Arbeitsunfähigkeit und gleiche Krankheit

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Moderator: Czauderna

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Solveigh
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Arbeitsunfähigkeit und gleiche Krankheit

Beitrag von Solveigh » 07.12.2017, 21:06

Hallo!

Ich war in den letzten 2 Jahren viele Monate arbeitsunfähig und habe Krankengeld bezogen. Es blieben am Schluss noch 2 Monate Krankengeldanspruch innerhalb der gesetzten Blockfrist übrig. Mittlerweile habe ich eine neue Arbeitsstelle.

Gesetzt den Fall ich werde wegen der alten Krankheit im neuen Arbeitsverhältnis arbeitsunfähig geschrieben. Zählt dann die Zeit der LFZ des Arbeitgebers schon mit, oder zählen die übriggebliebenen 2 Monate erst ab der Zeit nach der LFZ (i. KG-Bezug)?

Ich bedanke mich im Voraus für diese Auskunft.

LG S.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.12.2017, 22:03

Hallo,
Die Zeit der Entgeltfortzahlung zählt mit, denn während dieser Zeit besteht der Krankengeldanspruch, ruht aber wegen der Entgeltfortzahlung.
Gruß
Czauderna

Solveigh
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Beitrag von Solveigh » 07.12.2017, 22:15

Danke, gut zu wissen!

LG Solveigh

Solveigh
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Beitrag von Solveigh » 07.12.2017, 22:41

Müsste ich mich dann freiwillig versichern?? !

Wenn der Arbeitgeber mir in der Zeit nicht gekündigt hat, bin ich denn dann nach dem Ende der Blockfrist - wenn eine neue Blockfrist beginnt - wieder automatisch pflichtversichert?

LG Solveigh

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.12.2017, 22:55

Solveigh hat geschrieben:Müsste ich mich dann freiwillig versichern?? !

Wenn der Arbeitgeber mir in der Zeit nicht gekündigt hat, bin ich denn dann nach dem Ende der Blockfrist - wenn eine neue Blockfrist beginnt - wieder automatisch pflichtversichert?

LG Solveigh
Hallo,
Jetzt wird es kompliziert - da sollte doch ein aktiver Expert her, der aus der Praxis heraus schreiben kann. Ich habe mal gegoogelt und bei Haufe gefunden, dass eine Beitragsfreiheit grundsätzlich an den Anspruch auf Krankengeld gekoppelt ist, ergo, wenn es keinen Anspruch gibt, dann gibt es auch keine Beitragsfreiheit - ob das wirklich so ist, sorry, da bin ich jetzt und heute überfragt. Wenn es so ist, dann muss die Zeit nach der Entgeltfortzahlung entweder mit freiwilligem Beitrag oder evtl. mit ALG-1 belegt werden, meine ich.
Gruß
Czauderna

Gustav
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Beitrag von Gustav » 10.12.2017, 12:49

Ich sehe das wohl wie czauderna. Auch wenn das jetzt rein Beitragsrecht ist.

Was spricht dagegen ALG 1 zu beantragen ? Anspruch erschöpft? Dann bleibt dir wohl eine Familienversicherung sofern die Ehefrau GKV versichert ist oder eine freiwillige Mitgliedschaft, also Beiträge selber zahlen.

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