EU-Bürgerin - freiwillige Versicherung

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
atlantik85
Beiträge: 2
Registriert: 31.08.2015, 22:35

EU-Bürgerin - freiwillige Versicherung

Beitrag von atlantik85 » 03.09.2015, 20:00

Hallo zusammen,

ich habe eine Bekannte die ist von Polen nach Deutschland gezogen. Sie möchte sich freiwillig versichern. Dazu wird ja das Formular E104 benötigt. Die Krankenkasse AOK Rheinland/Hamburg versucht nun, dass Forumular E104 anzufordern. Meiner Bekannten wurde bereits mitgeteilt, dass ganze Verfahren bis 6 Monate dauern kann, da wohl Polen nicht so schnell ist.

Problem ist, sie ist schwanger. Lebt bei Ihrem deutschen Freund und arbeitet zur Zeit nicht. Leistungen bezieht sie auch keine.

Kann man das Verfahren für die freiwillige Versicherung beschleunigen? Kann man Sie nicht vorläufig freiwillig versichern? Theoretisch darf in DE keiner ohne Versicherung sein, praktisch sieht es mal wieder ganz anderes aus.

Dann noch eine Frage. Wenn Sie ihren deutschen Freund heiraten würde, könne Sie ja Familienversicherung sein, aber wie sieht es mit ihren zwei leiblichen Kindern aus, die Sie mit in die Beziehung gebracht hat? Familienversicherung wäre doch dann für die Kinder nicht möglich oder?

Heiraten wollen die beiden vorerst nicht, aber es wäre trotzdem interessant zu wissen, wie das sein würde.

Vielen Dank für die Bemühungen

Viele Grüße

atlantik85

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.09.2015, 14:28

Sie kann sich selbst um das E 104 kümmern und es bei ihrer ehemaligen polnischen Versicherung anfordern, das geht erfahrungsgemäß am schnellsten.

Eine Voraussetzung der kostenfreien Mitversicherung der Kinder beim Stiefvater ist, dass der Stiefvater sie überwiegend unterhält.

atlantik85
Beiträge: 2
Registriert: 31.08.2015, 22:35

Beitrag von atlantik85 » 05.09.2015, 18:53

Vielen lieben Dank für die Antwort und Ihre Bemühung.

Die Dame hat bereits mit Polen gesprochen und diese geben an, dass Sie den Bürgern die E 104 nicht aushändigen. Die deutsche KK muss dies elektronisch beantragen und dann wird erst eine E104 ausgestellt und dies wird dann elektronisch übermittel. Trotz dieser elektronischen Übermittlung, kann dies bis 6 Monate dauern.

Gibt es nicht ein EU-Gesetz, wo die Behörden verpflichtet sind dem EU-Bürger so eine E104 auszustellen, ohne dass dies eine KK anfordern muss? Ich habe eher den verdacht, Polen möchte sich nicht die Arbeit machen, wenn jeder Bürger kommt und sagt er möchte die E104.

Vielen Dank

Viele Grüße

atlantik85

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 06.09.2015, 18:15

Da fällt mir nur noch ein, mal bei der DVKA www.dvka.de oder der polnischen Verbindungsstelle https://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ ... usland.htm nachzufragen, ob tatsächlich nur noch eine elektronische Übermittlung zulässig ist. Ich wüsste z. B. überhaupt nicht, wie ich ein E104 elektronisch beantragen sollte, bei uns läuft noch alles über Papier. Und bei den Luxemburgern und Franzosen, mit denen ich öfters zu tun habe, auch.

Antworten