Anspruch auf Familienversicherung in Deutschland ?

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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mauserl81
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Anspruch auf Familienversicherung in Deutschland ?

Beitrag von mauserl81 » 20.06.2011, 13:54

Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Ich bin in Deutschland angestellt und wohne im benachbarten Österreich zusammen mit meinem Mann und unseren zwei Kindern, von denen die Älteste seit GEburt vor 5 Jahren mit mir in Deutschland familienversichert war, jetzt nach der Geburt unserer zweiten Tochter (es hat sich an unseren sonstigen Verhältnissen nichts geändert) teilt mit die Deutsche KV mit, dass die beiden Kids nicht mehr bei mir versichert werden können, weil die öst. GKK das Vorrecht auf die Versicherung meiner Kinder angemeldet hat.
Ich versteh die Welt nicht mehr!!
Das heißt für mich dass meine Älteste nicht mehr zu Ihrem dt. Kinderarzt darf bzw. ich mein dt. Vorsorgeheft für meine Kinder vergessen kann..

Der Schock sitzt tief!

rollstuhlfahrer
Beiträge: 8
Registriert: 16.03.2011, 18:30

Tut mir Leid!

Beitrag von rollstuhlfahrer » 20.06.2011, 14:54

Ich habe mich jetzt einfach mal im Netz über dein Problem belesen und es scheint tatsächlich so, dass du keinen Anspruch auf eine Familienversicherung hast, wenn du und deine Familie nicht in Deutschland leben. Das tut mir sehr Leid für dich. Offensichtlich hat das deine KK bis jetzt einfach nicht mitbekommen. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass man im Dialog auch gern mal eine Sonderregelung aushandeln kann.

Viel Glück

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 20.06.2011, 17:10

Aufgrund der zwischenstaatlichen Regelungen ist der Anspruch auf Familienversicherung im Wohnland vorrangig, wenn der Anspruch in mehreren EU-Staaten besteht. Das hat die Krankenkasse bisher wohl übersehen.

Rede mal mit der österreichischen Krankenkasse, ob sie dir ein E112 für die Behandlung in Deutschland ausstellt.

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