Australier selbständig in Deutschland

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

thomasino
Beiträge: 6
Registriert: 06.02.2014, 14:34

Australier selbständig in Deutschland

Beitrag von thomasino » 06.02.2014, 15:20

Hallo zusammen, ein Freund ist Australier und arbeitet seit 2 Jahren selbständig in Deutschland. In dieser Zeit war er über eine internationale Versicherung privat versichert. Zuvor hat er zwei Jahre in Dänemark als Angestellter gearbeitet und war dort auch versichert.
Nun möchte er sich gerne aus verschiedenen Gründen in der GKK versichern lassen. Meine Frage ist daher, ob das möglich ist?

KKA
Beiträge: 1082
Registriert: 30.09.2012, 21:41

Beitrag von KKA » 06.02.2014, 16:53

Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht gem. § 5 SGB V. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

Für in Deutschland lebende und arbeitende, nicht der EU angehörigen Bürger, gilt nachstehende Regel (Auszug aus § 5 SGB 5/ Abs. 11)

'(11) Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht. Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 nicht erfasst, wenn die Voraussetzung für die Wohnortnahme in Deutschland die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nach § 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ist. Bei Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt eine Absicherung im Krankheitsfall bereits dann vor, wenn ein Anspruch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes dem Grunde nach besteht.

Wie lange beabsichtigt er in D zu bleiben/arbeiten?

Welcher Tätigkeit geht er nach und wieviel Einkommen steht ihm zur Verfügung?

Gruss
KKA

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 06.02.2014, 16:57

Mal abgesehen vom Gesetzestext.

Selbstständig - PKV zuzuordnen

PKV besteht bzw. bestand: PKV zuzuordnen

Er hatte eine Mögklichkeit in die GKV zu kommen: beim Umzug aus Dänemark wegen Vorversicherung GKV in Dänemark.

Ich denke, dass der Zug abgefahren ist. Hier sehe ich Zuordnung zum System PKV. Andere Meinungen?

thomasino
Beiträge: 6
Registriert: 06.02.2014, 14:34

Beitrag von thomasino » 06.02.2014, 16:59

Vielen Dank schonmal für eure Antwort.
Er beabsichtig definitiv länger in Deutschland zu bleiben (mehrere Jahre bis für immer). Er hat zusammen mit einem Geschäftspartner eine GbR und bietet Dienstleistungen im Bereich Webdesign/Programmierung an. Sein Einkommen würde ich auf ca. 1300€ beziffern mit einer starken Tendenz nach oben (das Unternehmen wird stetig profitabler) .

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 06.02.2014, 17:02

Aha, jetzt wird es spannend.

Webdesign oder programmierung? Webdesign ist nämlich ein beruf, den die KSK erfasst. Da haben wir dann das KSVG.

Er sollte sich einmal umfassend beraten lassen.

Erste Eindrücke über KSVG und KSK unter www.kuenstlersozialkasse.de

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 06.02.2014, 17:11

Oder bei Bully :)

KKA
Beiträge: 1082
Registriert: 30.09.2012, 21:41

Beitrag von KKA » 06.02.2014, 17:12

...oder er nimmt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (Verdienst muss über € 451,--/Monat liegen) auf.

Sorry, hat sich mit den vorherigen Beiträgen überschnitten..
Gruss
KKA

thomasino
Beiträge: 6
Registriert: 06.02.2014, 14:34

Beitrag von thomasino » 06.02.2014, 17:17

Sowohl als auch. Ich war der Überzeugung, dass die KSK in die Gesetzlichen Krankenkassen eingebunden ist und daher erstmal die gleichen Zugangsbeschränkungen gelten plus zusätzlich noch die "Aufnahmeprüfung" als Selbständiger. Ist dem nicht so?

An wen wendet man sich für eine ausführlichere Beratung?

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 06.02.2014, 17:17

KKA hat geschrieben:...oder er nimmt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (Verdienst muss über € 451,--/Monat liegen) auf.

Sorry, hat sich mit den vorherigen Beiträgen überschnitten..
Gruss
KKA
Und die Beschäftigung müsste hauptberuflich sein. 451 € reichen da nicht

thomasino
Beiträge: 6
Registriert: 06.02.2014, 14:34

Beitrag von thomasino » 06.02.2014, 17:18

[quote="KKA"]...oder er nimmt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (Verdienst muss über € 451,--/Monat liegen) auf.

[i]Sorry, hat sich mit den vorherigen Beiträgen überschnitten..[/i]
Gruss
KKA[/quote]

wie lange müsste man dieser Tätigkeit nachgehen und muss man in dieser Zeit die Selbständige Tätigkeit aufgeben?

KKA
Beiträge: 1082
Registriert: 30.09.2012, 21:41

Beitrag von KKA » 06.02.2014, 17:20

broemmel hat geschrieben:
KKA hat geschrieben:...oder er nimmt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (Verdienst muss über € 451,--/Monat liegen) auf.

Sorry, hat sich mit den vorherigen Beiträgen überschnitten..
Gruss
KKA
Und die Beschäftigung müsste hauptberuflich sein. 451 € reichen da nicht
Schon klar, hätte ich erwähnen sollen. Danke für den Hinweis.

Gruss
KKA

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 06.02.2014, 17:26

thomasino hat geschrieben:wie lange müsste man dieser Tätigkeit nachgehen und muss man in dieser Zeit die Selbständige Tätigkeit aufgeben?
Ja, er muss die aufgeben, es sei die angestellt sv-pflichtige Tätigkeit überwiegt und er darf keine SV-pflichtigen Arbeitnehmer haben, etc.! Das muss über eine Statusfestellung gemacht werden. Komplex, kompliziert und langwierig.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 06.02.2014, 17:29

thomasino hat geschrieben:Sowohl als auch. Ich war der Überzeugung, dass die KSK in die Gesetzlichen Krankenkassen eingebunden ist nein und daher erstmal die gleichen Zugangsbeschränkungen gelten plus zusätzlich noch die "Aufnahmeprüfung" als Selbständiger. Ist dem nicht so? nein

An wen wendet man sich für eine ausführlichere Beratung?
KSK oder einen spezialisierten Berater: ich bin da schon recht gut aufgestellt! Aber KSK ist kostenfrei und die sind auch sehr hilfreich.

Nur die Frage ist was bei ihm überwiegt. Ist er mehr Webdesign oder mehr programmierung oder meint Programmierung das Porgrammieren von Webseiten? Weil das ist nicht Programmierung, sondern Webdesign!

Und Achtung: GbR - wenn er das tut, dann ist sein Partner mit im Boot! Und wenn er es nicht tut, dann könnte der lange Arm der KSK später zuschlagen! Hier sehe ich die Notwendigkeit einer Klärung durch die KSK!

thomasino
Beiträge: 6
Registriert: 06.02.2014, 14:34

Beitrag von thomasino » 06.02.2014, 17:29

Bedeutet unterm Strich, es bleibt nur die PKV, wenn er sein Unternehmen nicht aufgeben will oder einen Job findet der mindestens 1301€ über einen längeren Zeitraum einbringt. Richtig?

edit: hat sich überschnitten...

Also kann ein Klärung durch die KSK auch zur Folge haben, dass er oder sein Partner rückwirkend Beiträge leisten müssen?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 06.02.2014, 17:39

thomasino hat geschrieben:Bedeutet unterm Strich, es bleibt nur die PKV, wenn er sein Unternehmen nicht aufgeben will oder einen Job findet der mindestens 1301€ über einen längeren Zeitraum einbringt. Richtig?

nein - da gehört noch mehr dazu, als nur die Frage Höhe des Einkommens. Zeitaufwand spielt eine Rolle und die Frage eigener Beschäftigter, etc.

edit: hat sich überschnitten...

Also kann ein Klärung durch die KSK auch zur Folge haben, dass er oder sein Partner rückwirkend Beiträge leisten müssen?

In der Regel nicht - dazu findet man aber doch alles auf der Homepage. Antragstellung ist wichtig. (Wenn man sich nicht angemeldet hat und dann erwischt wird, dann könnte das Folgen haben - aber für Arbeitgeber, nicht für stand alone Künstler)
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... effd6281e1

u.a. Punkt 12. Lesen müssen Sie bitte immer erst einmal selber und nicht Fragen stellen, die Sie bei Befolgung von Hinweisen bereits hätten klären können!

Wenn Sie wollen, dass andere Menschen für Sie tätig werden, dannn müssen Sie kostenpflichtige Aufträge erteilen!

In aller Freundschaft! Die Seite hatte ich verlinkt und im Sichtbereich geht es zu den FAQ

Antworten