Freiwillig versicherter Kroate?
Moderator: Czauderna
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Freiwillig versicherter Kroate?
Hallo,
aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage, die etwas weiter zurückreicht.
Konnte ein Kroate, der im Jahr 2002 erstmals nach Deutschland gekommen ist und hier ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis (neue Bundesländer) mit Bezügen über der BBMG begonnen hat, damals in die freiwillige GKV eintreten?
Die Antwort, die ich damals von der Krankenkasse bekommen habe, war nein, da er keine EU-Vorversicherungszeit von 12 Monaten aufweisen konnte.
Was ist Eure Meinung?
Danke für jede Antwort.
aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage, die etwas weiter zurückreicht.
Konnte ein Kroate, der im Jahr 2002 erstmals nach Deutschland gekommen ist und hier ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis (neue Bundesländer) mit Bezügen über der BBMG begonnen hat, damals in die freiwillige GKV eintreten?
Die Antwort, die ich damals von der Krankenkasse bekommen habe, war nein, da er keine EU-Vorversicherungszeit von 12 Monaten aufweisen konnte.
Was ist Eure Meinung?
Danke für jede Antwort.
Hilfesangebot!
Halli hallo,
ich hatte Dir meine Hilfe angeboten. Leider hast Du auf meine private Nachricht nicht reagiert. Warum nicht?
Ich arbeite selbst bei einer Krankenkasse und könnte Dir bestimmt weiterhelfen.
brinki
ich hatte Dir meine Hilfe angeboten. Leider hast Du auf meine private Nachricht nicht reagiert. Warum nicht?
Ich arbeite selbst bei einer Krankenkasse und könnte Dir bestimmt weiterhelfen.
brinki
Re: Hilfesangebot!
Wenn du helfen kannst, warum tust du es nicht hier öffentlich? Dies würde anderen auch helfen.brinki hat geschrieben:Halli hallo,
ich hatte Dir meine Hilfe angeboten. Leider hast Du auf meine private Nachricht nicht reagiert. Warum nicht?
Ich arbeite selbst bei einer Krankenkasse und könnte Dir bestimmt weiterhelfen.
brinki
Ich würde gern mal ein Infopaket von dir haben. Wo soll ich dir meine Adresse hinschicken?:)
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Re: Hilfesangebot!
Tut mir leid, ich habe keine private Nachricht von Dir bekommen ---> E-Mail-Benachrichtigung war auch aktiviert.brinki hat geschrieben:Leider hast Du auf meine private Nachricht nicht reagiert. Warum nicht?
Davon abgesehen sehe ich auch keinen Grund, die Antwort zur Privatsache werden zu lassen.
Meine Hilfe!
Halli hallo,
also, ich dachte, dass Du vielleicht lieber privat Infos haben möchtest.
Aber natürlich auch gerne öffentlich:
Also, die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung sind:
- Vorversicherungszeit: 1 Jahr
- oder in den letzten 5 Jahren 24 Monaten.
Wichtig weiterhin: Nach dem Ende der letzten Versicherung dürfen nicht mehr wie 3 Monate vergangen sein, bis Du den Antrag auf freiwillige Versicherung stellst.
Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.
Gruß
brinki
also, ich dachte, dass Du vielleicht lieber privat Infos haben möchtest.
Aber natürlich auch gerne öffentlich:
Also, die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung sind:
- Vorversicherungszeit: 1 Jahr
- oder in den letzten 5 Jahren 24 Monaten.
Wichtig weiterhin: Nach dem Ende der letzten Versicherung dürfen nicht mehr wie 3 Monate vergangen sein, bis Du den Antrag auf freiwillige Versicherung stellst.
Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.
Gruß
brinki
Hallo,
war es jetzt Überschreitung der BBG oder JAE? Ist ja ganz wichtig zu erfahren! Beitragsbemessungsgrenze ist wurscht in dem Fall, Jahres-Arbeitsentgeltgrenze ist wichtig!!!
Mit Aufnahme der Beschäftigung über JAE wäre keine Versicherungspflicht sondern Versicherungsfreiheit eingetreten, die einzige Möglichkeit wäre grds. somit eine freiwillige Versicherung gewesen. Diese sieht die bereits genannten Vorversicherungszeiten vor. Diese konnten selbstverständlich aus Deutschland nicht nachgewiesen werden, da es ja die erste Beschäftigung im Inland war.
Damals war Kroatien noch nicht in der EU. Wenn in einem EU-Ausland eine Vorversicherungszeit bei einer Krankenkasse bestand, welche der Versicherungspflicht in Deutschland z. B. nahe käme wäre dies möglich gewesen, da dies auch als Vorversicherungszeit hätte anerkannt werden können. Jedoch tatsächlich nur bei EU-Ländern, und da Kroatien 2002 noch nicht so weit war... Pech
Oder war 2002 noch irgendwas anders? Hab 2001 angefangen, kann mich nur an die o. g. Regelung erinnern. Vorher hab ich mit so Themen relativ wenig am Hut gehabt
Gruß
war es jetzt Überschreitung der BBG oder JAE? Ist ja ganz wichtig zu erfahren! Beitragsbemessungsgrenze ist wurscht in dem Fall, Jahres-Arbeitsentgeltgrenze ist wichtig!!!
Mit Aufnahme der Beschäftigung über JAE wäre keine Versicherungspflicht sondern Versicherungsfreiheit eingetreten, die einzige Möglichkeit wäre grds. somit eine freiwillige Versicherung gewesen. Diese sieht die bereits genannten Vorversicherungszeiten vor. Diese konnten selbstverständlich aus Deutschland nicht nachgewiesen werden, da es ja die erste Beschäftigung im Inland war.
Damals war Kroatien noch nicht in der EU. Wenn in einem EU-Ausland eine Vorversicherungszeit bei einer Krankenkasse bestand, welche der Versicherungspflicht in Deutschland z. B. nahe käme wäre dies möglich gewesen, da dies auch als Vorversicherungszeit hätte anerkannt werden können. Jedoch tatsächlich nur bei EU-Ländern, und da Kroatien 2002 noch nicht so weit war... Pech
Oder war 2002 noch irgendwas anders? Hab 2001 angefangen, kann mich nur an die o. g. Regelung erinnern. Vorher hab ich mit so Themen relativ wenig am Hut gehabt
Gruß
Deine Antwort passt leider nicht ganz auf die Frage.brinki hat geschrieben:Halli hallo,
also, ich dachte, dass Du vielleicht lieber privat Infos haben möchtest.
Aber natürlich auch gerne öffentlich:
Also, die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung sind:
- Vorversicherungszeit: 1 Jahr
- oder in den letzten 5 Jahren 24 Monaten.
Wichtig weiterhin: Nach dem Ende der letzten Versicherung dürfen nicht mehr wie 3 Monate vergangen sein, bis Du den Antrag auf freiwillige Versicherung stellst.
Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.
Gruß
brinki
Ja, die Aussage der KK war richtig. + Du hättest mind. ein Tag in Deutschland versichert gewesen sein müssen, damit überhaupt die Zeiten aus dem europäischen Ausland anzurechnen sind. Beides ist in deinem Fall zu verneinen.
Heute gibt es das Gesetzt für "Nicht-Versicherte" dies hat aber 2002 noch nicht gegriffen.
In der Praxis gibt es ein Trick, den Steuerberater oder Personaler gerne machen um in die gesetzliche KK zu kommen. Jedoch sind diese nicht ganz in "Ordnung" und nicht 100 % sicher. Aus diesem Grund möchte ich diese auch nicht nennen und rate davon ab.
Weniger verdienen ist wohl keine sinnige Lösung, kommt aber für manche in betracht. Z. B. um in den Genuss der kostenlosen Familienversicherung der GKV zu kommen. Dies macht natürlich nur Sinn, wenn man nur knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 2002 war. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Mit dem Arbeitgeber kann man da aber meistens drüber reden. Spart dem AG auch im ersten Jahr auch Geld.
Im folge Jahr hat man dann ja die Voraussetzung erfüllt.
Ich hoffe, dass ich dir deine Frage beantworten konnte. Ist zwar keine befriedigende Antwort aber eine andere gibt es leider nicht.
Zuletzt geändert von NuRock am 08.07.2008, 16:03, insgesamt 1-mal geändert.
Zumal auch mittlerweile die Einzugsstellenprüfer, Prüfer des Finanzamtes und Betriebsprüfer der Rentenversicherung genau diese Tricks sehr deutlich unter die Lupe nehmen.In der Praxis gibt es ein Trick die gerne von Steuerberatern oder Personalern gemacht werden um in die gesetzliche KK zu kommen. Jedoch sind diese nicht ganz in "Ordnung" und nicht 100 % sicher. Aus diesem Grund möchte ich diese auch nicht nennen.
Ja genau, deshalb habe ich auch eben nochmals mein Eintrag editiert und davon abgeraten! Bist mir mit deinem Eintrag zuvor gekommenTargot hat geschrieben:Zumal auch mittlerweile die Einzugsstellenprüfer, Prüfer des Finanzamtes und Betriebsprüfer der Rentenversicherung genau diese Tricks sehr deutlich unter die Lupe nehmen.In der Praxis gibt es ein Trick die gerne von Steuerberatern oder Personalern gemacht werden um in die gesetzliche KK zu kommen. Jedoch sind diese nicht ganz in "Ordnung" und nicht 100 % sicher. Aus diesem Grund möchte ich diese auch nicht nennen.
Im ernst. Finger weg. Kann man sich nachträglich ein haufen Arbeit und Ärger einhandeln.
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