Kann die PKV trotz Versicherungspflicht den Vertrag kündigen

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Foreman
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Kann die PKV trotz Versicherungspflicht den Vertrag kündigen

Beitrag von Foreman » 05.01.2009, 17:57

Hallo liebe User,

es gibt ja jetzt die Versicherungspflicht für PKV.

Bitte mal um Tipps oder ähnliches!

FALLBEISPIEL:

Person A war bis 31.10.2008 freiwillig gesetzlich versicht. Seit 01.11.2008 privat vollversichert.

Person A war im Mai wegen Herzrasens stationär hatte Untersuchungen ohne Befund. Anschließend noch einige Male (andere KH) immer wieder ohne Befund.
Im August wegen Kopfschmerz wieder stationär, Untersuchungen ohne Befund.

Beim Antrag der PKV hat Person A angegeben Herzrasen und Kopfschmerz. Arztberichte des 1. stationären Aufenthaltes und ds letzen. (Die dazwischen nicht, weil nichts festgestellt wurde)
Person A bekommt für Herzrasen 35 Euro Risikozuschlag, Kopfschmerz kein risikozuschlag.

Person A nach Policierung Kopf und Rückenschmerzen im Dezember 08 stationär. Nun will PKV Krankheitsvorverzeichnis des vorversicherers haben der letz. 5 Jahre.

Durch das Verzeichnis erfährt die PKV nichts neues, sondern nur das zwischen beiden Aufenthalten einige mehr waren aber ohne Diagnose.

Kann PKV zurücktreten?
Kann PKV rückwirkend RZ nehmen?

Bisher hat Person A erfahren. Das sein Verhalten nicht Arglistig Täuschen war, sondern ganz mild fahrlässig. Denn es wurden keine Diagnosen gestellt, sondern nur Untersuchungen ohne Befund. Aufnahmegründe waren immer Herzrasen wofür RZ besteht.

Weiter wurde Person A mitgeteilt, PKV kann nicht kündigen wegen Pflicht, kann aber in den basis setzen ohne Zusatzleistungen?

es wurde keine Krankheit verschwiegen, sondern nur die beiden stationären 1 Herzrasen und 2 Kopfschmerz. die weiteren wegen herzrasen zwischen mai und august wurden weggelassen, weil nichts bei raus kam.

Bitte mal um Urteile Eurerseits.

Danke

drg-fuzzi
Beiträge: 3
Registriert: 06.01.2009, 22:35

Beitrag von drg-fuzzi » 07.01.2009, 22:58

hallo,

es gibt keine kh aufenthalte ohne ergebnis, selbst wenn keine diagnosen gestellt wurden, so sind die symptome bei der entlassung im arztbrief anzugeben. die frage wäre auch, ob bei vertragsschluss nach diagnosen oder kh-aufenthalten gefragt wurde.

das rechtliche betreffs vertragsrücktritt kann dir nur ein spezi der privatversicherung sagen, ggf. muss die private aber den basistarif weiter anbieten aufgrund der bereits angesprochenen versicherungspflicht

gruss
fuzzi

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