Wiedereinstieg in Krankenkassen - ohne Nachzahlung!!!!

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Juliane

Beitrag von Juliane » 31.07.2013, 21:10

Hasso33 hat geschrieben:1. alle, die sich nach dem 01.04.2007 nicht pflichtversichert haben, werden laut gesetz alle schulden und zinsfoderungen erlassen, wenn sie sich bis ende des jahres bei einer krankenkasse anmelden.
Was heißt das jetzt konkret?

Ein Arbeitsloser (GKV), der sich 2008 selbständig gemacht (und nicht weiterversichert hat), kommt nicht in den "Genuss" der Amnestie?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.07.2013, 22:30

Hallo,
sieht so aus, steht aber noch nicht fest - da müssen wir auf den Spibu. warten, bis der mit seiner Durchführungsbestimmung kommt.
Gruss
Czauderna

Juliane

Beitrag von Juliane » 31.07.2013, 22:38

Für die Selbständigen galt die Pflicht doch sowie erst ab 2009 oder nicht?

Ist das Zitat von Hasso nicht ein bischen irreführend?

Laut dem BMG-Beispiel hier fällt doch mein Selbständiger mit rein:
Beispiel 1: Eine Person, die der Versicherungspflicht unterliegt und sich bei der Krankenkasse bisher nicht gemeldet hat, holt dies bis zum 31. Dezember 2013 nach.

Die Beitragsschuld für den Zeitraum zwischen dem 1. April 2007 bis zur Meldung bei der Krankenkasse (spätestens 31. Dezember 2013) wird im Regelfall vollständig erlassen.
Er hätte doch spätestens 2009 zurück zu seiner letzten GKV gemusst,
hat er aber nicht gemacht

Es ist ja nirgends davon die Rede, dass man seit dem 01.04.2007 unversichert gewesen sein MUSS, damit man die Amnestie erhält. Das ist wohl eher der maximale Zeitraum.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.08.2013, 06:09

Hallo,
Die letzte Kasse ist maßgebend - war dein Selbstaendiger zuletzt GKV.
Versichert, galt für ihn der 01.04.2007, war er PKV versichert, galt der
01.01.2009.
Gruss
Czauderna

Juliane

Beitrag von Juliane » 01.08.2013, 11:56

Czauderna hat geschrieben:Die letzte Kasse ist maßgebend - war dein Selbstaendiger zuletzt GKV. Versichert, galt für ihn der 01.04.2007, war er PKV versichert, galt der 01.01.2009.
Bis 2008 GKV (arbeitslos), danach unversichert als Selbständiger. Dürfte also mit dazugehören, aber die gute Nachricht überbringe ich wohl erst wenn das "sicher" ist ;)

Juliane

Beitrag von Juliane » 04.08.2013, 19:35

Czauderna hat geschrieben:Die letzte Kasse ist maßgebend - war dein Selbstaendiger zuletzt GKV. Versichert, galt für ihn der 01.04.2007, war er PKV versichert, galt der 01.01.2009.
Und was gilt wenn er erst 2008 die GKV verlassen hat?

Bis 2009 hätte er sich also für die PKV (oder GKV) entscheiden können, danach hätte er aber automatisch wieder zurück zur letzten GKV gemußt oder?

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 04.08.2013, 23:42

Juliane hat geschrieben: Und was gilt wenn er erst 2008 die GKV verlassen hat?

Bis 2009 hätte er sich also für die PKV (oder GKV) entscheiden können, danach hätte er aber automatisch wieder zurück zur letzten GKV gemußt oder?
Er konnte 2008 die GKV nicht "verlassen", ohne sich sofort für eine PKV zu entscheiden und sofort eine Anschlußversicherung in der PKV nachzuweisen (§ 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V).

Wenn die GKV 2008 ohne Folgeversicherung zu Ende war, sind damals schon die einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht beachtet worden (z.B. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, § 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V).
Auf welche Weise soll denn 2008 die GKV geendet haben? Abmeldung vom Arbeitsamt? Und was hat die Kasse dann gemacht?

Gruß
Swantje[/b]

Juliane

Beitrag von Juliane » 05.08.2013, 09:44

Swantje B. hat geschrieben:Auf welche Weise soll denn 2008 die GKV geendet haben? Abmeldung vom Arbeitsamt? Und was hat die Kasse dann gemacht?
So hab kurz nachgefragt:

Er hat sich 2008 beim Arbeitsamt/ARGE abgemeldet mit Verweis auf eine beginnende Selbständigkeit.

Die Versichertenkarte hat er der GKV zurückgegeben. Die Mitarbeiterin dort sagte sowas wie "naja sie werden sich als Selbständiger jetzt ja sicher privat versichern gell?". Danach hat er von der GKV nichts mehr gehört, keinerlei Hinweise auf irgendwelche Versicherungspflichten etc.

Ursprünglich war eine PKV angedacht, allerdings scheitert(e) das dann an der Bonität. Deswegen hängt die Person jetzt seit 2008 "in der Luft" und es ist unklar, ob er nun der GKV zuzurechnen ist und von der Amnestie profitiert, oder ob er ein "Staatenloser" ist ;)

denupa
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Beitrag von denupa » 08.08.2013, 18:34

Huhu,

ich arbeite bei einer Krankenkasse in der Beitragsabteilung und habe daher schon ein paar Infos vorab:

1) die letzte Krankenkasse ist zuständig (hier die GKV aus dem Jahre 2008)

Zuerst einmal allgemeine Infos :

- Ja das Gesetz gibt es ab 01.08.2013.
- Ja man kann jetzt Anträge stellen und die Beiträge erlassen haben
- ABER: Nein man wird von der Krankenkasse momentan keine konkreten Auskünfte bekommen

Denn:
- Die EDV der Krankenkasen sind nicht auf das neue System eingestellt, da alles übereilt beschlossen wordne ist (Wahljahr ...)
- Ein Gesetz ist (leider) immer nur eine waage Beschreibung und in der Praxis nicht zu gebrauchen. Daher stellt der GKV-Sptzenverband für alle Krankenkassen einheitliche Bearbeitungsanleitungen zur Verfügung, an die die Krankenkassen gebunden sind und von der Regierung abgenickt werden. Diese werden erst Ende September/13 erwartet (bis zum 15.09. muss der GKV Spitzenverband seinen Vorschlag der Regierung vorlegen) Bis daher sind die Krankenkassen aktuell handlungsunfähig.

Grundsätzlich ist dein Freund versicherungspflichtig nach § 5-Abs.1-Nr. 13 (Zwangsversicherung für nichtversicherte), da eine freiwillige Versicherung unmöglich ist (muss innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Krankenversicherung gestellt werden). Dieser Personenkreis soll laut Gesetz erst ab Antragsdatum Beiträge zahlen und alle anderen Beiträge sollen Ihm erlassen werden (solange er der Krankenkasse versichert, sie nicht in Anspruch genommen zu haben).

Er soll einfach den Antrag shonmal stellen (dies geht nämlich nur bis 31.12.2013) und dann abwarten. Bis dahin soll die Krankenkasse das Verfahren ruhend stellen bzw. eine abweichende Fälligkeit der Forderung (die Altrückstände) bis zum vorliegen der GKV-Spitzenverbandinfos gewähren.


Bei Fragen einfach melden (falls gewünscht auch gerne per PN)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.08.2013, 19:29

Hallo denuba,
erst einmal herzlich willkommen hier im Forum - Fachleute können wir immer gebrauchen.
Dass die Kassen aktuell handlungsunfähig sind, stimmt nur, was die Frage des Beitragserlasses angeht. Fakt ist, wer sich jetzt meldet ist ab sofort versichert mit vollem Leistungsanspruch und kann auch sofort erfahren was er/sie denn mtl. nun zahlen muss. Was den Rest angeht, da müssen wir eben warten. Ich habe gestern den ersten zum 01.04.2007 aufgenommen.
Gruss
Czauderna

Juliane

Beitrag von Juliane » 08.08.2013, 19:40

Czauderna hat geschrieben:Fakt ist, wer sich jetzt meldet ist ab sofort versichert mit vollem Leistungsanspruch und kann auch sofort erfahren was er/sie denn mtl. nun zahlen muss.
Das kann derjenige doch aber auch einfach auf den Websites der GKVs nachlesen?

Solange es keine 100%ige Sicherheit wegen dem Beitragserlass gibt, wird wohl kaum jemand jetzt schon zu den GKVs hinrennen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.08.2013, 20:03

Juliane hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Fakt ist, wer sich jetzt meldet ist ab sofort versichert mit vollem Leistungsanspruch und kann auch sofort erfahren was er/sie denn mtl. nun zahlen muss.
Das kann derjenige doch aber auch einfach auf den Websites der GKVs nachlesen?

Solange es keine 100%ige Sicherheit wegen dem Beitragserlass gibt, wird wohl kaum jemand jetzt schon zu den GKVs hinrennen.
Hallo Juliane,

siehe oben, der erste kam schon gerannt - na ja, und ob derjenige auf der Seite einer Kasse unbedingt findet was er sucht, das bezweifle ich - z.B. wie er versichert werden muss - als Selbständiger oder sonstig freiwillig Versicherter und wie sind seine Einkommensverhältnisse zu bewerten.
Da ist die Beratung und Auskunft vor Ort schon empfehlenswerter.
Und eines muss auch mal festgehalten werden - unabhängig vom Ergebnis des Durchführungsbestimmungen - am 31.12.2013 ist Ende -
aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Aber du wirst schon recht haben - die meisten der Betroffenen werden abwarten - ist ja auch okay und verständlich.
Gruss
Czauderna

denupa
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Beitrag von denupa » 09.08.2013, 11:45

Das handlungsunfähig war natürlich ausschließlich auf die Alt-Schulden bezogen. (sprich den kompletten Erlass)

Die Krankenkassen nehmen natürlich sofort auf und teilen einem die aktuellen Beiträge mit
=> (also genauso, wie es auch vor dem Gesetz war) - wobei natürlich die letzte Krankenkasse heirfür zuständig ist (so wie zuvor auch)


Das einzig neue seit 01.08.2013, was ja in dem Beispiel oben eine Rolle spielt, ist halt die rückwirkende Erhebung der Beiträge. hier wird man noch keine definitiven Zusagen erhalten

Juliane

Beitrag von Juliane » 10.09.2013, 18:25

Wer veröffentlicht eigentlich die "News"? GKV-Spitzenverband oder BMG?

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