Die illegale Krankengeld-Falle
bleibt einen Monat länger scharf,
voraussichtlich bis 30.04.2019.
Was danach von ihr bleibt, kommt
immer wieder Sonntags:
Die Erinnerung:

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Moderatoren: Czauderna, Karsten
Wir Grüne begrüßen die vorgesehene gesetzliche Klarstellung im TSVG. Wir hoffen, dass damit auch in Kombination mit der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 11. Mai 2017 die durch eine verspätete Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit entstehenden unverhältnismäßigen Härten abgemildert bzw. sogar ganz vermieden werden können. Den Vorschlag der Verbraucherzentrale Bundesverband, auch die Versicherten finanziell zu entschädigen, die seit Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes ihren Anspruch auf Krankengeld verloren haben, haben wir natürlich zur Kenntnis genommen. Wir werden der Frage nachgehen, welche Auswirkungen eine solche Regelung hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt