Notfallmedikament -Rückruf von Anapen-

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Betty

Notfallmedikament -Rückruf von Anapen-

Beitrag von Betty » 08.07.2012, 14:41

Hallo,

hier ist Betty.
Seit 2009 vertraue ich auf das Notfallmedikament Anapen 300 Mikrogramm, welches als Autoinjektor den Allergikern als Überlebens rettendes Medikament bisher zur Verfügung stand. Im Juni 2012 wurde dieses Medikament zurück gerufen, da der gewünschte Wirkstoff Adrenalin eventl. nicht freigesetzt werden kann. Kurzum, lt. meinen Recherchen wurde dieser Autoinjektor 33.000 Mal !!! verordnet. Ob es im Notfall durch die Nichtfreisetzung des Medikamentes bei einem Schockzustand schon Todesfälle gab, entzieht sich meiner Kenntnis und lässt sich auch wohl kaum nachweisen. Mein Notfallmedikament habe ich kostenpflichtig gegen ein anderes kürzlich ausgetauscht.

Zum Rückruf.

Ich habe mich nun als Betroffene in die Sache involviert. Die Apotheken dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen die Daten speichern. Insofern kann eine normale Apotheke es nicht oder kaum schaffen, die Kunden über diesen Rückruf zu informieren. Da sind die Versandapotheken natürlich im Vorteil. Aber in der Pflicht steht die Ärzteschaft. Ich wurde durch meinen Fach-Arzt nicht informiert. Das Praxispersonal war ebenfalls unwissend.
Ein Anruf bei der Medikamentenstelle meiner Krankenkasse konnte anfangs auch keine Klärung herbei führen. Ich habe da aber nicht locker gelassen. Stunden später wurde ich durch meine KK informiert, dass die GKV in Verhandlungen mit dem Mitvertreiber Dr. Beckmann stehen würde. Weiter habe ich diese Firma mit meinen Regreßforderungen kontaktiert, bisher gab es noch keine Antwort. Auch das Saarländische Gesundheitsministerium habe ich über diesen Vorgang informiert. Dito. Mein Autoinjektor wurde im März 2012 verordnet und hätte demnach noch 9 Monate bis zur Ablaufzeitzeit seine Wirkung erzielen müssen. Es kann nicht angehen, dass der Endverbraucher auf der Strecke bleibt. In den USA wären hier Klagen in Millionenhöhe schon längst angerollt. Ich habe mich seit 2009, wie erwähnt, auf dieses Medikament verlassen müssen. Ehrlich gesagt, bin ich geschockt, auch ohne Wespenstich. Ergo werde ich die Sache so nicht hinnehmen. Wenn Menschenleben in Gefahr sind, sollte man sorgfältiger handeln. Wie ich in Erfahrung bringen konnte, bestehen bei Beckmann enorm hohe Rückstellungen. Die Bilanzen sind im Bundesanzeiger veröffentlicht. Also einmal hineinschauen.

Lasst nicht locker, fordert eure Auslagen als Betroffene bei Dr. Beckmann, falls dieser Vertreiber war, ein. In meinem Falle war er es. Adresse steht auf dem Beipackzettel des Medikamentes. Und sachlich bleiben.

Aber was ist noch zu tun? Ich gehe davon aus, dass der Vertreiber sich auf stur stellt. Hersteller von Anapen ist ein Pharma-Produzent in England.

Gibt es ähnliche Erfahrungen mit solchen Rückrufen?

LG
Betty

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 08.07.2012, 15:15

bfarm.de/DE/Home/home_node.html

bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/roteHandBriefe/2012/rhb-anapen.pdf?__blob=publicationFile

Am 04.06.12 ging die Meldung raus, dauert halt bis sowas durchkommt. Am 06.06.12 ging denn die rote Handwarnung raus. Sofern denn einen medizinische Notwendigkeit für ein alternativ Medikament besteht, Rücksprache mit dem beh. Arzt und der KK zur Übernahme der Kosten.

taz.de/!94632/

aerzteblatt.de/nachrichten/50424

spiegel.de/wissenschaft/medizin/anapen-rueckruf-der-notfallspritze-gegen-allergischen-schock-a-836950.html

Betty

Medikamentenrückruf Anapen

Beitrag von Betty » 11.07.2012, 06:29

Hallo,

hier ist Betty

Ich hatte gestern mit meiner Stammapothekerin Rücksprache in dieser Rückrufgeschichte gehalten. Diese hatte mir bestätigt, dass die Apotheken schon in der Lage seien, ihre Kunden über einen solchen Rückruf zu informieren. 2 Apotheken, 2 Meinungen. Mittlerweile habe ich wenigstens eine Lesebestätigung des Pharma-Konzerns über meinen Regressanspruch erhalten.
Meine Apothekerin gab mir den Rat, mich bei der Ärztekammer zu erkundigen, ob Ärzte die Patienten über Medikamentenrückrufe informieren müssen. Ist die Ärztekammer nicht so eine Einrichtung, wie eine Gewerkschaft für Ärzte??????
Meine Anfrage an das Saarländische Gesundheitsministerium wurde allerdings bisher nicht bestätigt. Offensichtlich will man in dieser Richtung nicht weiter Stellung beziehen.

LG
Betty

Betty

Medikamentenrückruf von Notfallmedikament

Beitrag von Betty » 07.08.2012, 16:12

Hallo,

hier ist Betty.

In Sachen Notfallspritze hat sich nichts getan. Mein Schreiben an das Saarländische Gesundheitsministerium hätte ich mir ersparen können. Dort ist man nur Bürger vor den Wahlen. Also keine Antwort.

Den Vertreiber von Anapen, Dr. Beckmann GmbH, habe ich nochmals angeschrieben.

Das Ganze wird wohl so ausgehen, als ob es dieses Medikament niemals gegeben hatte und die Menschen, die das Geld für Anapen investierten, und natürlich auch wieder zurück haben wollen, einfach nur "Störer" sind.

Wo sind wir gelandet und wohin geht die Reise noch???????????????

LG

Betty

Betty

Notfallmedikament Anapen

Beitrag von Betty » 10.10.2012, 23:21

Hallo,

hier ist Betty.

Ich habe nun einen kleinen Erfolg in dieser Sache erzielt. Nachdem ich die Presse auf dieses Thema aufmerksam machte, hatte auch das Saarländische Gesundheitsministerium reagiert. Die Presse bleibt am Ball und wartet auf das Ergebnis des Ministerium ab. Das Ministerium läßt rechtlich die Sache im Haus überprüfen. Der Mitvertreiber aus Hamburg für dieses Problem-Medikament zeigt weiterhin keine Reaktionen.

Nach dem Motto: Geht mich nichts an. Schade, dass es so etwas gibt.

Ich bleibe da eisern am Ball.

LG
Betty

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