für 2009 haben" falsch. Die drehen einfach die Tatsache um.

Die KK die erhöht haben bzw. erhöhen müssen sind bis dato nicht schuldenfrei und dies ist Voraussetzung für das Jahr 2009 ohne Zusatzbeitragssatz ins Jahr zu starten.

Ich kann euch nur eins sagen, dass es einige KK 2009 geben wird die eine Zusatzbeitrag erheben werden. Ich gehe aber davon aus, dass es keine bzw. wenn nur ganz wenige zum 01.01.2009 sein werden.

Bauchgefühl sagt 01.04. - 01.07.2009!:)

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