Ehefrau kommt bald nach Deutschland !!!

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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Sammy
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Ehefrau kommt bald nach Deutschland !!!

Beitrag von Sammy » 25.06.2008, 17:22

Hallo,

ich habe dieses Jahr meine langjährige Verlobte im Ausland geheiratet und sie befindet sich noch weiterhin im Ausland. Sie wird erst in ein paar Monaten zu mir nach Deutschland ziehen können. Meine jetzige Krankenkasse teilte mir mit, dass ich solange ich mich im Studium befinde, trotz Heirat weiterhin familienversichert sein kann bis Ende des 25. Lebensjahres + 9 Monate Zivildienstzeit.

Wie sieht es aber aus, wenn sie in ein paar Monaten nach Deutschland kommt.
Zählt sie dann auch zur Familie, solange ich noch studiere? Kann sie dann auch über uns bzw. meinem Vater kostenlos familienversichert sein, solange ich auch den Anspruch habe? Oder müssen wir uns dann woanders zusammen versichern? Oder kann ich dann weiterhin familienversichert bleiben und sie müsste sich alleine versichern?

Wenn ja wieviel würde es für sie alleine kosten?
Und wieviel würde es für uns beide kosten, wenn ich den zusätzlichen Status Student besitze? Gäbe es dann günstigere Alternativen? Es gibt doch bestimmt eine Art studentische Familienversicherung oder?

KK-MA_w
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Beitrag von KK-MA_w » 07.07.2008, 13:06

Hallo,

die Familienversicherung endet zur Vollendung des 25. Lebensjahres + Zivildienstzeit, wenn studiert wird.

Ihre Frau kann nicht in die Familienversicherung Ihres Vaters. Sie müsste sich ab dem Tag der Meldung in Deutschland dann pflichtversichern Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei einer Krankenkasse zum Mindesttarif, so um die 130 € Beitrag monatlich.

Wenn die Familienversicherung von Ihnen nicht mehr möglich ist aufgrund des Alters sind Sie dann in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) einzustufen. Monatlich wäre das wenn Sie selbst keine Kinder haben 59,65 € für die Kranken- u. Pflegeversicherung zusammen. Das wärs dann monatlich auch schön für Sie. Ab dem Tag kann Ihre Frau dann auch bei Ihnen kostenfrei in die Familienversicherung und die eigene Versicherung von ihr selbst endet zum Tag vorher dann quasi.

Ach ja, die Familienversicherung jetzt direkt beenden und in die studentische Versicherung gehen und die Frau direkt ab Einreisetag mit aufnehmen geht nicht, nur zur Info! :wink: Die Familienversicherung ist nämlich vorrangig, d. h. bis zu dem Tag wo sie bestehen kann muss sie auch bestehen - einfach in die KVdS zu wechseln um die Frau mit aufzunehmen und die Differenz von ca. 70 € monatlich zu sparen (weil ihr Beitrag ja dann nicht anfällt) geht nicht. Da hat der Gesetzgeber aufgepasst! :lol:

brinki
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Andere Lösung!

Beitrag von brinki » 13.07.2008, 18:14

Ich würde das anders lösen:
Sobald ihre Frau in Deutschland ist, würde ich mich - an ihrer Stelle - im Rahmen einer studentischen Versicherung versichern (ca. 55,00 EURO monatlich) und ihre Frau ist dann kostenfrei familienversichert.

Melde Dich gerne: bandrea459@aol.com

KK-MA_w
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Beitrag von KK-MA_w » 14.07.2008, 08:18

Man kann nicht einfach in die KVdS wechseln wie man Lust hat. Wenn eine Familienversicherung grds. noch bestehen kann, da das Alter passend ist bleibt man in der Familienversicherung, unabhängig ob da ne Frau nach Deutschland kommt oder nicht!

Erst wenn er vom Alter her aus der Fami ausscheidet und in die KVdS wechselt kann er die Frau mit in seine Fami nehmen. Bis dahin muss sie sich selbst versichern, und das geht nur über die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

Er hat ja geschrieben: Meine jetzige Krankenkasse teilte mir mit, dass ich solange ich mich im Studium befinde, trotz Heirat weiterhin familienversichert sein kann bis Ende des 25. Lebensjahres + 9 Monate Zivildienstzeit.

Davon gehe ich dann aus dass er weiterhin in der Fami bleibt. :!:

Oder wie jetzt??? :shock:

NuRock
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Beitrag von NuRock » 14.07.2008, 10:12

Antwort selbst gelöscht, da nicht 100 % passend auf den Fall.
Zuletzt geändert von NuRock am 14.07.2008, 19:10, insgesamt 1-mal geändert.

fourbagger
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Beitrag von fourbagger » 14.07.2008, 16:23

KK-MA_w hat geschrieben:Man kann nicht einfach in die KVdS wechseln wie man Lust hat. Wenn eine Familienversicherung grds. noch bestehen kann, da das Alter passend ist bleibt man in der Familienversicherung, unabhängig ob da ne Frau nach Deutschland kommt oder nicht!
Diese Aussage ist falsch. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V greift die der Versicherungspflicht als Student vorrangige Familienversicherung dann nicht, wenn der Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist.

Hier ist dann also eine Versicherung als Student durchzuführen, damit der Ehegatte in die kostenfreie Familienversicherung kann.

brinki
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Studentische Versicherung!

Beitrag von brinki » 14.07.2008, 18:25

Es ist definitiv so, dass die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (+ evtl. Zivi- oder Wehrdienst) bestehen kann, allerdings nicht bestehen muss.

Selbstverständlich ist es möglich, dass Du die studentische Versicherung abschließt.

Melde Dich einfach unter: bandrea459@aol.com

brinki

NuRock
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Beitrag von NuRock » 14.07.2008, 19:13

fourbagger hat geschrieben:
KK-MA_w hat geschrieben:Man kann nicht einfach in die KVdS wechseln wie man Lust hat. Wenn eine Familienversicherung grds. noch bestehen kann, da das Alter passend ist bleibt man in der Familienversicherung, unabhängig ob da ne Frau nach Deutschland kommt oder nicht!
Diese Aussage ist falsch. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V greift die der Versicherungspflicht als Student vorrangige Familienversicherung dann nicht, wenn der Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist.

Hier ist dann also eine Versicherung als Student durchzuführen, damit der Ehegatte in die kostenfreie Familienversicherung kann.
fourbagger du meinst § 5 Abs. 7 SGB V, oder?

In § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V steht:

1) Versicherungspflichtig sind
.
.
.
7. behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 des Neunten Buches oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind.

Sorry für meine Fehler im oberen Post. Ist wohl nicht mein Tag heute! :wink:

KK-MA_w
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Beitrag von KK-MA_w » 17.07.2008, 12:48

Aha, auch nicht schlecht, ich lasse mich gern eines besseren belehren wenn ich es selbst nicht weiß. :oops:

Muss dazu sagen dass ich so einen Fall bisher in den Jahren echt noch nie in der Praxis hatte, gut zu wissen für den Fall der Fälle! Dann erinnere ich mich an heute zurück! :P

§ 5 Abs. 7 SGB V habe ich mir jetzt auch mal dazu durchgelesen! :lol:

Und ich hätte gedacht der Gesetzgeber ist ja nicht so doof und lässt sie die Beiträge entgehen, die der Partner dann zahlen müsste! :) Naja vielleicht kommt die Relegung ja noch! :roll:

Sammy
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Beitrag von Sammy » 23.09.2008, 13:55

Hallo Allerseits,

vielen vielen Dank für Euer Engagement !!!

Langsam wird die Sache aktuell und ich wollte nun nochmal auf Nummer sicher gehen...

Also hab ich das nun richtig verstanden, dass ich in die "Studentische Krankenversicherung" eintreten kann bzw. soll, sobald meine Ehefrau in Deutschland ankommt, damit sie über mich dann auch kostenlos mitversichert ist ???

Vielen lieben Dank im Voraus Leute !!!

Sammy
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Beitrag von Sammy » 30.09.2008, 16:04

Kann mir jemand bitte meine Frage beantworten... Wäre wirklich sehr sehr wichtig... Vielen vielen Dank !!!

Hucky
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Beitrag von Hucky » 29.07.2009, 20:03

Hallo Sammy,

ich bin auch der Auffassung das du die KVdS machen kannst bzw. solltest. Ich hatte letztens genau so eine Anfrage über unsere Filiale und habe entsprechend informiert (100% gleiche Fallkonstellation). Immerhin könnte bei Deiner Ehefrau auch die PKV zuständig sein. Genauere Beurteilung an dieser Stelle natürlich nicht mgl..

Wäre die Sache mit Deiner Frau nicht und würdest die KVdS wollen, dann wäre diese nicht möglich, weil die FAMI grundsätzlich Vorrang hat.

VG
Hucky

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