Hallo zusammen,
ich habe bei einer MA die Rückmeldung der KK erhalten, dass einige AU nicht vorliegen. Da sie immer an der Grenze schrabt aus der LFZ zu fallen, frage ich mich, was das für Konsequenzen hat? Kann ich ihr die Tage vom Gehalt abziehen weil nicht geprüft werden kann, ob die Zeiten anrechenbare Vorerkrankungen sind? Vielen Dank für eure Hilfe
AU nicht an KK geschickt - Gehaltsabzug?
Moderator: Czauderna
Hallo Steffi783,
erst einmal - herzlich willkommen im Forum.
Das ist eine eher arbeitsrechtliche Frage, aber vielleicht weiß es ja jemand von den Experten hier.
Ich kann nur sagen, dass grundsätzlich die Kasse kein Krankengeld zahlt, wenn die AU-Zeiten auch nicht entsprechend und vor allen Dingen zeitlich richtig, belegt sind. Das heißt in dem geschilderten Fall kann es sein, dass die Kasse kein Krankengeld zahlt, aber das kann sie erst entscheiden, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr leistet. Der Arbeitgeber fragt die Kasse wegen Zusammenhang der bisherigen Erkrankungen an - die Kasse kann keine Antwort geben, da ihr die einige oder auch alle AU-Bescheinigungen fehlen. Der Arbeitgeber geht hin und rechnet seiner sechs Wochen Entgeltfortzahlung und Anrechnung der Vorerkrankungen aus , stellt die Entgeltfortzahlung entsprechend ein und übermittelt der Kasse die Verdienstbescheinigung. Die Kasse stellt nun (erneut) fest, dass Meldungen fehlen und fordert die beim Versicherten an. Werden die Meldungen nachgereicht, prüft die Kasse zunächst die Zusammenhänge, bestehen keine, wird der Arbeitgeber informiert und der muss dann ggf. nachzahlen. Bestehen die Zusammenhänge, dann wird die Kasse ggf. das Krankengeld bis zu dem Tag verweigern, an dem die fehlenden Meldungen bei der Kasse eingegangen sind. So kenne ich es aus der Praxis - kam Gott sei dank, nicht sehr häufig vor.
Gruss
Czauderna
erst einmal - herzlich willkommen im Forum.
Das ist eine eher arbeitsrechtliche Frage, aber vielleicht weiß es ja jemand von den Experten hier.
Ich kann nur sagen, dass grundsätzlich die Kasse kein Krankengeld zahlt, wenn die AU-Zeiten auch nicht entsprechend und vor allen Dingen zeitlich richtig, belegt sind. Das heißt in dem geschilderten Fall kann es sein, dass die Kasse kein Krankengeld zahlt, aber das kann sie erst entscheiden, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr leistet. Der Arbeitgeber fragt die Kasse wegen Zusammenhang der bisherigen Erkrankungen an - die Kasse kann keine Antwort geben, da ihr die einige oder auch alle AU-Bescheinigungen fehlen. Der Arbeitgeber geht hin und rechnet seiner sechs Wochen Entgeltfortzahlung und Anrechnung der Vorerkrankungen aus , stellt die Entgeltfortzahlung entsprechend ein und übermittelt der Kasse die Verdienstbescheinigung. Die Kasse stellt nun (erneut) fest, dass Meldungen fehlen und fordert die beim Versicherten an. Werden die Meldungen nachgereicht, prüft die Kasse zunächst die Zusammenhänge, bestehen keine, wird der Arbeitgeber informiert und der muss dann ggf. nachzahlen. Bestehen die Zusammenhänge, dann wird die Kasse ggf. das Krankengeld bis zu dem Tag verweigern, an dem die fehlenden Meldungen bei der Kasse eingegangen sind. So kenne ich es aus der Praxis - kam Gott sei dank, nicht sehr häufig vor.
Gruss
Czauderna
Re: AU nicht an KK geschickt - Gehaltsabzug?
[quote="Steffi783"]Hallo zusammen,
ich habe bei einer MA die Rückmeldung der KK erhalten, dass einige AU nicht vorliegen. Da sie immer an der Grenze schrabt aus der LFZ zu fallen, frage ich mich, was das für Konsequenzen hat? Kann ich ihr die Tage vom Gehalt abziehen weil nicht geprüft werden kann, ob die Zeiten anrechenbare Vorerkrankungen sind? Vielen Dank für eure Hilfe[/quote]
Du kannst unterstellen dass die AUs zusammenhängen und entsprechend die EFZ einstellen. Dabei sind natürlich die 6 bzw 12 Monatsfristen zu beachten. Sofern die AUs nachgereicht werden und die KK die Zusammenhänge ausschließen kann ist das Gehalt dann entsprechend nachzuzahlen
ich habe bei einer MA die Rückmeldung der KK erhalten, dass einige AU nicht vorliegen. Da sie immer an der Grenze schrabt aus der LFZ zu fallen, frage ich mich, was das für Konsequenzen hat? Kann ich ihr die Tage vom Gehalt abziehen weil nicht geprüft werden kann, ob die Zeiten anrechenbare Vorerkrankungen sind? Vielen Dank für eure Hilfe[/quote]
Du kannst unterstellen dass die AUs zusammenhängen und entsprechend die EFZ einstellen. Dabei sind natürlich die 6 bzw 12 Monatsfristen zu beachten. Sofern die AUs nachgereicht werden und die KK die Zusammenhänge ausschließen kann ist das Gehalt dann entsprechend nachzuzahlen
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