GROKO: vom Bock zum Gärtner – Andrea Nahles und die K-Falle

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.09.2018, 13:31

Hallo Anton,
na ja, wenn das bisherige Gesetz illegal gewesen wäre, dann bedürfte es ja auch einer rückwirkenden Änderung, jedenfalls nach meinem Rechtsempfinden. Da dies aber hier nicht der Fall ist und Du so ziemlich der Einzige bist, der das meint mit der Illegalität, wird es eine Änderung für die Zukunft geben. Ob die allerdings dazu führt, dass damit das Thema Krankengeldanspruch und Bescheinigung der AU. at acta gelegt werden kann, dass bezweifle ich - wait and see.
Gruss
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 20.09.2018, 14:47

Falsch Guenter,

kein Mensch hat je gesagt, dass
"das bisherige Gesetz illegal gewesen wäre".

Illegal war die BSG-Krankengeld-Falle, die Gesetzesänderung
ab 23.07.2015 baut nur auf dieser Illegalität auf, erhebt diese um
einen Werktag sowie Wochenend- und Feiertage entschärft zur
unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle.
Du warst dabei: das ist sehenden SPD-Auges geschehen.

Ich fände es mehr als schade, sogar ungerecht, wenn
Andrea Nahles nun gehen muss, aber Teile des
größten Fehlers der SPD seit Hartz IV
bleiben dürften.

https://www.google.de/search?ei=E5SjW62 ... qrFV-W-VnQ

Schönen Gruß
Anton

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.09.2018, 16:53

Hallo Anton,
Falsch Anton - die " Krankengeldfalle" war eine Falle, das ist richtig und auch unbestritten, aber diese Falle könnte nur deshalb zuschnappen weil es eine passende Gesetzesgrundlage dafür gab bzw. noch gibt. also, wenn du der ameinung bist, dass die "Krankengeldfalle" illegal ist, dann muss dies zwangsläufig auch fuer das Gesetz gelten, denn wenn es nicht so wäre, warum dann eine Gesetzesaenderung, eben wegen der " Krankengeldfalle" -
dies sagt mir die Logik.
Gruß
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 20.09.2018, 18:36

.
Das Nahles-Seehofer-Spiel auch hier ... ?

Wenn die illegale BSG-Krankengeld-Falle (2005 – 2015)
eine gesetzliche Grundlage hätte, wäre sie nicht illegal.

Die gesetzliche Krankengeld-Falle (2015 b. a. w.) hat n.
b. h. M. eine gesetzliche Grundlage – was jedenfalls die
SPD hätte verhindern können und müssen. Eine unan-
gemessene gesetzliche Regelung, die zu besonderen
Härten führt, ist unverhältnismäßig, verfassungswidrig.

Die Besonderheiten des Gesetzgebungsverfahrens lassen
auf „Böswilligkeit“ schließen. Versicherten dadurch ent-
standene Nachteile sind staatlich veranlasst und deshalb
wohl auch staatlich auszugleichen. Das dürfte für negative
Folgen beliebiger "Recht"sprechung erst recht gelten -
jedenfalls in einem Rechtsstaat.
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 21.09.2018, 08:23

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"Simone Lange fordert Nahles-Rücktritt."

Falls der aktuelle Scherbenhaufen noch zu klein ist,
schauen wir etwas in die Vergangenheit. Als Partei-
vorsitzende darf Andrea Nahles auch für das Versagen
„des“ SPD-Gesundheitspolitikers Prof. Dr. Dr. Karl Lauter-
bach einstehen, zumal auch ihre vielfache unmittelbare Beteili-
gung zweifelsfrei ist.

krankengeldfalle-terminservice-und-vers ... ght=#89753

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