Auslandsrueckkehrer

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

Strandwanderer
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Auslandsrueckkehrer

Beitrag von Strandwanderer » 18.08.2014, 13:09

Hallo und guten Tag zusammen,

ich bin hier auf dieses Forum gestossen, da ich bald wieder nach Deutschland zurueckkehren werde und mich vorab wegen meiner/unserer KV informieren moechte.

Nun, leider ist es komplizierter als erwartet. Zum einen bin ich mit den derzeitigen hiesigen Richtlinien und Regelungen (-13 Jahre in Thailand-!) nicht vertraut und zweitens bekomme ich von Freunden und Verwandten z.T. widerspruechliche Informationen.

Deswegen hier mal grob die wichtigen Eckdaten:
Seit Beginn der Lehrzeit 1976 bei der AOK versichert, bis hin zu meiner Kuendigung 2002. Gleich danach setzte ich mich (mit 40 Jahren!) zur Ruhe und verbrachte die letzten 12einhalb Jahre in Thailand, ohne mich jedoch aus Deutschland abzumelden. In Thailand ging ich weder einer Beschaeftigung nach, noch war ich dort versichert.

Mittlerweile habe ich eine Familie, und mein 5-jaehriger Sohn soll eine deutsche Schulbildung geniessen. Das ist der Hauptgrund meiner Rueckkehr.

Ich habe nicht vor, in D. wieder zu arbeiten, auch nicht, mich arbeitslos zu melden. Durch eine Erbschaft sind wir die naechsten Jahre finanziell gesichert.

Hinsichtlich der KV-Pflicht sollte mich eigentlich die AOK wieder aufnehmen koennen, oder? Ein Bekannter von mir bestaetigte dies, vorausgesetzt, dass ich wieder in Arbeit komme oder mich zumindest arbeitslos registrieren lassen sollte. Sonst komme ich nicht in die GKV. Auch gibts da einen Paragraph fuer Auslandsrueckkehrer, die dann fuer einen bestimmten Zeitraum Beitraege nachzahlen sollen, um in den Genuss einer KV zu kommen. Aber das trifft auf mich nicht zu (?), da ich zu keiner Zeit in Deutschland abgemeldet war.

Ich lass das mal so stehen, hoffe auf eueren Rat, was fuer uns das Beste ist, was wir machen koennen. Weitere Einzelheiten kann ich gerne liefern, da ich selber nicht weiss, was relevant ist.

Fuer euere Hilfe besten Dank
Strandwanderer

edit: sehe gerade, dass sich dieser Beitrag im Unterforum>Auslaender in Deutschland befindet, was eigentlich falsch ist, da ich Deutscher bin. Vielleicht hat die Moderation Einsicht und verschiebt diesen Eintrag dorthin, wo er hingehoert. Danke

Poet
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Beitrag von Poet » 18.08.2014, 18:44

@strandwanderer: Vergiss die Ratschläge von Leuten die sich damit nicht auskennen...hier steht es ganz offiziell:

http://www.bmg.bund.de/krankenversicher ... kkehr.html

Würde also bedeuten, Du müsstest Dich sofort bei Rückkehr mit der alten Kasse in Verbindung setzen und die Mitgliedschaft wieder einrichten lassen. Am besten gleich aussagekräftige Nachweise mitnehmen dass Du tatsächlich im Ausland und nicht in D in der Zeit warst (Pass?). Die Mitgliedschaft kostet Dich bei jeder Kasse mindestens rd. 160€ pro Monat. Alternativ gänge noch eine kostenlose Familienversicherung bei einer ev. vorhandenen Ehefrau, sofern die ebenfalls in die gesetzliche Kasse kommt. Geht auch umgekehrt für Sie bei Dir...für das Kind sowieso.

GerneKrankenVersichert
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Re: Auslandsrueckkehrer

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.08.2014, 20:34

Strandwanderer hat geschrieben: Seit Beginn der Lehrzeit 1976 bei der AOK versichert, bis hin zu meiner Kuendigung 2002. Gleich danach setzte ich mich (mit 40 Jahren!) zur Ruhe und verbrachte die letzten 12einhalb Jahre in Thailand, ohne mich jedoch aus Deutschland abzumelden. In Thailand ging ich weder einer Beschaeftigung nach, noch war ich dort versichert.
Strandwanderer hat geschrieben: da ich Deutscher bin
Wie ist denn dein Aufenthaltsstatus in Thailand? Hast du dort eine Daueraufenthaltsgenehmigung? Wenn nicht, könnten die o. g. Punkte dazu führen, dass die Versicherungspflicht in D ab dem 01.04.2007 festgestellt wird, da der gewöhnliche Aufenthalt nicht nach Thailand verlegt wurde und keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall bestand (oder gab es ggf. eine Reisekrankenversicherung?). Vgl. § 30 SGB I.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 18.08.2014, 23:00

würd ich nicht so sehen...

Punkt 2.3, Seite 34 des Gemeinsamen Rundscheibens der Spitzenverbände
Personen, die nach einem Auslandsaufenthalt in das Inland zurückkehren und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, unterliegen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, soweit die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Wohnsitznahme in Deutschland.
Quelle: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... _sgb_v.pdf[/quote]

also: Mitgliedschaft in Deutschland ja, aber erst ab Wohnsitznahme in Deutschland - und einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

wenn jemand 12 Jahre in Thailand gelebt hat, würde ich ausschließen, dass er in dieser Zeit in Deutschland einen Wohnsitz hatte....

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.08.2014, 06:19

Lady Butterfly hat geschrieben: also: Mitgliedschaft in Deutschland ja, aber erst ab Wohnsitznahme in Deutschland - und einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

wenn jemand 12 Jahre in Thailand gelebt hat, würde ich ausschließen, dass er in dieser Zeit in Deutschland einen Wohnsitz hatte....
Mal sehen, wie die Kasse entscheidet. Die Entscheidung muss für den Einzelfall getroffen werden. Meiner Ansicht nach fehlen uns hier einige Informationen, um den Sachverhalt beurteilen zu können. Deshalb auch meine Einschränkung "könnte".

Strandwanderer
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Beitrag von Strandwanderer » 19.08.2014, 14:04

Poet hat geschrieben:@strandwanderer: Vergiss die Ratschläge von Leuten die sich damit nicht auskennen...hier steht es ganz offiziell:

http://www.bmg.bund.de/krankenversicher ... kkehr.html

Würde also bedeuten, Du müsstest Dich sofort bei Rückkehr mit der alten Kasse in Verbindung setzen und die Mitgliedschaft wieder einrichten lassen. Am besten gleich aussagekräftige Nachweise mitnehmen dass Du tatsächlich im Ausland und nicht in D in der Zeit warst (Pass?). Die Mitgliedschaft kostet Dich bei jeder Kasse mindestens rd. 160€ pro Monat. Alternativ gänge noch eine kostenlose Familienversicherung bei einer ev. vorhandenen Ehefrau, sofern die ebenfalls in die gesetzliche Kasse kommt. Geht auch umgekehrt für Sie bei Dir...für das Kind sowieso.
Genau diesen Link kannte ich bereits, jedoch bin ich mir aufgrund dieses Juristendeutsch nicht sicher, ob dies auf mich zutrifft, da ich nie in D. abgemeldet war.
Ja, meine (Thai-)Frau kommt auch mit, hat bereits ein Visum. Fuer deine vielversprechenden Infos ein dickes Dankeschoen!

Strandwanderer
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Re: Auslandsrueckkehrer

Beitrag von Strandwanderer » 19.08.2014, 14:16

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Strandwanderer hat geschrieben: Seit Beginn der Lehrzeit 1976 bei der AOK versichert, bis hin zu meiner Kuendigung 2002. Gleich danach setzte ich mich (mit 40 Jahren!) zur Ruhe und verbrachte die letzten 12einhalb Jahre in Thailand, ohne mich jedoch aus Deutschland abzumelden. In Thailand ging ich weder einer Beschaeftigung nach, noch war ich dort versichert.
Strandwanderer hat geschrieben: da ich Deutscher bin
Wie ist denn dein Aufenthaltsstatus in Thailand? Hast du dort eine Daueraufenthaltsgenehmigung? Wenn nicht, könnten die o. g. Punkte dazu führen, dass die Versicherungspflicht in D ab dem 01.04.2007 festgestellt wird, da der gewöhnliche Aufenthalt nicht nach Thailand verlegt wurde und keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall bestand (oder gab es ggf. eine Reisekrankenversicherung?). Vgl. § 30 SGB I.
Mein Visum fuer Thailand war immer ein Non-Immigrant-O-Visa, ein jaehrliches Visum, Ruhestand, Unterstuetzung einer Thai-Familie, keine Arbeitsaufnahme.
Eine Daueraufenthaltsgenehmigung erlangen nur die wenigsten, da die Kriterien dafuer sehr hoch angesetzt sind.
Reisekrankenversicherungen sind leider zeitlich begrenzt; ich benutzte sie, als ich noch als Tourist meinen Urlaub dort verbrachte, also vor 2002.

Danke fuer dein Interesse! Kann es deiner Meinung nach moeglich sein, dass ich Beitraege "nachzuzahlen" habe?

Strandwanderer
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Beitrag von Strandwanderer » 19.08.2014, 14:31

Lady Butterfly hat geschrieben:würd ich nicht so sehen...

Punkt 2.3, Seite 34 des Gemeinsamen Rundscheibens der Spitzenverbände
Personen, die nach einem Auslandsaufenthalt in das Inland zurückkehren und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, unterliegen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, soweit die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Wohnsitznahme in Deutschland.
Quelle: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... _sgb_v.pdf
also: Mitgliedschaft in Deutschland ja, aber erst ab Wohnsitznahme in Deutschland - und einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

wenn jemand 12 Jahre in Thailand gelebt hat, würde ich ausschließen, dass er in dieser Zeit in Deutschland einen Wohnsitz hatte....[/quote]

Es ist also gut fuer mich/fuer uns, wenn ich nachweisen kann, dass ich in diesen 12 Jahren wirklich in Thailand war. Mein Reisepass wurde erst erneuert, den alten habe ich nicht mehr, aber eine Kopie des Hausregisters, wo ich in Th. gelebt habe, sollte reichen.

Wie weist man nach, trotz Registrierung, dass der dauernde Aufenthalt woanders ist?

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Re: Auslandsrueckkehrer

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.08.2014, 17:54

Strandwanderer hat geschrieben: Mein Visum fuer Thailand war immer ein Non-Immigrant-O-Visa, ein jaehrliches Visum, Ruhestand, Unterstuetzung einer Thai-Familie, keine Arbeitsaufnahme.
Das wäre jetzt für mich ein Indiz, dass der gewöhnliche Aufenthalt verlegt wurde und eine Rückkehr nach D nicht von vorneherein geplant war. Die Entscheidung trifft allerdings die Kasse, wichtig ist, dass nicht Eindruck entsteht, du hättest eine Rückkehr von Anfang an geplant und wärst nicht so richtig weg gewesen.

Juristendeutsch bedeutet "gewöhnlicher Aufenthalt" leider nicht das, was jeder Normalsterbliche darunter versteht, sondern "Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt." http://dejure.org/gesetze/SGB_I/30.html

Gerichtsurteile findet du hier: http://dejure.org/dienste/lex/SGB_I/30/1.html

Stell doch einfach den Antrag, dass du in D versichert werden wirst, steht für mich außer Zweifel. Und falls die Versicherungspflicht rückwirkend festgestellt werden sollte, melde dich hier wieder mit der Begründung der Kasse und dann sehen wir weiter.

Poet
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Beitrag von Poet » 19.08.2014, 21:44

@Strandwanderer: Vergiss nicht, die kostenlose Familienversicherung für Deine Ehefrau und das Kind mit zu beantragen ab dem ersten Tag. Bitte Geburtsurkunde Kind und Heiratsurkunde zur Kasse mitnehmen zusätzlich zu Deinen Nachweisen über den Auslandsaufenthalt.

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Beitrag von Strandwanderer » 20.08.2014, 13:19

@Poet
@GerneKrankenVersichert

Ihr seid echt klasse!
Zum ersten Mal seit Wochen bekomme ich aussagekraeftige Informationen.
Mein Versicherungsvertreter der AOK, mit dem ich schon in Email-Kontakt stehe, hat gestern seinen Urlaub beendet und draengt auf ein telefonisches Gespraech mit mir.

Dass ich jetzt nicht mehr gar so dumm dastehe, verdanke ich euch. Ich werde euch die Konditionen wissen lassen, sobald das Schriftliche unter Dach und Fach ist.

Danke nochmal!
Strandwanderer

leonardo
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Beitrag von leonardo » 12.09.2014, 15:38

Noch eine Frage, gehört vielleicht nicht hier her ?
Es gibt aber die Pflicht, seinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden in so einem Fall.
Einwohnermeldegesetz.
Bekommt der Fragesteller da nicht Schwierigkeiten, wenn er jetzt zum Einwohnermeldeamt geht und sich anmeldet ?
Für diese Ordnungswidrigkeit soll es empfindliche Strafen geben.

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Beitrag von Strandwanderer » 18.09.2014, 13:11

leonardo hat geschrieben:Noch eine Frage, gehört vielleicht nicht hier her ?
Es gibt aber die Pflicht, seinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden in so einem Fall.
Einwohnermeldegesetz.
Bekommt der Fragesteller da nicht Schwierigkeiten, wenn er jetzt zum Einwohnermeldeamt geht und sich anmeldet ?
Für diese Ordnungswidrigkeit soll es empfindliche Strafen geben.
Auf den ersten Blick macht die Frage Sinn.
Tiefergruendig jedoch kann man in meinem Fall behaupten, dass es nichts anderes war als ein langgedehnter Urlaub, eine Auszeit, die ich mir von meinem deutschen Alltag gegoennt habe.
Wer will mir vorschreiben, wie lange ich wegbleiben darf?
Es gibt auch Zweit- bzw. Mehrfachwohnsitze. Deswegen muss ein deutscher Wohnsitz nicht zwangslaeufig abgemeldet werden.
In meinem speziellen Fall gabs ueberhaupt kein Problem bei der Anmeldung meines neuen Wohnsitzes.

Strandwanderer
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Beitrag von Strandwanderer » 18.09.2014, 13:46

Also, da bin ich wieder! Sicher in Deutschland gelandet, nach intensiver Wohnungssuche was Passendes gefunden; der Junior hat seinen ersten Schultag schon hinter sich und GKV ist auch schon abgeschlossen (AOK).

Bei der Frage, nach welchen Kriterien und in welcher Hoehe ich eingestuft werden kann, hat man kurzerhand einen Betrag von ca. 2.050.- Euro genommen, den ich monatlich aus einem Nachlass/einer Erbschaft ueberwiesen bekomme. Inclusive der Pflegeversicherung bezahle ich nun einen Beitrag von monatlich ca. 350.- Euro. Zwar ein stattliches Suemmchen, dafuer ist jedoch meine Familie mit einbezogen und ich muss nicht arbeiten gehen, sondern kann mich voll meiner Familie widmen.

@alle: fuer euere Tips und Ratschlaege nochmals herzlichen Dank!

Strandwanderer

Poet
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Beitrag von Poet » 18.09.2014, 21:21

@strandwanderer: Supi. Die Einstufung ist korrekt gerechnet wenn das Deine gesamten Einnahmen sind. Denke daran dass Du dennoch bei Veränderungen der Einnahmen (positiv wie negativ) dieses der Kasse umgehend melden musst. Das vermeidet irgendwelchen Stress mit Nachzahlungen/Erstattungen.

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