Anspruch auf Krankengeld als freiwillig Versicherter?

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Moderator: Czauderna

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anne69
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Anspruch auf Krankengeld als freiwillig Versicherter?

Beitrag von anne69 » 08.03.2018, 15:57

Hallo,

war fast 20 Jahre in einer PKV und habe keinen Anspruch auf ALG I oder II (zu viel "Vermögen"). Bin seit April letzten Jahres in der GKV und seit Februar nun "freiwillig" versichert.

Mir wurde, in der Probezeit, gekündigt und seit dem, vor Ablauf der Kündigungsfrist, bin ich krank geschrieben und werde es auch für weitere ca. 3 Monate sein.

Habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Kann mich die GKV wieder in die PKV abschieben bzw. die Kostenübernahme für einen bevorstehenden Klinikaufenthalt ablehnen? Die GKV hat meinen Beitrag für Februar noch nicht eingezogen und weiß auch noch nichts von meinem Krankenstatus.

Danke.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.03.2018, 21:54

Freiwillig versichert als Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Ein Wechsel in die PKV erfolgt nicht. Allerdings ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig gemeldet wird. Ich kann dir nur raten, das schleunigst nachzuholen.
§ 49 Ruhen des Krankengeldes
(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,

...

5.
solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt,

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