Als Ausländer hast du die ARSCHKARTE

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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InfoBroker
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Als Ausländer hast du die ARSCHKARTE

Beitrag von InfoBroker » 28.01.2009, 20:37

Der Antrag meiner Frau wurde bei einer gesetzlichen KV abgelehnt.
Begründung: Ihr Aufenthaltserlaubnis ist auf 12 Monaten befristet.

Sachverhalt:
Ich bin deutscher, selbständig und privat Kranken versichert.
Meine Frau kommt aus der Türkei, einem nicht EU-Land und ist bzgl. Familienzusammenführung seit dem 22.Oktobber 2008 in Deutschland.
Die Auskänderbehörde hat meiner Frau zunächst 1 Jahr (bis 27. Oktober 2009) Aufenthaltserlaubnis gegeben, dies sei in den ersten 2 Jahren so vorgeschrieben.
Danach würde sie sogar unbefristet bekommen,.

Meine Frau war in ihrem Heimatland bei ihrem Vater bei einer gesetzlichen KV familienversichert.
Bei der Antragstellung haben wir unter anderem angeben müßen, welche Schulen meine Frau besucht hat, ob sie beruflich Tätig war, wie sie versichert war und sogar die Namen und Geburtsdatum der Eltern, bei welcher Krankenversicherung sie wie lange war.

Die freiwillige Mitgliedschaft wurde wegen Vorversicherungen abgelehnt.

1. Frage: Werden die Vorversicherungen im Ausland nicht akzeptiert?
2. Frage: Wenn die Vorversicherungen im Ausland NICHT akzeptiert werden, warum will die KV dann wissen bei welcher KV meine Frau im Ausland wie vesichert war?
3. Oder die Angaben über die Eltern?


Die Pflichtversicherung wurde wegen dem 12 Monate Aufenthaltserlaubnis auch abgelehnt.
Sie müßte mehr als 12 Monate Aufenthaltserlaubnis haben, daß heißt mind. 12 Monate und EIN Tag.
Ich war darauf hin bei der Ausländerbehötrde. Die Sachbearbeiterin meinte, daß sie so etwas nie erlebt hätte. Meine Frau wäre sofort versichert, wenn sie in Deutschland ist.
Darauf hin wurde ich gebeten kurz zu warten, damit ein anderer Kollege der KV ein Schreiben aufsätzen konnte. Nach etwa 20 Minuten wurde ich wieder hereingerufen. Mir wurde leider mitgeteilt, daß die Hände der Ausländerbehörde gebunden wäre und sie nichts tun können.
Eine Verlängerung des Aufenthaltserlaubnis wäre nicht möglich, auch nicht ein Tag.

Heute habe ich das Gesundheitsministerium angerufen. Die KV hätte nach dem Gesetz gehandelt und die Auslegung des Gesetzes wäre richtig.
Der einzige Tipp den sie mir geben konnte: Widerspruch einlegen.
Als ob ich das gar nicht wußte.

1. Frage: Was hat der Gesetzgeber mit dem §5 Abs. 11 S. 1 SGB V beabsichtigt, warum hat er es eingeführt?

§ 5 Abs. 11 S. SGB V:

"Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht."

2. Frage: Ist die Türkei denn nicht ein Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes?


Wäre ich Arbeitnehmer, wäre meine Frau problemlos bei mir familienversichert.
Dann wird nicht auf den Aufenthaltserlaubnis geschaut.
Wäre ich und somit auch meine Frau Hartz IV Empfänger,
auch dann wird nicht auf den Aufenthaltserlaubnis geschaut.
Wäre meine Frau Asylantin, dann wird auch nicht den Aufenthaltserlaubnis geschaut.

Die KV verlangt mehr als 12 Monate, die Ausländerbehörde gibt nicht mehr als 12 Monate in den ersten 2 Jahren.

Jede Seite meint, daß sie nach dem Gesetz handeln.
Hat der Gesetzgeber, daß wirklich so gewollt.
Oder ist es Zufall? Oder legt die KV das Gesetz falsch aus?

Ich dachte der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, daß alle Bürger krankenversichert werden.
Warum dann dieser Regel?

Ich will meine Frau freiwillig versichern, für sie die Beiträge bezahlen, aber darf nicht.
Muß ich denn mein Gewerbe abmelden und Hartz IV beantragen, damit ich meine Frau gesetzlich krankenversichern kann?

Ich werde mich sehr freuen, wenn jemand mir helfen kann

Viele Grüße

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 28.01.2009, 21:00

Hallo,

mit dem Gesetz wollte man verhindern, dass Ausländer für kostspielige Behandlungen einreisen und dann wieder ausreisen. Dass man nicht alle Wechselfälle des Lebens versichern kann - ist auch irgendwie klar.

die GKV ist eine Solidargemeinschaft - eine langfristige Versicherung auf Gegenseitigkeit.

Du selbst bist ja nicht GKV-Versichert. Darf man fragen, warum Du Deine Frau nicht privat versicherst? Ist ggf. eine Reiseversicherung in der Türkei möglich, die ein Jahr geht?

LG, Fee

InfoBroker
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Beitrag von InfoBroker » 28.01.2009, 22:26

Hallo Fee,

erst einmal ein RIESEN danke schön, daß Du so schnell geantwortet hast.


Warum ich meine Frau nicht privat versichere? Warum sollte ich es tun?


Aus der Vergangenheit habe ich gelernt, daß man besser bei der GKV versichert ist. Warum?

Wäre ich selbst noch bei der GKV versichert, wäre meine Frau auch automatisch bei mir familienvesichert und unsere zukünftigen Kinder, ohne daß ich mehr bezahlen muß.

Eine PKV ist nur für Single mit gutem oder sehr gutem Einkommen vielleicht gut aber nicht für Familien.

Hätte ich den Unterschied zwischen GKV und PKV gewußt, wäre ich damals nicht zu PKV gegangen. Dann hätte ich zwar am Anfang als Single bei der GKV mehr bezahlt als beider PKV, stünde jetzt aber besser dar.


Meine Frau ist nicht nur für 1 Jahr nach Deutschland gekommen,
sondern um den Rest ihres Lebens mit mir in Deutschland zu verbringen.
Sie ist meine Ehefrau. Dies wurde gründlich durch die zuständigen Behörden überprüft.
Erst recht ist sie nicht nach Deutschland gekommen um sich kostspielig behandeln zu lassen. Gott sei dank ist meine Frau nicht krank.
Es wäre für meine Frau und mich auch kein Problem von einem Arzt untersuchen zu lassen, wenn die KV dies verlangt.

Wenn das wirklich wahr ist was DU da schreibst Fee,
dann sollte es der KV bewußt sein, daß sie diesen § einfach nicht bei jedem anwenden können. Und der Gesetzgeber wollte sicherlich nicht, daß die KVs es "mißbrauchen". Ich betone es hier auf "mißbrauch". Warum?

Bei der Antragstellung mußte ich meinen aktuellen Steuerbescheid abgeben. Die Sachbearbeiterin meinte, daß die hälfte meines Einkommens für die Berechnung des Beitrages hinzugezogen wird.
Da ich 2007 nicht soviel verdient habe, wäre der Beitrag dem entsprechend wenig ausgefallen. Und ich bin mir sicher, daß dies der wahre Grund der Ablehnung ist. Bei der Antragstellung haben die doch gesehen, das meine Frau nur 12 Monate Aufenthaltserlaubnis hat.


Reiseversicherung? Wie? Warum? Meine Frau macht doch hier kein Urlaub, sie ist doch gar nicht in der Türkei versichert?
Oder was meintest Du damit?


LG

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 29.01.2009, 20:59

Hallo,

ich kenne mich mit den Ausländergesetzen nicht so genau aus, deshalb war für mich auch nicht aus Deinen Ausführungen erkennbar, ob Deine Frau dauerhaft in Deutschland bleibt.

Ich habe leider keine Lösung für Dich. Es wird wohl auf eine private Krankenversicherung herauslaufen....

Oder bist Du selbständig und kannst sie ggf. als Midi-Jobberín anstellen?

Gar nicht versichern ist ggf. riskant, denn wenn später mal Versicherungspficht eintritt kommt es ggf. zu hohen Nachzahlungen.

LG, Fee

InfoBroker
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Beitrag von InfoBroker » 29.01.2009, 23:55

Hallo Fee,

ja ich bin selbständig. Daran habe ich auch gedacht.
Aber ich gebe so schnell nicht auf.
Ich bin sicher daß die GKV aus wirtschaftlichen Gründen so entschieden hat. Ich werde rechtliche Schritte einleiten, auch wenn ich bis zum Bundesgerichtshof gehen muß.
Wenn die Berechnung des Beitrages hoch ausgefallen wäre, dann hätte die GKV, und da bin ich auch 1000% sicher, es anders entschieden.
Das Gesundheitsministerium spricht das jeder versichert sein muß und dann so etwas.

Wie Nachzahlungen?

Meine Frau darf ich jetzt weder freiwillig noch pflichtversichern, aber später vielleicht nachzahlen. Wofür? Für eine Leistung die meine Frau gar nichtbekommen hat? Pustekuchen. Nichts würde ich bezahlen.


Fee Du arbeitest bei einer Krankenkasse?
Dann weißt Du sicherlich was in den GKV abgeht,
nach welchen Kriterien Anträge angenommen oder abgelehnt werden unabhängig vom Gesetz.


LG

Delian
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Beitrag von Delian » 30.01.2009, 15:44

Hallo InfoBroker,

ich kann auf der einen Seite verstehen das du dich aufregst, auf der anderen Seite aber auch nicht.

Du hast dich ja schliesslich für die private KV entschieden. Nur weil jetzt die gesetzliche Variante für dich günstiger ist musst du nicht das ganze System verteufeln.

Du hattest ja schliesslich auch die Möglichkeit in der GKV zu bleiben aber damals waren warscheinlich die günstigen Beiträge und die besseren Leistungen der PKV attraktiver für dich und das du dich nicht richtig informiert hast ist ja wohl dein Problem.

Du kannst vom Staat keine Solidarität verlangen, wenn du dich auf der anderen Seite aus der Solidargemeinschaft verabschiedest .

Ich als Mitglied einer GKV würde es auch nicht gut finden, wenn Privatversicherte ihre Ehefrauen in der GKV "abladen" nur weil Sie die Beiträge für die private Versicherung nicht zahlen wollen.


Gruß
Delian

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Beitrag von InfoBroker » 01.02.2009, 18:20

Hallo Delian,

ich suche für meine Frau KV und nicht für mich.

Die Ablehnung ist nicht wegen meiner PKV.
Meine Frau ist neu in Deutschland, hätte somit gar nicht bisher an der "Solidargemeinschaft" teilnehmen können.

Wäre meine Frau,

- Arbeitnehmerin, kein Problem,
- EU-Bürgerin, kein Problem,
- aus dem europäischem Wirtschaftsraum, kein Problem,
- Asylantin kein Problem,
- Hartz IV - Empfängerin, kein Problem,
- behindert, kein Problem,
- mit mehr als 12 Monate Aufenthaltserlaubnis auch kein Problem,

obwohl ich PKV, GKV oder NKV bin. Also hat es nicht mit meinem Status zu tun.

Wieso abladen? Ich will ja nicht meine Frau kostenlos versichern, wie der Staat es mit Asylanten oder Hartz IV-Empfängern tut. Zu dem zahle ich dem Staat als Selbständiger mehr Steuern, als manch anderer, der in der GKV ist und nicht aus eigener Tasche zahlt. Und wenn ich dem Staat Steuern zahle, warum soll ich von ihm nicht profitieren?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 01.02.2009, 18:57

Hallo,

ich denke weiterhin, dass Deine Frau keine Chance hat in die GKV zu kommen. Da kannst du klagen bis zum Papst.

Ich empfehle Dir Deine Frau entweder anzustellen (über 400 €) oder privat zu versichern. Ich glaube nicht, dass irgendeine Kasse Deine Frau nimmt. Ich denke, die kennen (fast) alle die Rechtslage. Aber Du kannst es ja mal bei der BIG oder bei der BKK Essanelle probieren...

Aber billig wird das nicht, schließlich zählt als Einkommen die Hälfte deines Einkommens (max. halbe Beitragsbemessungsgrenze).

LG, Fee

InfoBroker
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Beitrag von InfoBroker » 02.02.2009, 11:15

Hallo Fee,

ich hätte kein Problem, wenn die mein Einkommen berücksichtigen.

Viele Gesetze werden (bewußt )falsch angewendet und viele Gesetze widersprechen dem Grundgesetz, dh, sie sind verfassungswidrig.

Ich bin mir sicher, daß diese Regel mit den 12 Monaten dazu gehört.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 02.02.2009, 18:49

Hallo,
InfoBroker hat geschrieben:Ich werde rechtliche Schritte einleiten, auch wenn ich bis zum Bundesgerichtshof gehen muß.
Kleiner Tipp: Der Bundesgerichtshof hilft hier nicht weiter, oberstes Gericht der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Bundessozialericht.
Freundliche Grüße
ratte1

Hucky
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Beitrag von Hucky » 29.07.2009, 19:44

Hallo Infobroker,

Krankenkassenfee als auch Delian haben schon ausführliche Anmerkungen zur Thematik gemacht. Diesen kann ich mir nur anschließen. Wenn du den Rechtsweg beschreiten willst, solltest du die Anmerkung von ratte1 beachten. Aber dafür gibt es ja Rechtsanwälte.

Die Ablehnung hat nichts mit der Einstellung der KK gegenüber Ausländern zu tun. Die Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist insbesondere für den Personenkreis der Ausländer nicht so einfach durchzuführen. Wie die KK schon gechrieben hat, ist das wichtigste Kriterium die Aufenthaltserlaubnis > 1 Jahr. Natürlich wird auch der Lebenslauf berücksichtigt --> Anmerkung Krankenkassenfee

Grundsätzlich prüft die Kasse auch noch die Zusständigkeit. Nicht immer ist für Ausländer die GKV zuständig. --> PKV (Basistarif)

Bei Deiner Frau müsste man den Titel des AufenthG kennen. Ggf. geht daraus hervor, dass die Befristung nicht entgültig sondern nur vorläufig ist. Jedoch möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da sich selbst bei meinen Kollegen von der FM bei dieser Versicherung die Nackenhaare aufstellen. Ich selbst beurteile sonst diese Art der Versicherung nicht.

Für mich stellt sich noch die Frage, ob die KK wenigstnes die Zuständigkeit an die PKV abgegeben hat oder ob Sie diese Frage offen gelassen hat.

Viel Spaß beim auch für mich aussichtslosen Kampf mit der KK.

MfG
Hucky

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