Arztbesuche über Italien abrechnen?

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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viomey
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Arztbesuche über Italien abrechnen?

Beitrag von viomey » 13.07.2010, 15:42

Hallo,
ich bin wahrscheinlich in der falschen Sparte, habe jedoch nichts Passenderes gefunden. Hallo erstmal, ich bin neu hier :).
Ich habe 15 Jahre in London und in Rom gelebt und möchte im Dezember mit meinem Sohn nach Hamburg zurück. Wir sind in Italien über meinen Mann versichert, der in Italien bleiben wird (er ist auch Italiener). Mein Sohn wird erst nächstes Jahr in den Kindergarten gehen und nun stellt ich die Frage, wie wir uns krankenversichern können. Jemand sagte mir, dass das kein Problem sei und ich in Deutschland mit meiner ital/europ. Versicherungskarte (auf der Karte steht auf Italienisch "Europäische Krankenversicherungskarte"=Tessera Europea di Assicurazione Malattia) zum Arzt gehen kann und das dann über Italien abgerechnet wird. Es fällt mir sehr schwer, das zu glauben. Ja, wenn ich in Hamburg im Urlaub bin und vielleicht mal im Notfall zum Arzt muss... Doch wenn ich fest in Deutschland lebe?
Kennt sich jemand mit diesem Thema aus?
Herzlichen Dank und viele Grüße aus Rom
viomey

Gast

Beitrag von Gast » 13.07.2010, 17:06

dazu müssten noch ein paar mehr Details bekannt sein.

verlegt du deinen Hauptwohnsitz nach Deutschland? wirst du hier arbeiten? von was lebst du dann in Deutschland ("wer füllt den Kühlschrank")?

viomey
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Beitrag von viomey » 13.07.2010, 17:19

Hallo,

ja, mein Hauptwohnsitz ist dann Deutschland (registriert bin ich hier immer gewesen). Und nein, erstmal werde ich nicht arbeiten, sonst wäre ja die KV keine Hürde. Und den Kühlschrank füllt mein Mann, er bezahlt also Unterhalt, auch wenn er in Italien ist:-).
Danke euch...

RHW
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Beitrag von RHW » 13.07.2010, 21:29

Hallo,
die Europäische Versicherungskarte gilt tatsächlich nur, wenn man sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält.

Wenn man den Wohnsitz dauerhaft verlegt, braucht man den E109 von der italienischen Krankenkasse. Diesen E109 legt man in Deutschland einer Krankenkasse vor, die man sich aussuchen kann. Diese dt. Krankenkasse stellt dann Verichertenkarten aus und rechnet alle Leistungen mit der italienischen Kasse ab (pauschal oder tatsächliche Kosten).

In Deutschland gelten alle Regeln wie für "normale" Vericherte der dt. Kasse".

Wenn sich Änderungen ergeben (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung), am besten schnellstmöglich beide Kassen informieren.

Wenn man Urlaub in einem Drittstaat macht (z.B. Spanien), sollte man die Kasse frühzeitig informieren, weil dann geklärt werden muss, wer die Kosten bei Krankheit trägt (deutsche oder ital. Kasse).

Gruß

RHW

viomey
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Beitrag von viomey » 13.07.2010, 23:14

RHW hat geschrieben:Hallo,
die Europäische Versicherungskarte gilt tatsächlich nur, wenn man sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält.

Wenn man den Wohnsitz dauerhaft verlegt, braucht man den E109 von der italienischen Krankenkasse. Diesen E109 legt man in Deutschland einer Krankenkasse vor, die man sich aussuchen kann. Diese dt. Krankenkasse stellt dann Verichertenkarten aus und rechnet alle Leistungen mit der italienischen Kasse ab (pauschal oder tatsächliche Kosten).

In Deutschland gelten alle Regeln wie für "normale" Vericherte der dt. Kasse".

Wenn sich Änderungen ergeben (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung), am besten schnellstmöglich beide Kassen informieren.

Wenn man Urlaub in einem Drittstaat macht (z.B. Spanien), sollte man die Kasse frühzeitig informieren, weil dann geklärt werden muss, wer die Kosten bei Krankheit trägt (deutsche oder ital. Kasse).

Gruß

RHW
Hallo RHW, vielen Dank für deinen Beitrag, du hast mir wirklich Mut gemacht. Woher weißt du denn so gut bescheid? Das bedeutet also tatsächlich, dass ich weiterhin über meinen Mann versichert bleiben kann? Zumindest bis ich eine Arbeitsstelle annehme... Das wäre ja großartig! Wie läuft es denn mit dem Zahnarzt? Denn den bezahlt man in Italien komplett selbst. Das wird dann in Deutschland sicherlich auch nicht abgedeckt sein, nicht wahr? Und noch eine Frage: In Italien geht man zu seinem Hausarzt, der eine Überweisung für die jeweilige Untersuchung austellt. Die Ärzte/Spezialisten sind immer im Krankenhaus tätig. Deren Studios sind ausschließlich für Privatpatienten. Im Krankenhaus bezahlt man dann immer ein so genanntes "Ticket", ein "kleiner" Beitrag, den der Patient selbst übernehmen muss. Der variierte bei mir bisher zwischen 12 und 36 Euro, je nach Untersuchung. So etwas gibt es ja in Deutschland nicht. Wie rechnen die das denn mit Italien ab? Fällt dieser Ticket-Beitrag dann einfach weg?
Entschuldige das Löchern, doch du scheinst so kompetent zu sein, da frage ich einfach noch mal nach...

Danke und viele Grüße aus Rom
viomey

nachträgliche Ergänzung: Das habe ich gerade gefunden zum Stichwort E 109. Hieraus geht hervor, dass E 109 für Studenten ist und E 106 für Arbeitnehmer. Ist dir das auch bekannt?

RHW
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Beitrag von RHW » 14.07.2010, 21:06

Hallo,
die Leistungen werden alle nach dem deutschen Recht abgerechnet. Der Arzt, Zahnarzt, Krankengymnast, das Krankenhaus rechnen alle nach den deutschen Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Auch bei Zahnersatz wird nach den deutschen Regeln ein Zuschuss gezahlt (er erhöht sich, wenn man in den 5 bzw. letzten 10 für jedes Jahr einen Zahnarztbesuch nachweisen kann: es lohnt sich, entsprechende Nachweise aus Italien zu besorgen). Bei jedem Arztbesuch sind pro Quartal 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal zu zahlen. Die Leistungserbringer in Deutschland rechnen mit der deutschen Krankenkasse nach den deutschen Regeln ab.

Nähere Infos:
bmas.de/portal/10118/soziale__sicherung__im__ueberblick.html

bmas.de/portal/10612/sozial__kompass__europa__soziale__sicherheit__im__vergleich.html

Am besten ist es die gewählte Leistungs-Krankenkasse in Deutschland um gezieltes Infomaterial zu bitten.

Alle Leistungsregeln aus Italien sind für Deutschland nicht gültig.

Der E109 ist schon der richtige Vordruck, wenn das Mitglied und die Familienangehörigen in verschiedenen Staaten wohnen:


Gruß
RHW
PS: Wenn man seit vielen Jahren bei einer Krankenkasse arbeitet, sind die Fragen gar nicht so schwer! :D

viomey
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Beitrag von viomey » 14.07.2010, 22:48

RHW hat geschrieben:Hallo,
die Leistungen werden alle nach dem deutschen Recht abgerechnet. Der Arzt, Zahnarzt, Krankengymnast, das Krankenhaus rechnen alle nach den deutschen Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Auch bei Zahnersatz wird nach den deutschen Regeln ein Zuschuss gezahlt (er erhöht sich, wenn man in den 5 bzw. letzten 10 für jedes Jahr einen Zahnarztbesuch nachweisen kann: es lohnt sich, entsprechende Nachweise aus Italien zu besorgen). Bei jedem Arztbesuch sind pro Quartal 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal zu zahlen. Die Leistungserbringer in Deutschland rechnen mit der deutschen Krankenkasse nach den deutschen Regeln ab.

Nähere Infos:
bmas.de/portal/10118/soziale__sicherung__im__ueberblick.html

bmas.de/portal/10612/sozial__kompass__europa__soziale__sicherheit__im__vergleich.html

Am besten ist es die gewählte Leistungs-Krankenkasse in Deutschland um gezieltes Infomaterial zu bitten.

Alle Leistungsregeln aus Italien sind für Deutschland nicht gültig.

Der E109 ist schon der richtige Vordruck, wenn das Mitglied und die Familienangehörigen in verschiedenen Staaten wohnen:

Gruß
RHW
PS: Wenn man seit vielen Jahren bei einer Krankenkasse arbeitet, sind die Fragen gar nicht so schwer! :D
Na, du bist ja wirklich ein Schatz, ganz herzlichen Dank! Das lese ich mir jetzt alles mal durch... Ist es denn richtig, dass mein Sohn dann über mich mitversichert ist? Das würde bedeuten, ich gehe mit meiner Versicherungskarte zum Kinderarzt?
Tja, dazu muss ich natürlich herausfinden, welche die beste Kasse für mich ist... Bei welcher arbeitest du denn? Oder darf man das hier nicht sagen?
Aber hier im Forum werde ich ja sicherlich Vor- und Nachteile der Krankenkassen finden...

Und nochmals: DANKE :D

RHW
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Beitrag von RHW » 15.07.2010, 20:03

Hallo,
der Sohn bekommt eine eigene Karte!

Im Internet gibt es einige Krankenkassenvergleiche. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale weiterhelfen.

Parallel auch schon den E 109 aus Italien besorgen.

Gruß
RHW

viomey
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Beitrag von viomey » 16.07.2010, 23:20

Vielen Dank noch mal! Ich habe hier in einem ASL-Büro tatsächlich mal jemanden erreicht und er hatte scheinbar auch verstanden, was ich von ihm wollte :o . Doch seine erste Reaktion war: Sie meinen aber das E111-Formular. Ich sagte nein, ich meine das E109... Na ja, dann haben wir unsere Konversation auf den Tag verlegt, an dem ich persönlich vorbeigehe. Das wird nächste Woche sein. Ich bin gespannt...

Du warst wirklich eine tolle Hilfe!!!
Viele Grüße aus dem viiiiiiiel zu heißen Rom
viomey

RHW
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Beitrag von RHW » 16.07.2010, 23:50

Es freut mich, wenn ich dir helfen konnte!

Viel Erfolg, dass du einen erfahrenen Mitarbeiter im ASL-Büro hast.

In Deutschland ist es auch viel zu heiß!

Gruß
RHW

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