Krankengeld

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Lohnbuchhalter
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Krankengeld

Beitrag von Lohnbuchhalter » 09.01.2009, 12:04

Mit der Gesundheitsreform wurde das Krankengeld als solches abgeschafft und dafür ein Wahltarif zum Leben erweckt, welche die Selbständigen absichern sollte.

So, das war gestern und heute rudern wir mal wieder ein stück zurück.
So wie es ausschaut wird es wohl doch wieder Krankengeld mit einem erhöten Beitragssatz geben. Wenn man sowas hört kann man sich ja auch vorstellen, dass der Gesundheitsfonds wieder abgeschafft wird, weil man ja jetzt einsieht das es nichts bringt :lol:

Hier der Link bzgl. des Krankengeldes: http://de.reuters.com/article/domesticN ... BY20090108

jens16232
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Beitrag von jens16232 » 09.01.2009, 15:33

Vernünftig wäre dies allemal.

Schade nur um das viele Geld, was verschwendet wird / wurde um die neuen Wahltarie auf die Beine zu stellen.

Lohnbuchhalter
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Beitrag von Lohnbuchhalter » 09.01.2009, 15:47

siehe es doch positiv, dadurch hat man ja wenigstens ein paar Arbeitsplätze geschaffen.

Wie war das gleich noch mal. Nach der Reform ist vor der Reform?
http://www.rp-online.de/public/article/ ... pt-an.html

Na mal schauen was sich da die CSU ausdenkt?

Meine Meinung ist, die Versicherten sollten selbst entscheiden wieviel Leistungen sie absichern wollen und dementsprechend auch bezahlen. Eine bestimmte Grundabsicherung ist natürlich Pflicht.

Und dann sollte sich jeder mit 1% an seinen Kosten (behandlungskosten, Krankenhausaufenthalt, etc) beteiligen, damit man ein Gefühl bekommt was Gesundheit kostet. Aber mich fragt ja keiner :cry:

Koulchen
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Schlecht nur, wenn man schon im Krankengeldbezug steht ...

Beitrag von Koulchen » 14.01.2009, 17:01

Vielen Dank an Lohnbuchhalter für die interessanten Links!

Grundsätzlich finde ich den Vorschlag, 1% der Gesundheitskosten selbst zu tragen, gar nicht mal so verkehrt. Aber tun die nicht so Kranken unter uns das nicht sowieso schon mit dem Zuzahlungsbetrag bei Medikamenten?

Was mich an der Gesundheitsreform extrem nervt, ist zwar ein privates Problem, das mein Mann und ich allerdings sicher nicht allein haben: Mein Mann, selbständiger Handwerker, ist seit 1. September arbeitsunfähig krankgeschrieben und hat nach langem Hin und Her Mitte Dezember endlich das Krankengeld zuerkannt bekommen, das er ab dem 43. Tag der AU abgesichert hatte - dachte er zumindest. Wegen einiger Investitionen und daraus resultierendem negativen Einkommen im der Krankenkasse letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid 2006 gab es nämlich erst einmal gar nichts. Vor einem Monat wurde dann doch die betriebswirtschaftliche Auswertung für 2007 anerkannt - alles paletti.

Und jetzt geht der ganze Mist wieder von vorn los: Der Antrag auf einen Wahltarif, den wir im Dezember direkt nach dem Krankengeldbescheid gestellt haben, wurde abgelehnt, weil jetzt anscheinend nur noch ESt-Bescheide gelten, keine BWAs mehr. Also beziehen die sich wieder auf 2006, negatives Einkommen, folglich nichts zu ersetzen. Wir fanden das nicht so witzig und haben das gestern am Telefon der Krankenkasse auch deutlich gesagt.

Weil mein Mann nicht der einzige Fall dieser Art ist, überlegt sich unsere Kasse Anfang nächster Woche, wie man mit dem Problem umgehen will. Es ist relativ wahrscheinlich, daß die bereits im Krankengeldbezug stehenden Personen ihr Krankengeld weiterhin zu den alten Konditionen beziehen werden. Der Gesetzgeber hat ja leider überhaupt keine vernünftigen Übergangsregelungen geschaffen. Danke, Ulla!

Was uns dieser Kampf mit der Krankenkasse an Zeit (mein Stundenhonorar als Selbständige beträgt netto 75 EUR) und Nerven gekostet hat, interessiert natürlich niemand. Ich hoffe, der Gesundheitsfonds wird so schnell wie nur möglich gekippt, weil er wirklich mehr als genug Konstruktionsfehler enthält.

Viele Grüße
Koulchen

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.01.2009, 17:29

Hallo,
merkwürdig das sich die Kasse das noch überlegen will mit der
Krankengeldweiterzahlung.
Der Anspruch auf Krankengeld ist noch zu Zeiten der bestehenden
Gesetzlichen Bestimmungen entstanden. Die Höhe des Krankengeldbetrages als auch die Leistungsdauer wird durch die
neue Rechtslage ab 01.01.2009 nicht berührt.
Die laufende Arbeitsunfähigkeit als auch der Krankengeldanspruch begannen vor dem 01.01.2009 - das ist doch richtig ??
Aus meiner Praxis heraus kann ich nur sagen, das ist bei uns kein
Thema.
Gruß
Czauderna

Koulchen
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Registriert: 14.01.2009, 13:40

Beitrag von Koulchen » 14.01.2009, 18:04

Hallo Czauderna,

aus Ihren anderen Antworten konnte ich ja schon ersehen, daß Sie nicht bei der TK arbeiten - vielleicht sollten wir zu Ihnen wechseln :)

Sie haben schon recht, das ist alles ziemlich merkwürdig. Die AU besteht seit dem 01.09.2008, Krankengeld sollte ursprünglich ab dem 13.10.2008 bezahlt werden, bis der Bescheid widerrufen wurde. Und das alles nur, weil ich den Fehler gemacht habe, mich am 12.10.2008 zu intensiv nach den Details des Krankengeldwahltarifs zu erkundigen :cry:

Falls Sie irgendwelche juristischen Hintergründe nennen könnte, auf denen die Verwaltungspraxis in Ihrer Kasse basiert, würde mir das sehr helfen.

Viele Grüße
Koulchen

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