RHW hat geschrieben:Hallo,
die Europäische Versicherungskarte gilt tatsächlich nur, wenn man sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält.
Wenn man den Wohnsitz dauerhaft verlegt, braucht man den E109 von der italienischen Krankenkasse. Diesen E109 legt man in Deutschland einer Krankenkasse vor, die man sich aussuchen kann. Diese dt. Krankenkasse stellt dann Verichertenkarten aus und rechnet alle Leistungen mit der italienischen Kasse ab (pauschal oder tatsächliche Kosten).
In Deutschland gelten alle Regeln wie für "normale" Vericherte der dt. Kasse".
Wenn sich Änderungen ergeben (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung), am besten schnellstmöglich beide Kassen informieren.
Wenn man Urlaub in einem Drittstaat macht (z.B. Spanien), sollte man die Kasse frühzeitig informieren, weil dann geklärt werden muss, wer die Kosten bei Krankheit trägt (deutsche oder ital. Kasse).
Gruß
RHW
Hallo RHW, vielen Dank für deinen Beitrag, du hast mir wirklich Mut gemacht. Woher weißt du denn so gut bescheid? Das bedeutet also tatsächlich, dass ich weiterhin über meinen Mann versichert bleiben kann? Zumindest bis ich eine Arbeitsstelle annehme... Das wäre ja großartig! Wie läuft es denn mit dem Zahnarzt? Denn den bezahlt man in Italien komplett selbst. Das wird dann in Deutschland sicherlich auch nicht abgedeckt sein, nicht wahr? Und noch eine Frage: In Italien geht man zu seinem Hausarzt, der eine Überweisung für die jeweilige Untersuchung austellt. Die Ärzte/Spezialisten sind immer im Krankenhaus tätig. Deren Studios sind ausschließlich für Privatpatienten. Im Krankenhaus bezahlt man dann immer ein so genanntes "Ticket", ein "kleiner" Beitrag, den der Patient selbst übernehmen muss. Der variierte bei mir bisher zwischen 12 und 36 Euro, je nach Untersuchung. So etwas gibt es ja in Deutschland nicht. Wie rechnen die das denn mit Italien ab? Fällt dieser Ticket-Beitrag dann einfach weg?
Entschuldige das Löchern, doch du scheinst so kompetent zu sein, da frage ich einfach noch mal nach...
Danke und viele Grüße aus Rom
viomey
nachträgliche Ergänzung: Das habe ich gerade gefunden zum Stichwort E 109. Hieraus geht hervor, dass E 109 für Studenten ist und E 106 für Arbeitnehmer. Ist dir das auch bekannt?