Hallo!
Ich war in den letzten 2 Jahren viele Monate arbeitsunfähig und habe Krankengeld bezogen. Es blieben am Schluss noch 2 Monate Krankengeldanspruch innerhalb der gesetzten Blockfrist übrig. Mittlerweile habe ich eine neue Arbeitsstelle.
Gesetzt den Fall ich werde wegen der alten Krankheit im neuen Arbeitsverhältnis arbeitsunfähig geschrieben. Zählt dann die Zeit der LFZ des Arbeitgebers schon mit, oder zählen die übriggebliebenen 2 Monate erst ab der Zeit nach der LFZ (i. KG-Bezug)?
Ich bedanke mich im Voraus für diese Auskunft.
LG S.
Arbeitsunfähigkeit und gleiche Krankheit
Moderator: Czauderna
Hallo,Solveigh hat geschrieben:Müsste ich mich dann freiwillig versichern?? !
Wenn der Arbeitgeber mir in der Zeit nicht gekündigt hat, bin ich denn dann nach dem Ende der Blockfrist - wenn eine neue Blockfrist beginnt - wieder automatisch pflichtversichert?
LG Solveigh
Jetzt wird es kompliziert - da sollte doch ein aktiver Expert her, der aus der Praxis heraus schreiben kann. Ich habe mal gegoogelt und bei Haufe gefunden, dass eine Beitragsfreiheit grundsätzlich an den Anspruch auf Krankengeld gekoppelt ist, ergo, wenn es keinen Anspruch gibt, dann gibt es auch keine Beitragsfreiheit - ob das wirklich so ist, sorry, da bin ich jetzt und heute überfragt. Wenn es so ist, dann muss die Zeit nach der Entgeltfortzahlung entweder mit freiwilligem Beitrag oder evtl. mit ALG-1 belegt werden, meine ich.
Gruß
Czauderna